Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU
Verfasst: 25. Nov 2015, 23:33
Die Schilderungen und Ausführungen von Rechtlerin sind leider völlig zutreffend.
Das Forum von Beamten für Beamte
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Das ist die Philosophie der Telekom bzw. des DH - wenn man/frau Ihnen auf die Schliche gekommen sind, ziehen sie den "Schwanz" ganz schnell ein, d. h, dass bei einer möglichen rechtswidrigen Handlung gaaaaaanz schnell das ablehnende Widerspruchsverfahren zu Gunsten des Betroffenen geändert wird und im Falle z. b. von einer rechtswidrigen Zuweisung, die Zuweisung zurück gezogen wird.dibedupp hat geschrieben:Sind sie nicht, lies dir mal den Leitfaden zur Zurruhesetzung von Beamten durch. Und wer mir nicht glaubt, kann ja mal eine Anfrage bei CSH-CSS machen, welche Unterlagen an die BAnstPT gehen.Torquemada hat geschrieben:Die Schilderungen und Ausführungen von Rechtlerin sind leider völlig zutreffend.
Aber mir sollsegal sein.Solange es hier Leute gibt, die au Grund ihres Telekomhasses gefährliches Halbwissen verbreiten was dem Ratsuchenden e entiell noch schaden kann, bin ichhier raus.
GdB interessiert die Einigungsstelle (Beispiel TPS) um Dr. <schlaues einheimisches Jagdtier> gerade mal gar nicht. Verwendungseinschränkungen werden nur mitgetragen, wenn diese mit Einmalkosten abgewickelt werden können (höhenverstellbarer Schreibtisch oder so was). Alles was in die Organisation rein geht, z.B. Dienstort oder keine Großraumeignung wird bei Behinderten oder Nichtbehinderten gleichermaßen ignoriert. Schonung durch mögliche Telearbeit ebenfalls. Man möchte sich den größten Trumpf "Wegtorprinzip" halt nicht nehmen lassen. Auf den BV'en werden dann immer mal ein paar Schoten davon zum Besten gegeben. Also entweder 100% belast-/einsetzbar (inkl. Mobilität) oder 100% DDU. Dazwischen gibt es bei der DTAG nichts, auch nicht für Schwerbehinderte. So kommt es dann auch, dass allzuviele die DDU schweigend als Begnadigung empfinden.Rechtlerin hat geschrieben:Die Telekom bzw. der Dienstherr argumentiert immer nur aus ihrer Sicht (ist ja auch verständlich), das ist auch vor Gericht bekannt. Da werden schon mal Dinge "ausgegraben", die sind unterirdisch - ein Beispiel bei einer Zuweisung, bei der diese These allen Ernstes als Begründung für eine Zuweisung herhalten muss:
Die Wegezeitbeschränkung von 60 Min. ist durch den Amtsarzt vorgegeben. Nach 59 Min. kann der Beamte eine Pause machen, und dann beginnt die Wegezeit wieder von vorne !!!
Einfach lächerlich !!!
Fragt doch einfach mal die Behinderten und die vielen Betroffenen, die bei der PBM NL hängen und mit sinnlosen und unmöglichen Zuweisungen aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dann kann man auch sehr schnell erkennen, wie behindertenfreundlich die Telekom ist !
Letztendlich geht es um die Entscheidungen, die in der Einigungsstelle um Dr. <schlaues deutsches Jagdtier" gefällt werden. Beim geringsten Anzeichen eines möglichen DDU-Grundes wird nicht mehr locker gelassen. Die Kollegen werden selbst in Abordnung noch verfolgt, in der Hoffnung den psychischen Finalstoß zu versetzen. Die Entscheidung werden üblicherweise 2:1 getroffen. ProtIn ist die Gegenstimme. Vieles wäre mit Telearbeit machbar. Aber der Arbeitgeber will in diesem Punkt nicht. Und genau das verdeutlicht, dass es um Beschäftigung gar nicht geht! Was ist eigentlich aus der Bundestagsanfrage der Linken zum Thema geworden?Dbudiwa hat geschrieben: ↑3. Feb 2017, 10:47Wer ist noch betroffen? Gibt es keine Selbsthilfegruppen? Bin vor einiger Zeit der ProT-In (TK-gewerkschaftsähnlicher Verein) beigetreten sowie auch bei VERDI. Aber hilft das irgend was...? Hilfreich sind auch Menschen, die Kenntnis von Gerichtsurteilen zum Thema haben, bzw. Namen von guten Fachanwälten, welche durch Informationsaustausch mit dem eigenen Anwalt helfen könnten. Gruß an alle demotivierten Leidensgenossen!