Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

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beamter00
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Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

Beitrag von beamter00 »

Hallo,
hat jemand Erfahtung mit der steuerlichen Behandlung bei der Auszahlung eines Wertguthabens?
Das Wertguthaben beruht auf einem Langzeitkonto, das nicht abgebaut werden konnte.
§34 EStG, Fünftelregelung, hat bei mir nicht gegriffen und der Betrag wurde als Arbeitslohn besteuert.
Grundlage soll ein Urteil des BFG vom November 2013 sein.
Bemerkung FA: "Das Wertguthaben aus dem Zeitwertkonto stellt Arbeitslohn dar."
Meiner Meinung nach müsste hier auch die Fünftelregelung greifen.
Hatte diesen Fall schon jemand gehabt?
Vielen Dank!
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

Beitrag von sdh1807 »

steuerrechtlich bindende Aussagen darf ihnen nur ein Steuerberater geben
beamter00
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2016, 11:43
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Re: Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

Beitrag von beamter00 »

Hallo sdh1807,
mein Steuerberater nimmt das erst einmal so hin und hat mich auf einschlägige Urteile verwiesen.
Ich bin auf der Suche nach Argumentationshilfen oder nach gleichgelagerten Fällen, in denen
das FA anders bewertet hat.
Ich sehe das Forum als Erfahrungsaustausch und nicht als Beratung. Dafür habe ich sehr wohl meine Steuerberaterin.
LG
beamter00
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2016, 11:43
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Re: Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

Beitrag von beamter00 »

...Widerspruch ist eingelegt.
beamter00
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2016, 11:43
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Re: Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

Beitrag von beamter00 »

...und durchgegangen.
Meine Argumente darf ich ja hier im Forum nicht darlegen, da es lt. Kommentar oben dann einer Beratung gleich kommt.
Also bleibt mir nur die inhaltslose Kommunikation.
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Auszahlung Wertguthaben bei Vorruhestand

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Beamter00,

ich mutmaße, du legst die Forumsregeln zu eng aus oder unterstellst den Kommentar oben als Forumsregel.

Mich betrifft es nicht (nicht mehr, habe mich mal nach BL-Wechsel auszahlen lassen, verjährt ...), aber deine Ergebnisse sind zukünftig Betroffenen - als dein Erfahrungsbericht, nicht als Rechtsberatung - möglicherweise hilfreich. Da du Laie bist, kannst du eine Rechtsberatung sowieso gar nicht geben.
Versuchs doch mal möglichst objektiv (dazu gehören auch §-en) zu schildern, "was man wissen sollte". Ich finde das interessant zu wissen, ohne dass ich / unabhängig davon, ob ich Rat dazu suche.

LG
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