Ruhestand für Beamte ab 2017

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BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Torquemada hat geschrieben: 12. Okt 2017, 13:55 Verstehe ich das richtig, dass der jetzt wieder aufgelegte Vorruhestand nicht ab 2017 sondern erst ab 2018 real beginnen wird?

Dann wäre es doch eine gute Idee, dass man einen neuen Thread startet mit dem Thema "Vorruhestand für Beamte ab 2018".

Und freundlich grüßt das Murmeltier... ;-)
Ich würde was darauf wetten, dass dann wieder genau die gleichen Fragen, wie z. B.: "Wie wird denn eine Pflegetätigkeit nachgewiesen oder wie werden die Zeiten des Bundesfreiwilligendienst oder die Sozialstunden nachgewiesen..." aufkommen und das Hamsterrad beginnt sich wieder von vorne zu drehen !

Wertende Spekulationen über Telekombeamte entfernt. Hinweis an User Bilanzfuzzi: Letztmalige Bitte, sachlich zu bleiben!!!! Spekulationen, Wertungen unterlassen!!! MOD
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

DHLer hat geschrieben: 12. Okt 2017, 13:57
Ist ein eingetragener Verein (z.B. Fussball-, Kaninchen-, NABU-) eine Körperschaft i.S. des "Gesetzes zum engagierten Ruhestand"? Ein "ja" oder "nein" ist ausreichend als Antwort!"
Soweit ich das verstehe, ist nicht das "e.V." maßgeblich, also die Eintragung des Vereins im Vereinsregister, sondern die Frage, ob besagter Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Diese Frage kann Dir auf jeden Fall der jeweilige Vereinsvorstand beantworten. Die wissen das normalerweise sehr genau, weil sie immer (bei Satzungsänderungen genau wie bei der Verwendung der Einnahmen) drauf achten müssen, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird, denn dann sind die damit verbundenen Steuervorteile futsch. Die Sport-, Kindergarten-, Schützen-, Umweltschutz-Vereine usw., die ich kenne, sind alle gemeinnützig. Nicht gemeinnützige Vereine in dieser Richtung mag es auch geben, dürften aber nach meiner Erfahrung selten sein.

Hoffe, das hilft dir weiter.
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Metro hat geschrieben: 12. Okt 2017, 14:14
DHLer hat geschrieben: 12. Okt 2017, 13:57
Ist ein eingetragener Verein (z.B. Fussball-, Kaninchen-, NABU-) eine Körperschaft i.S. des "Gesetzes zum engagierten Ruhestand"? Ein "ja" oder "nein" ist ausreichend als Antwort!"
Soweit ich das verstehe, ist nicht das "e.V." maßgeblich, also die Eintragung des Vereins im Vereinsregister, sondern die Frage, ob besagter Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Diese Frage kann Dir auf jeden Fall der jeweilige Vereinsvorstand beantworten. Die wissen das normalerweise sehr genau, weil sie immer (bei Satzungsänderungen genau wie bei der Verwendung der Einnahmen) drauf achten müssen, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird, denn dann sind die damit verbundenen Steuervorteile futsch.

Hoffe, das hilft dir weiter.

Hallo DHLer,
die von Dir aufgeführten Beispiele mit den die aufgeführten Vereinen würde ich erstmal mit einem Ja antworten !

Aber maßgeblich ist, was in der Abgabenordnung (AO) im Dritten Abschnitt des Zweiten Teil steht. Dort ist in den §§ 52 (Gemeinnützige Zwecke), 53 (Mildtätige Zwecke) und 54 (Kirchliche Zwecke) aufgeführt, was sich hinter den Begriffen "versteckt". Wenn Du z. B. bei einem Fußballverein aktiv die Sozialstunden ableisten willst, kommt der § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO in Frage = die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), wenn Du die Sozialstunden beim Kaninchenzüchterverein ableisten willst, kommt § 52 Abs. 2 Nr. 23 in Frage = die Förderung der Tierzucht...
Aber nicht jeder eingetragener Verein ist auch gemeinnützig...

