Telekom: Voraussetzung für Amtzulage nach A9z?

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Vogel
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Telekom: Voraussetzung für Amtzulage nach A9z?

Beitrag von Vogel »

Ich habe mich heute mit einer Kollegin unterhalten, die der Meinung ist, dass für den Erwerb der Amtszulage A9z die Voraussetzung ist, dass der/die Bea nach A9 amtsangemessene Tätigkeiten ausführt und ähnlich wie bei den Beförderungen nach der Beurteilung gegangen wird. Ich bin mir da eigentlich gar nicht so sicher, meiner Meinung nach muss die Tätigkeit selbst schon höherwertig sein. Kann mir hier Jemand erklären, was nun wirklich die Voraussetzungen und die Regelungen hierbei sind?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
noexite1
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Re: Telekom: Voraussetzung für Amtzulage nach A9z?

Beitrag von noexite1 »

Wie lang ist die Wartezeit bei der Amtszulage nach A9vz+Z?
Habe mal gelesen, das mindestens 3 Jahre vergehen müssen und durchschnittlich eine Wartezeit von 7 Jahren vorhanden ist. Geht auch eine Amtszulage nach einem Jahr A9?
Was ist mit Insichbeurlaubten Beamten, die auf höherwertigen Posten (A13/14) beschäftigt werden?
vossloch
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Re: Telekom: Voraussetzung für Amtzulage nach A9z?

Beitrag von vossloch »

noexite1 hat geschrieben:Wie lang ist die Wartezeit bei der Amtszulage nach A9vz+Z?
Habe mal gelesen, das mindestens 3 Jahre vergehen müssen und durchschnittlich eine Wartezeit von 7 Jahren vorhanden ist. Geht auch eine Amtszulage nach einem Jahr A9?
Was ist mit Insichbeurlaubten Beamten, die auf höherwertigen Posten (A13/14) beschäftigt werden?
Ja, die Amtszulage nach einem Jahr A9 geht, auch in der Insichbeurlaubung.
kgot
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Re: Telekom: Voraussetzung für Amtzulage nach A9z?

Beitrag von kgot »

hmm . kann ich auf T5 Posten (auf dem sitze ich ja ) überhaupt ein A9z erreichen ? die Bandbreite T5 geht ja bis A9
vossloch
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Re: Telekom: Voraussetzung für Amtzulage nach A9z?

Beitrag von vossloch »

kgot hat geschrieben:hmm . kann ich auf T5 Posten (auf dem sitze ich ja ) überhaupt ein A9z erreichen ? die Bandbreite T5 geht ja bis A9
Ja, das geht. Hat bei mir auch geklappt (mit einer entsprechenden Beurteilung).
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