Mitteilung Abfindung VAP Rente

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ex-basis-t
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von ex-basis-t »

das meinte ich damit wasmanhat hatman

ich würde aber den Callcentern Auskunft nicht alles glauben und trotzdem den Antrag stellen,
wenn es wirklich gewünscht wird,
macht zwar etwas Aufwand, aber wer weiß
denn: wer schreibt die bleibt
Drahtesel
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Drahtesel »

Posttussi hat geschrieben:
Posttussi hat geschrieben:Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....

So,habe angerufen....

eine Auszahlung der gesamten VAP ist schon seit Jahren nicht mehr möglich....


Grüssle

Posttussi

Es sei denn......

bei mir beruhte die Auszahlung nicht auf eigenen Wunsch - sondern erfolgte zwangsweise von der VAP - weil die zu erwartende monatliche Rente unter einem von der VAP festgelegten Grenzbetrag lag.
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Drahtesel hat geschrieben:
Posttussi hat geschrieben:
Posttussi hat geschrieben:Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....

So,habe angerufen....

eine Auszahlung der gesamten VAP ist schon seit Jahren nicht mehr möglich....


Grüssle

Posttussi

Es sei denn......

bei mir beruhte die Auszahlung nicht auf eigenen Wunsch - sondern erfolgte zwangsweise von der VAP - weil die zu erwartende monatliche Rente unter einem von der VAP festgelegten Grenzbetrag lag.
Dann wäre Deine Monatsrente unter 40,36 gewesen?
ich bekomme genau diese Summe und bei mir gibt´s keine Einmalzahlung....
Drahtesel
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Drahtesel »

Posttussi hat geschrieben:
Drahtesel hat geschrieben:
Posttussi hat geschrieben:

So,habe angerufen....

eine Auszahlung der gesamten VAP ist schon seit Jahren nicht mehr möglich....


Grüssle

Posttussi

Es sei denn......

bei mir beruhte die Auszahlung nicht auf eigenen Wunsch - sondern erfolgte zwangsweise von der VAP - weil die zu erwartende monatliche Rente unter einem von der VAP festgelegten Grenzbetrag lag.
Dann wäre Deine Monatsrente unter 40,36 gewesen?
ich bekomme genau diese Summe und bei mir gibt´s keine Einmalzahlung....
Ja, richtig - meine VAP-Rente hätte ca. 22 Euro betragen....

Da war ich wohl nicht fleissig genug, um mehr zu bekommen. :D
Nee, im Ernst - ich hab nur 3 Jahre Ausbildung plus 4 Jahre Arbeitsvertrag zu bieten.
Daher waren die Einzahlungen nicht besonders hoch und die Auszahlung erfolgte zwangsweise - ohne Wahlmöglichkeit. :x
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Aber ganz ehrlich....

40,36 sind ja nun auch nicht die Welt....
HinueumeeZZ
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von HinueumeeZZ »

Da gibt es BEAMTE die erhalten 1100 Pension ; damit diese nicht Überversorgt sind zieht man die vorher erworbenen Rentenansprüche und die VAP Ansprüche ab ; dann kommt noch der Abzug der Riesterrente ; weil ein Beamter nur von einer Stelle Geld erhalten darf.
Bekommt der Beamte Geld aus einer Pflegeversicherung zum Breispiel 300 € wird wiederum die Pension gekürzt; Super!! :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:
Dies ist eine völlig überzogene Ungleichbehandlung gegenüber der Industrie.
Da gibt es Angestellte bei der Fa. X die erhalten 1500 Rente dazu kommt eine Betriebsrente von 2800 € , dann noch 400 Rente vom verstorbenen Ehepartner plus Pflegegeld von 1000 € dann noch was ich bisher noch nicht weiß weiteres ?; die sind dann aber nicht Überversorgt?
Vielleicht sollten sich per Sammelklage alle Bundesbeamte mal dagegen wären; dies ist wirklich mal an der Zeit für Gerechtigkeit zu sorgen.
Linus
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Linus »

Hallo Posttussi,

diese Beträge werden jedes Jahr angepasst. (Steht im Sozialgesetzbuch, darauf bergründet sich auch die Auszahlung.)
Es handelt sich um sogenannte "Bagatellrenten oder Bagatellanwartschaft".
Da die Beträge jedes Jahr angehoben werden, wirst Du dann auch irgendwann angeschrieben, sobald Du den neuen Betrag unterschreitest und wirst ausgezahlt.

Meine VAP Rente wurde bereits ausgezahlt, eben genau aus diesem Grund, und ganz sicher nicht auf eigenen Wunsch, weil ich diesen Betrag seit 2016 unterschreite.

