Ruhestand für Beamte ab 2017

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BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 20:02 Und jetzt bitte zurück zu meinen Fragen:

Was steht denn in dem Gesetz was passiert, wenn der Verein während meiner Tätigkeit dort seine Gemeinnützigkeit verliert (das kann durchaus passieren!)? Was steht in dem Gesetz, was passiert, wenn ich während des FSJ erkranke und das Jahr nicht beenden kann? Was, wenn ich erkranke, und die 1000 ehrenamtlichen Stunden krankheitsbedingt (also unverschuldet) nicht mehr erbringen kann. Da Du das Gesetz gelesen und verstanden hast, und dort alles geregelt ist, wird die Beantwortung der Fragen ja rechtssicher möglich sein. Danke!

Was ist wenn...dieser Satz ist das Synonym für den Beamten bei der Telekom...Ich versuche aber mal die Fragen Punkt für Punkt abzuarbeiten und zu beantworten:
1. - was ist wenn der Verein seine Gemeinnützigkeit verliert ?
Ja Du hast Recht, das kann passieren - aber das ist eher Unwahrscheinlich. Für den Fall, das es passiert, musst Du dir eine anderen Stelle für die gemeinnützige Arbeit suchen - sofern Du Kenntnis von dem Wegfall der Gemeinnützigkeit hast. Als Beispiel: Wenn Du nach drei Jahren auf einmal erfährst, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit vor einem Jahr aberkannt wurde, Du aber nachweislich keine Kenntnis zu diesem Zeitpunkt davon hattest, dann ist das unschädlich. Wenn Du aber nachweislich davon Kenntnis hatte und es Dir auch nachgewiesen wird (was aber eher unwahrscheinlich ist, es sei denn Du bist der Vereinsvorsitzende selber oder hättest davon Kenntnis haben müssen), dann erfüllst Du nicht die Kriterien und dir werden nach drei Jahren die Zuschläge abgezogen. Da es hier aber noch keine Erfahrungswerte gibt, wird sich in der Praxis zeigen, ob und wie der DH damit umgeht. Er kann sich an das Gesetz halten und dort steht, dass die 1000 Sozialstunden bei einer gemeinnützigen Organisation erfüllt werden MÜSSEN, oder er kann es kulanter sehen - das ist aber jetzt das Gleiche, als wenn Du in eine Glaskugel schaust...

2. - was ist, wenn Du während der Zeit des FSJ erkrankst ?
Im Prinzip das Gleiche wie bei den Sozialstunden. Lies es Dir genau durch und frage Dich selber, wie die Voraussetzungen sind. Weiterhin musst Du dir die Frage stellen, was Du denn mit einer Erkrankung meinst. 1 Woche, 1 Monat...oder mehr ? Bei dem FSJ unterschreibst Du einen Vertrag, und wenn Du zwischendurch krank wirst, ist das ja erst einmal nicht unschädlich. Wenn Dir aber der Vertrag vor dem Ende der Laufzeit, also z. B. nach 9 Monaten gekündigt wird (das kann ja auch wegen vertragswidrigem Verhalten oder sonstigen Gründen geschehen), hast du erst einmal das Jahr nicht abgeleistet und Du bekämst die Zuschläge nicht mehr gezahlt - wenn es nach drei Jahren herauskommt und die Auflösung des Vertrages Dir angelastet werden. Denn dann hast Du ja auch deinen "vertragliche Pflichten" nicht erfüllt...Wenn Du aber noch 1 oder 2 Jahre bis zum Ende der Dreijahresfrist Zeit hast, könntest Du aber noch hingehen, und die fehlende Zeit bei einem anderen Träger nachholen.

