DDU nachträglich zum Monatsersten?

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seppel
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DDU nachträglich zum Monatsersten?

Beitrag von seppel »

Hallo Kollegen,
wenn die Zurruhesetzungs-Urkunde am 02. des Monats (.z.B. am 2. August)im Briefkasten liegt, kann dann die DDU ab dem 1. August gelten? Oder dürfte die DDU erst ab dem 01. September gelten?
Torquemada
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Re: DDU nachträglich zum Monatsersten?

Beitrag von Torquemada »

Klar. Die Telekom muss den Zugang schließlich auch nachweisen können. Und was kann sie nachweisen? Den Zugang am 2.August. Ruhestand somit ab September.
seppel
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Re: DDU nachträglich zum Monatsersten?

Beitrag von seppel »

ok, vielen Dank euch beiden für die Antworten
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