Dabei muss es sich nicht um einen eingetragenen Verein handeln...ich würde mich aber nicht abschließend auf die Antwort des Vereinsvorstandes verlassen !!!

Ich würde folgend vorgehen um nicht nach drei Jahren eine böse Überraschung zu erleben:
Wenn Du dir z. B. einen Institution (Verein usw.) ausgesucht hast wo Du die Sozialstunden ableisten willst, bitte z. B. den Vereine, Dir eine Bescheinigung auszustellen, dass Du die Sozialstunden dort ableisten möchtest mit der Info, dass bzw. ob es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt. Dann schreibe deinen Dienstherrn an und bitte um Genehmigung, ob der Verein bzw. diese Institution der Vorgaben der neuen 55er-Regelung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4b entspricht. Dann bekommst Du eine Antwort von deinem Dienstherrn und die ist auch für die Zukunft rechtsverbindlich und verpflichtend.

Wenn Du dich nur auf die Info von einem x-beliebigen Vereinsvorstand verlässt, dann kann es sein dass Du nach drei Jahren auf einmal ein Problem hast, wenn z. B. der Verein dann doch nicht unter die Vorgabe des § 55 AO fällt...
Angelika
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Angelika »

Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 11:18 Hallo Mod,

da hier alle Fragen abschließend geklärt wurden, sei es durch die vielfachen Beiträge hier oder die Hinweise auf die PP-Präsentationen in der Einheit mit den umfangreichen Fragestellungen, kann das Thema eigentlich geschlossen werden...!
Da der Mod diesen Beitrag hat stehen lassen, hoffe ich, es ist in Ordnung, wenn ich darauf antworte.

@Bilanzfuzzi: Bitte überleg mal, was das für ein Ansinnen ist, das du da hast: Du bist weder Ersteller noch Moderator dieses Threads noch hast du hier sonst eine Sonder-Rolle. Du bist wie wir alle ein ganz gewöhnliches Mitglied dieses Forums. Wenn du genug von diesem Thread hast schaust du einfach nicht mehr hier rein. Andere möchten sich aber offenbar gern weiterhin zu dem Thema austauschen. Also wär es nett, wenn du das akzeptierst und dich aus dem Thread zurück ziehst. Wie gesagt verpflichtet dich keiner hier mitzulesen oder zu schreiben und ich hab hier auch noch keinen darum betteln sehen, weiterhin von dir belehrt zu werden.

Wenn jedes Mitglied, das irgendwann das Gefühl hat über eine Sache genug zu wissen auf die Idee käme, einzufordern dass der jeweilige Thread geschlossen wird, hätten wir bald nur noch geschlossene Threads! Was ist denn aus deiner Sicht der Sinn dieses Forums? Was ist hier wichtig, wenn nicht die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch? Ist dir mal aufgefallen, dass es hier nicht üblich ist dass Threads geschlossen werden? Vielleicht ist das aus einem bestimmten Grund so?

Andersrum gefragt: Wo wäre der Vorteil für irgendwen, wenn der Thread jetzt geschlossen wird? Hätte das einen Vorteil für andere? Oder für dich? Weil du dann hier das letzte Wort gehabt hättest? Oder weil du sonst nicht damit abschließen kannst? Obwohl du genauso gut den Thread künftig einfach ignorieren könntest, wenn das Thema für dich erledigt ist?
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Angelika hat geschrieben: 12. Okt 2017, 14:47 Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.
Nein. Ich seh jedenfalls nix in der Richtung. Gibt sicher auch nicht viele Betroffene bei denen es so liegt wie bei dir?

Nehme an, viele die gehen aber jetzt erst die 55 erreichen werden heilfroh sein, dass es überhaupt wieder eine Regelung gibt. Auch wenn sie nicht ganz so komfortabel ist wie für die, die bis 2016 die Gelegenheit hatten.