In beiden Fällen ist das Gesetz auch eindeutig, es handelt sich um eine Muss-Regelung - Du musst die Zeiten von einem Jahr beim FSJ oder bei den 1000 Sozialstunden nachweisen. Wenn nicht, hast Du erst einmal ein Problem. Denn hast Du den "Vertrag" nicht eingehalten und dann wird dir nach drei Jahren für die Zukunft der Zuschlag nicht gezahlt. Ob es dann im Einzelfall Ausnahmen geben wird, kann Dir heute keiner sagen. Denn es gibt ja keine Präzedenzfälle...
Außerdem ist in dem Gesetz ja auch nicht geregelt, ob und welche Fälle (Krankheit, schwere Krankheit, schwerwiegende persönliche Gründe usw.) dann anerkannt werden...

Dazu dann noch zwei Beispiele:
1. Wenn nach drei Jahren auf einmal auffällt, dass die Gemeinnützigkeit entzogen wurde und Dir 300 Stunden fehlen und du die Stunden in jedem Fall vorweisen musst, dann können diese Stunden mit Sicherheit nachgeholt werden - diese Frage kann ja mal einer im Betrieb oder beim Dienstherr anbringen. Ich bin mir sicher, dass es dort die gleichen Hinweise geben wird...!
2. Wenn man innerhalb des FJS krank wird und einem drei Monate fehlen, kann man immer noch die restlichen Zeiten innerhalb des Zeitraums von drei Jahren nachholen - falls einen Krankheit wirklich ein Grund ist für fehlende Zeiten, was ich nicht glaube. Hier hätte die Frage eher lauten müssen, was ist wenn der Vertrag vor Ende des Jahres aufgelöst wird...

Im Gesetz ist das Grundsätzliche geregelt. In der Praxis "lebt" das Gesetz und wird oftmals durch gerichtliche Entscheidungen "gelenkt" - es ist auch nicht das erste neue oder geänderte Gesetz, bei dem sogar Anwälte nicht wissen, welche Auswirkungen es genau hat oder ob die Praxis alles weitere ergibt.


Wie sagt doch ein berühmter, wenn nicht sogar der beste deutsche, Fußballspieler: Wäre wäre Fahrradkette...das ist hier im Forumsbeitrag auch der passende Einwurf...!
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo zusammen,

ich darf nochmals zu den Fragen was sagen und zu den Hinweisen, was ist wenn...
Oftmals kann man zum Stand heute nicht sagen, was tatsächlich dann für Konsequenzen gezogen werden, wenn z. B. wegen Krankheit das FSJ nicht abgeschlossen werden kann. Genauso könnte ich auch heute fragen, was ist wenn ich morgen aus dem Haus gehe...passiert mir etwas...komme ich wieder gesund nach Hause !

Das ist meiner Meinung nach hier nicht allen klar und es gibt demzufolge auch heute offene Punkte, die die Praxis erst klären und dass dann frühestens nach drei Jahren ab Beginn der ER - denn der Abzug entfällt ja erst frühestens nach drei Jahren und so lange hat man/frau auch Zeit die erforderlichen Zeit beim FJS oder bei den 1000 Sozialstunden zu erfüllen. Und es brauch auch keiner zu fragen, was ist wenn schon man nach einem Jahr krank wird...Stichtag ist nach drei Jahren - und so lange mindestens wird es weiterhin auch noch unklare Fälle geben !!!

Das ist jetzt nicht für jeden zufriedenstellend, aber ich glaube auch, dass es nicht wirklich ein Gesetz gibt, was Jeden und Alle zufrieden stellen - das liegst auch in der Natur der Sache !
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 20:55 - das ist aber jetzt das Gleiche, als wenn Du in eine Glaskugel schaust...
...
kann Dir heute keiner sagen. Denn es gibt ja keine Präzedenzfälle...
Außerdem ist in dem Gesetz ja auch nicht geregelt, ob und welche Fälle (Krankheit, schwere Krankheit, schwerwiegende persönliche Gründe usw.) dann anerkannt werden...
...
Im Gesetz ist das Grundsätzliche geregelt. In der Praxis "lebt" das Gesetz und wird oftmals durch gerichtliche Entscheidungen "gelenkt" - es ist auch nicht das erste neue oder geänderte Gesetz, bei dem sogar Anwälte nicht wissen, welche Auswirkungen es genau hat oder ob die Praxis alles weitere ergibt.
Also halten wir fest: Im Gesetz ist doch noch nicht alles umfänglich geregelt und es braucht Ausführungsbestimmungen, damit man weiß woran man ist - zumindest, wenn man nicht plötzlich ohne die 10,8% dastehen will. Schließlich fallen die unter Umständen für die gesamte Pensionszeit incl. ggf. sich anschließender Witwen/Witwer-Pension weg, was über die Zeit durchaus eine nette 5-stellige Summe ausmachen kann.

