Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Antworten
irondack
Beiträge: 1
Registriert: 27. Apr 2014, 17:00
Behörde:

Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von irondack »

Altersteilzeit Telekom:
Wie ist das mit den 45 Dienstjahren und den Abschlägen bei Altersteilzeit.
Also ich bin jetzt 54, möchte nächstes Jahr ATZ beantragen, Blockmodell. Habe 1978 angefangen, also mit ca 62-63 habe ich 45 Dienstjahre.
Kann ich dann mit 63 abschlagsfrei in Pension gehen, oder kommt da noch was...
Vorruhestand scheidet aus wegen Scheidung....
Was soll ich machen, oder voll weiter und irgendwann DDU?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von Torquemada »

irondack hat geschrieben: also mit ca 62-63 habe ich 45 Dienstjahre.
Kann ich dann mit 63 abschlagsfrei in Pension gehen, oder kommt da noch was...
Wer hat dir erzählt, dass du als gesunder Beamter mit 63 Jahren in Pension gehen kannst? Vewechselts du das mit der Sache, die nur für langjährig Versicherte der Rentenversicherung gilt?
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von zeerookah »

Also ich persönlich halte nichts von der Altersteilzeit für Beamte bei der Telekom. Du gehst für 80% deines Geldes arbeiten.
Weil offiziell bekommst du nur 50% deiner Bezüge. Die Telekom legt dann unversteuert was drauf, was du aber am Jahresende beim Finanzamt versteuern musst. Und wenn du einmal unterschrieben hast gibt es für die gesamte Laufzeit kein zurück.
Während Vorruhestand oder DDU stehen dir immer offen. Und irgendwann mußt du dich dem Problem Scheidungsabzug stellen (Habe ich übrigens auch).
Man sollte auch nicht ganz außer Acht lassen das der steuerliche Versorgungsfreibetrag immer weiter abgesenkt wird je länger man noch aktiv ist. Meines Wissens zählt da auch die passive Phase der Altersteilzeit dazu. Dann lieber weiter für volles Geld und was beiseite legen.
Aber das muß jeder für sich selbst individuell entscheiden. "Wer 1000€ Abzug durch seine Exfrauen hat :( für den kann Altersteilzeit ein Segen sein"
rakamean
Beiträge: 39
Registriert: 13. Okt 2013, 11:58
Behörde:

Re: Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von rakamean »

Man kann sehrwohl mit 63 in Pension gehen. In VISAP ist folgendes zu lesen: Dienstunfähige Beamtinnen und Beamte, die im Zeitpunkt der Pensionierung bereits 40 ruhegehaltsfähige Dienstzeiten (bzw. 35 DJ, sofern sie bis 31.12.2023 pensioniert werden) abgeleistet haben, können abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (vergl. §§ 14 Abs. 3 Ziff. 3 Satz 6 und 69 Abs. 3 BeamtVG)
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von Torquemada »

rakamean hat geschrieben: Dienstunfähige Beamtinnen und Beamte, die im Zeitpunkt der Pensionierung bereits 40 ruhegehaltsfähige Dienstzeiten (bzw. 35 DJ, sofern sie bis 31.12.2023 pensioniert werden) abgeleistet haben, können abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (vergl. §§ 14 Abs. 3 Ziff. 3 Satz 6 und 69 Abs. 3 BeamtVG)
Dienstunfähige. Von mir hervorgehoben.
rakamean
Beiträge: 39
Registriert: 13. Okt 2013, 11:58
Behörde:

Re: Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von rakamean »

Richtig, so stand es geschrieben und auch so zu verstehen.
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1967
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Altersteilzeit was ist ab Alter 63 oder 45 Dienstjahren

Beitrag von Mikesch »

Gefragt ist nach ATZ nicht DDU!

Die Dienstzeit wird nur zu 9/10 angerechnet.
Auch mit ATZ geht man mit 65+ in Pension, vorher geht man in die Freistellung.
Hat man dann die 45 Jahre voll, kann man mit 65 abschlagsfrei in Pense gehen, sollte aber gleich mit beantragt werden.

Richtig ist, dass der Schritt wohl überlegt sein will,da man aus der Kiste so nicht mehr raus kommt und finanzielle Einbußen bedeutet.

Ist man länger als 6 Monate krank, fliegt man aus der ATZ raus und erhält eine Ausgleichszahlung. DDU ist also kein Thema.

So isses bei uns beim Bund und wird anderswo nicht anders sein. Ansonsten die einschlägigen Vorschriften lesen. .
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Antworten