Wenn ich den LINK noch einmal finde, dann füge ich ihn nachträglich ein.

Gruß, Linus
Zuletzt geändert von Linus am 18. Sep 2016, 12:01, insgesamt 2-mal geändert.
Linus
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Linus »

Hier die Infos zur Berechnung

1%-Grenze
Der Arbeitgeber kann einseitig unverfallbare Bagatellanwartschaften abfinden, wenn der Wert der abrufbaren monatlichen Altersrente beim Erreichen der Altersgrenze 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB nicht übersteigt. Bei Kapitalleistungen dürfen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nicht überstiegen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die bAV durch den Arbeitgeber oder über eine Entgeltumwandlung finanziert wird. Der Arbeitnehmer hat nicht das Recht, eine Abfindung von seinem Arbeitgeber zu verlangen, er kann eine Abfindung jedoch auch nicht verweigern.

Informativer LINK dazu

http://www.aktuar-hoffmann.de/_bezugsgr ... gb_iv.html

Hier Angaben zu den monatlichen Beträgen, wo man die jährliche Anhebung sehen kann, auch die monatlichen Beträge.

http://www.advoscheidung.de/recht/bagatellgrenze.html

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße
Torquemada
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Torquemada »

HinueumeeZZ hat geschrieben:Da gibt es BEAMTE die erhalten 1100 Pension ; damit diese nicht Überversorgt sind zieht man die vorher erworbenen Rentenansprüche und die VAP Ansprüche ab ; dann kommt noch der Abzug der Riesterrente ; weil ein Beamter nur von einer Stelle Geld erhalten darf.
Bekommt der Beamte Geld aus einer Pflegeversicherung zum Breispiel 300 € wird wiederum die Pension gekürzt; Super!! :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:
Ich kann das inhaltlich nicht nachvollziehen.
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zeerookah
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von zeerookah »

HinueumeeZZ hat geschrieben:Da gibt es BEAMTE die erhalten 1100 Pension ; damit diese nicht Überversorgt sind zieht man die vorher erworbenen Rentenansprüche und die VAP Ansprüche ab ; dann kommt noch der Abzug der Riesterrente ; weil ein Beamter nur von einer Stelle Geld erhalten darf.
Bekommt der Beamte Geld aus einer Pflegeversicherung zum Breispiel 300 € wird wiederum die Pension gekürzt; Super!! :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:
Was haben sie dir denn heute morgen in den Kaffee gekippt? Um es mal etwas salopp zu formulieren.
Auch ich kann das inhaltlich nicht nachvollziehen!
blink182
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von blink182 »

Hallo zusammen,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

Wenn ich das reguläre Pensionsalter erreicht habe (noch bin ich jünger und in DDU mit Mindestversorgung), werden dann meine Rentenansprüche, die ich zur Zeit in einer Nebenbeschäftigung erwerbe, in jedem Fall angerechnet?

Ich meine mal gelesen zu haben, dass nur dann eine Anrechnung erfolgt, wenn die Nebentätigkeit im öD ausgeübt wird (ist bei mir so) UND die Entgeltgruppe der Nebentätigkeit vergleichbar mit der letzten Besoldungsgruppe ist, die man als Beamter hatte - was in meinem Fall A7 wäre und wo ich drunter liege.

Falls ich mich unklar ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen, ;)
Gruß
blink182
barnabeus
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von barnabeus »

Ich habe nun auch das Schreiben erhalten, dass die VAP Rente einmalig ausgezahlt wird.
Ich finde dies sehr schade, da sich die VAP Rente bei mir steuerlich nicht auswirkte.
Das sieht bei der Einmalzahlung sicherlich anders aus.
Mich würde deshalb brennend interessieren, wie diese Einmalzahlung bei Euch besteuert wurde.
Bzw. wo trägt man sie überhaupt in der Steuererklärung ein?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Barny
Linus
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Linus »

Hallo barnabeus,

ich habe die Steuer damals in Papierform gemacht, denn selbst das FinAmt konnte mir nicht sagen, wo ich das eintragen soll.

Danach gab es Probleme, weil die Übermittlung an das FinAmt, seitens Auszahlung VAP Rente, auf 0 Euro lief.

Das hat sich erst nach ÜBER einem Jahr geklärt.

Der Betrag wird Brutto = Netto ausgezahlt und muss nachträglich versteuert werden. Dafür wird der Betrag zum Gesamteinkommen gerechnet und genauso versteuert wie Dein normales Einkommen. Waren etwa 1/3 Abzüge.

Gruß, Linus
Torquemada
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Torquemada »

Einfach bei der VAP nachfragen.
T-Worker
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von T-Worker »

Bitte um deine Info,sobald du was erfahren hast.
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