Damit bleiben und kommen sicher noch weitere Fragen zu vielen Details ...
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 21:25 Das ist jetzt nicht für jeden zufriedenstellend, aber ich glaube auch, dass es nicht wirklich ein Gesetz gibt, was Jeden und Alle zufrieden stellen - das liegst auch in der Natur der Sache !
Danke, dass Du dich damit selbst korrigierst.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Leute,
mir ist die Zeit lang geworden (weil ich doch immer noch auf Bilanzfuzzis Erklärung warte, was es denn nun mit einer DDU zu tun hat, wenn man die 55er Regelung in Anspruch nehmen will).

Dabei ist mir aufgefallen, wie weit die Buchstaben "o" und "e" auf der Tastatur auseinander liegen. Ist also selbst beim eifrigen Tippen sehr unwahrscheinlich, dass man die verwechselt.

Meist lese ich die Beiträge anderer sorgfältig. Deswegen wusste ich auch noch, dass Angelika was über ihr Alter geschrieben hatte.

Und mir ist aufgefallen, dass hier in diesem Thread zum wiederholten Mal Tiere rumflatterten. Was für Tiere?

Motten (Drei bis fünf Ausrufezeichen)

Wenn ihr jetzt denkt, dass wir uns nun aber doch sehr weit vom Thema entfernen würde ich sagen: vermutlich nicht weiter als in den letzten Tagen. Hier flogen nämlich schon öfter Motten durch die Gegend. Guckt mal:
Kater-Mikesch hat geschrieben: 3. Apr 2013, 17:58 sondern nach dem Motte
Kater-Mikesch hat geschrieben: 8. Apr 2013, 17:31 das ist das Motte dieser Ahnungslosen und Verwirrten...
Kater-Mikesch hat geschrieben: 9. Apr 2013, 08:23 Du kannst aber auch nach dem Motte
Kater-Mikesch hat geschrieben: 18. Feb 2014, 14:03 nach dem Motte "Verwendung vor Versorgung"
Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:05 nach dem Motte der Vollpension
BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 17:48 Und nicht nach dem Motte, "...ich mach die Welt so wie sie mir gefällt..."
BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 18:30 Nach dem Motte, lass die anderen Blöden sich doch sozial engagieren...!
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 19:43 ganz nach dem Motte, trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast

Und weil es ja anscheinend gerade angesagt ist, hier mit Zitaten zu arbeiten, hab ich auch eins rausgesucht: "Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Ein jeder meint, er habe genug davon." (René Descartes) Das würde ich gern jenen Mitgliedern hier widmen, die sich selbst für besonders klug halten und das zum Anlass nehmen, auf andere herabzusehen.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 21:34 das ist übrigens in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Wenn du den BuFDi oder die 1000 Stunden in den 3 Jahren nicht erbringst (egal aus wrlchem Grund, außer dem eigenen Tod), dann hast du Pech gehabt und es weden dir ab dem 4. Jahr die 10,8% abgezogen.
Danke für die Info. Endlich wieder etwas Erhellendes zum Thema.

Eigentlich verrückt: Man leistet vielleicht 900 Stunden, wird krank und verliert u.U. zig tausend Euro und anders rum gilt die Stichtagsregelung, wenn man pflegebedürftige Angehörige hat, die kurz nach der Anerkennung versterben behält man die 10,8%. Letzteres ist natürlich OK, aber man muss sich schon überlegen ob man unter diesen Umständen BuFDi oder die 1000 Stunden angeht. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man auch nicht von Anfang an auf die 10,8% verzichten und gar nichts machen, weil man dann nach 3 Jahren wegen Vorsatz wieder aktiviert werden würde. Letztendlich also eher für Beamte mit Kindern/Angehörigen oder die bereits im Ehrenamt tätig sind. Als BuFDi sind die "alten Säcke" offenbar auch nicht so gefragt.