Die Frage ob es sich lohnt kann sowieso nur jeder für sich selbst beantworten. Da spielen ja nicht nur finanzielle Überlegungen rein. Sondern sowas wie Lebenszeit, Freude usw.? Kann mir viele Einrichtungen vorstellen, in denen die Arbeit so bereichernd und schön ist, dass man nach 1000 Stunden garantiert nicht einfach geht. Finde, der "Preis" ist nicht sehr hoch, im Gegenteil. Aber das ist sicher sehr persönlich und deswegen ganz verschieden...
Zuletzt geändert von Metro am 12. Okt 2017, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Metro,
Du sprichst mir aus der Seele......
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo Metro,

wenn ein Thema geschlossen wird, dann heißt das nur, dass keine Beiträge mehr eingegeben werden können - und die Beiträge bleiben jedem erhalten bzw. können noch eingesehen werden.
Ich bin der Meinung, dass wenn es (angeblich) so viele Unklarheiten gibt, diese in der Org.-Einheit besser und persönlich geklärt werden können. Denn je mehr hier das Thema "bearbeitet", des mehr kommt meiner Meinung nach die Unsicherheit.

Löschung erfolgt MOD
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Metro, mit Deinem Beitrag von 14:48 sprichst Du mir aus der Seele...

Und nun zu Angelika: nein, gibt es definitiv nicht. Finde ich persönlich auch schade, da man ja auch ein paar Jahre länger gearbeitet hat. Aber ist meine persönliche Meinung.
Es ist schon öfters an HR angefragt worden, aber solch eine Regelung gibt es nicht, da dies das Gesetz nicht her gibt.

Im Gegenteil: HR ist am prüfen, bis zu welchem Alter es für T wirtschaftlich ist, einen Beamten in den Vorruhestand gehen zu lassen, da ja die Ausgleichszahlungen, die noch geleistet werden müssen, nicht linear fallen.
Dies wird aber, so wie ich diese Woche gelesen habe, für 2018 noch nicht der Fall sein.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 15:01 wenn ein Thema geschlossen wird, dann heißt das nur, dass keine Beiträge mehr eingegeben werden können - und die Beiträge bleiben jedem erhalten bzw. können noch eingesehen werden.
Ist es denn in diesem Forum so, dass Threads routinemäßig geschlossen werden? Ist mir jedenfalls nicht bekannt. Falls in diesem Forum Threads nicht routinemäßig geschlossen werden, sehe ich keinen Grund, warum das ausgerechnet in diesem Fall anders gehandhabt werden sollte. Die Tatsache, dass ein einzelnes Mitglied die Schließung für wünschenswert hält, halte ich nicht für maßgeblich und wiederhole meinen Vorschlag, dass du diesen Thread künftig meidest.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 15:01 Ich bin der Meinung, dass wenn es (angeblich) so viele Unklarheiten gibt, diese in der Org.-Einheit besser und persönlich geklärt werden können. Denn je mehr hier das Thema "bearbeitet", des mehr kommt meiner Meinung nach die Unsicherheit.
Du schreibst es ja selbst: du bist der Meinung. Andere sind anderer Ansicht und möchten sich hier weiterhin austauschen. Bitte respektiere das. Deine Meinung steht gleichberechtigt neben der Meinung der anderen, und nicht darüber. Auch nicht ein bisschen.
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Angelika hat geschrieben: 12. Okt 2017, 14:47 Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.