Man darf gespannt sein, welchen "Erfolg" dieses Modell (aus Sicht der PNU) haben wird und ob damit die Menge Beamte geht, die "man" sich erhofft.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:10 Man darf gespannt sein, welchen "Erfolg" dieses Modell (aus Sicht der PNU) haben wird und ob damit die Menge Beamte geht, die "man" sich erhofft.
Nächstes Jahr gibt es einen neuen Finanzminister und der sieht das vielleicht ganz anders als Schäuble und die PNU können "Verbesserungsvorschläge" machen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 21:34
Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 21:27
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 20:55 - das ist aber jetzt das Gleiche, als wenn Du in eine Glaskugel schaust...
...
kann Dir heute keiner sagen. Denn es gibt ja keine Präzedenzfälle...
Außerdem ist in dem Gesetz ja auch nicht geregelt, ob und welche Fälle (Krankheit, schwere Krankheit, schwerwiegende persönliche Gründe usw.) dann anerkannt werden...
...
Im Gesetz ist das Grundsätzliche geregelt. In der Praxis "lebt" das Gesetz und wird oftmals durch gerichtliche Entscheidungen "gelenkt" - es ist auch nicht das erste neue oder geänderte Gesetz, bei dem sogar Anwälte nicht wissen, welche Auswirkungen es genau hat oder ob die Praxis alles weitere ergibt.
Also halten wir fest: Im Gesetz ist doch noch nicht alles umfänglich geregelt und es braucht Ausführungsbestimmungen, damit man weiß woran man ist - zumindest, wenn man nicht plötzlich ohne die 10,8% dastehen will. Schließlich fallen die unter Umständen für die gesamte Pensionszeit incl. ggf. sich anschließender Witwen/Witwer-Pension weg, was über die Zeit durchaus eine nette 5-stellige Summe ausmachen kann.

Damit bleiben und kommen sicher noch weitere Fragen zu vielen Details ...
Siggi09,
das ist übrigens in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Wenn du den BuFDi oder die 1000 Stunden in den 3 Jahren nicht erbringst (egal aus wrlchem Grund, außer dem eigenen Tod), dann hast du Pech gehabt und es weden dir ab dem 4. Jahr die 10,8% abgezogen.

nichts Anderes habe ich geschrieben - wenn der DH nach dem Gesetz vorgeht, dann hast Du halt Pech gehabt...
Das ist nichts anderes, als wenn ich einen Vertrag unterschreibe - wenn einseitig die Bedingungen nicht eingehalten werden, dann hat der andere Vertragspartner die besseren Karten und kann entweder auf Vertragserfüllung pochen oder kann den Schadensersatz verlangen...
In diesem Fall heißt dass, wenn die 1000 Sozialstunden oder BFJ nicht komplett erbracht werden, wird für die Zukunft (mit Beginn des 4. Jahres) der Zusatzbetrag wieder einbehalten - ob das einem gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle...!!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

zeerookah hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:37
Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:10 Man darf gespannt sein, welchen "Erfolg" dieses Modell (aus Sicht der PNU) haben wird und ob damit die Menge Beamte geht, die "man" sich erhofft.
Nächstes Jahr gibt es einen neuen Finanzminister und der sieht das vielleicht ganz anders als Schäuble und die PNU können "Verbesserungsvorschläge" machen.

Träum weiter - es gab in der Vergangenheit noch keinen Minister der für die Telekombeamten zuständig war und der einen Verbesserung für die Beamten beschlossen hat...
Vielleicht kannst Du das in der Märchenstunde erzählen...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:28 Noch verrückter ist ja, dass, wenn du ein Kind hast, dass 2 Tage nach der Zurruhesetzung 18 wird, du die Voraussetzungen zur Betreung Kind unter 18 voll erfüllt hast.

das ist nicht verrückt, dass ich die Auslegung eines Gesetzes...es fällt manchen schwer, aber es ist so...die Jammerei geht ja einem auf die Nerven...das ist halt so bei einer Stichtagsregelung !
Und wenn Du halt ein Kind hast, was zwei Tage zu spät geboren ist, gibt es ja immer noch die Möglichkeit die Sozialstunden oder das BFJ abzuleisten !!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

was mich jetzt aber wundert ist die Tatsache, dass alles was ich heute oder die vergangenen Tage geschrieben habe, jetzt auf einmal scheibchenweise mitgeteilt wird - und auf einmal weiß dibedupp so viel und kommt langsam mit der Sprache raus...

Ich habe schon die ganz Zeit gesagt, wenn man/frau sich an den Gesetzestext hält, dann weiß man worum es geht und das gibt es wenig Interpretationsspielraum. Erst einmal ist es so, dass man die Vorgaben der Stichtagsregel erfüllen muss und wenn nicht, gibt es die Möglichkeit die 1000 Sozialstunden oder das FSJ abzuleisten - wenn das am Ende des dritten Jahr nicht erfüllt wurden, dann wird der Ausgleichsbeitrag wieder abgezogen...Punkt !!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 23:10
dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:28 Noch verrückter ist ja, dass, wenn du ein Kind hast, dass 2 Tage nach der Zurruhesetzung 18 wird, du die Voraussetzungen zur Betreung Kind unter 18 voll erfüllt hast.

...die Jammerei geht ja einem auf die Nerven...das ist halt so bei einer Stichtagsregelung !
Du scheinst kein starken Nerven zu haben......Zudem fällst du durch häufige persönliche Attacken auf und unterstellst anderen wortreich, sie wollten den Vorruhestand ohne Abschläge erreichen.
Ich denke, du solltest dir einfach eine mehrtägige Forumspause gönnen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:37 Nächstes Jahr gibt es einen neuen Finanzminister und der sieht das vielleicht ganz anders als Schäuble und die PNU können "Verbesserungsvorschläge" machen.
Na klar, es bleibt spannend ;) Aber eines dürfte klar sein: Die Beamten sollen so bald als möglich aus diesen Firmen raus sein und wenn die Telekom erst komplett auf IP läuft und ca. 2025/2026 (fast) alle Beamten mindestens 55 sind, dürfte man an einem großen "Kehraus" interessiert sein. Wenn sich der Teil "engagierter" dazu als Hemmnis erweist, kann ich mir gut vorstellen, dass das alte Modell wieder kommt. Es passt nur schlecht in die Debatten um Rentenkürzungen, Demografie und späterer Renteneintritt.

@dibedupp: Wohl dem, der seinen Nachwuchs entsprechend "getimed" hat ;)
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 23:10
dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 22:28 Noch verrückter ist ja, dass, wenn du ein Kind hast, dass 2 Tage nach der Zurruhesetzung 18 wird, du die Voraussetzungen zur Betreung Kind unter 18 voll erfüllt hast.
das ist nicht verrückt, dass ich die Auslegung eines Gesetzes...es fällt manchen schwer, aber es ist so...die Jammerei geht ja einem auf die Nerven...das ist halt so bei einer Stichtagsregelung !
Und wenn Du halt ein Kind hast, was zwei Tage zu spät geboren ist, gibt es ja immer noch die Möglichkeit die Sozialstunden oder das BFJ abzuleisten !!!
Hier hat niemand gejammert und sich niemand beklagt. Wir haben nur festgestellt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 23:08 Träum weiter - es gab in der Vergangenheit noch keinen Minister der für die Telekombeamten zuständig war und der einen Verbesserung für die Beamten beschlossen hat...
Vielleicht kannst Du das in der Märchenstunde erzählen...
Man wird ja noch mal träumen dürfen ...
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