Hallo Angelika,

da ich nicht weiß, wie alt Du bist, versuche ich es einmal pauschal zu klären - dabei gehe ich mal davon aus, dass du noch keine 61 oder 62 Jahre bist. Aber auch wenn Du 64 Jahre wärst, kannst Du dem Grunde nach diese neue Regelung durchführen - ob es Sinn mach oder nicht, liegt im Sinne des Betrachters.
Da Du im Konjunktiv geschrieben hat, würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist und der komplette Abzug 10,8 % anfallen wird - sprich max. 3,6 % pro Jahr. Bei der neuen 55er-Regelung, vorausgesetzt Du erfüllst eine der Anforderungen aus § 4 Abs. 1 Nr. 4, werden diese Abzüge bekanntlich wieder komplett ausgeglichen. Gerade wenn einer z. B. 60 Jahre ist und fast an der Grenze von der max. Pension angekommen ist, werden diese Personenkreise natürlich diese neue 55er-Regelung annehmen wollen - denn wenn ich jetzt um die 60 bin und kurz vor der max. Pension stehe, bringen mir die restlichen 5 bis 6 Jahre bei der T nichts mehr, da ich in dieser Zeit nicht mehr viel an Pension aufbauen kann. Wie hoch dein Ruhegehaltssatz ist, kannst Du Dir einmal ausrechnen lassen.
Spekulativ muss Du aber auch noch berücksichtigen, dass in ein paar Jahren vielleicht die max. Pensionsgrenze schon wieder abgesenkt werden sein kann...und dem Rentenniveau ein wenig angeglichen wird.
Dann hat man als Pensionär aber den Bestandschutz...

Ich glaube aber auch im Gegensatz zu dem User Metro, dass jetzt vermehrt die weit über 55 Jahre, sprich die die um die 60 sind, diese Regelung in Anspruch nehmen wollen, denn es wird zukünftig nur noch schlechtere Modelle geben. Es überlegen sich viele Beamte im Alter um die 60 mit einem vollen Abzug der 10,8 % bei der DDU, jetzt diese vielleicht letzte Änderung der 55er-Regelung anzunehmen...
Vielleicht wird zukünftig der max. Abzug auf vier Jahre erhöht...vielleicht kommt eine neue Bundesregierung, und die komplette Pensionsregelung wird auf den Kopf gestellt..das gibt es viele viele Fragezeichen, die heute keiner Beantworten wird und kann !

Letztendlich ist es eine individuell Entscheidung, die am Ende des Tages jeder für sich entscheiden muss !
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 16:54 würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist und der komplette Abzug 10,8 % anfallen wird
Wo hat Angelika denn was von DDU geschrieben? Und was hat DDU überhaupt mit der Inanspruchnahme der 55er Regelung zu tun?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Ich habe spekulativ geschrieben, weil Angelika ja noch nicht mal das Alter angegeben hat und keiner weiß, ob sie jetzt 54 oder 64 ist !!!
Komisch. Ich hätte schwören können, dass Angelika das verraten hat...
Angelika hat geschrieben: 11. Okt 2017, 07:30 Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde, überlege ich auch noch, ob ich das Angebot annehmen werde.
Verstehe immer noch nicht, was DDU und 55er Regelung miteinander zu tun haben (also ich meine über die Tatsache hinaus, dass du in deinen Spekulationen beides immer wieder miteinander vermischst).
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Angelika hat geschrieben: 11. Okt 2017, 07:30 Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde, überlege ich auch noch, ob ich das Angebot annehmen werde.
@BilanzFuzzi
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Für mich wirkt dein Geschreibsel hier nur vorgeschoben.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 was ist denn die Alternative zu der 55er-Regelung wenn ich nicht mehr bei der T sein möchte, aber die Bedingungen der neuen 55er-Regelung nicht erfülle und nicht mehr arbeiten will oder kann.
- Altersgeld
- Veränderungsgeld
- Abordnung/Versetzung zu einer anderen Behörde
- Altersteilzeit

DDU ist i.d.S. eher keine Alternative, da man ja schlecht (glaubwürdig) krank sein will. Entweder ist man krank, oder man ist es nicht. Ob es dann zur DDU reicht ist nach eine andere Frage und letztendlich möchte man seinen Ruhestand wohl eher gesund genießen. Bei Dir klingt das so, als wäre es so einfach mal eben ein wenig zu simulieren und schwups hat man sich für DDU "entschieden".
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