abgeordnet mit Ziel der Versetzung

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Margo
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abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Margo »

Ich bin zur Zeit von der Telekom zu einer Bundesbehörde abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Was passiert, wenn ich der endgültigen Versetzung nicht zustimme und weiter abgeordnet bleiben möchte?
Torquemada
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Torquemada »

Das hängt davon ab, ob das die Behörde mitmacht. Was die Telekom darüber denkt, kannst du ja schnell im Gespräch erfahren. Allerdings ist der Begriff "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" doch schon ziemlich klar.
Heike1405
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Heike1405 »

Ich würde gerne dieses Thema nochmal aufleben lassen. Das eine "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" klar definiert ist, ist wohl jedem klar. Was aber wenn einem die neue Tätigkeit nach Antritt überhaupt nicht zusagt. Nicht alles kann im Vorstellungsgespräch geklärt werden oder aber man baut sich eine total falsche Erwartungshaltung auf die sich mit der Realität nicht deckt. Wie sieht es dann mit einem "Rückkehrrecht" aus? Vor allem auch dann, wenn man sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr im "Telekomboot" befunden hat.
Skedee Wedee
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Skedee Wedee »

Bis zum Wirksamwerden der Versetzungsverfügung (Bekanntgabe bzw. Zustellung der Entscheidung) kann der Beamte seinen Antrag ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Andererseits wird eine wirksam getroffene positive Entscheidung des Dienstherrn über den Versetzungsantrag nicht etwa dadurch rechtswidrig, dass der Beamte seinen Antrag nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zurücknimmt. Die Versetzung berührt sowohl die Rechte und Pflichten des Beamten als auch die Rechte und Pflichten des Dienstherrn. Mit der äußeren Wirksamkeit der Entscheidung durch Bekanntgabe des begünstigenden Verwaltungsaktes ist der Dienstherr daran gebunden und muss, soweit erforderlich, entsprechende personelle oder organisatorische Maßnahmen treffen, damit die anfallenden Arbeiten in dem jeweiligen Bereich weiterhin ordnungsgemäß erledigt werden können. Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn der Beamte nach der seinem Antrag entsprechenden Entscheidung des Dienstherrn immer noch die Möglichkeit hätte, sich einseitig von dem Antrag zu lösen, mit der Wirkung, dass durch die Rücknahme des Antrags der rechtmäßig ausgesprochenen Entscheidung nachträglich die Grundlage entzogen würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Dienstherr tatsächlich bereits personelle Vorkehrungen für die Nachfolge getroffen hat oder nicht.
Torquemada
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Torquemada »

Heike1405 hat geschrieben: 11. Mai 2019, 09:10 Wie sieht es dann mit einem "Rückkehrrecht" aus? Vor allem auch dann, wenn man sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr im "Telekomboot" befunden hat.
Das musst du näher erklären.

Bei der Telekom wird bekanntlich seit fast 20 Jahren ein massiver Personalabbau betrieben, wobei die verschiedensten Vorstellungen der Telekom, was legal sei, immer wieder von den Verwaltungsgerichten verneint wurden.
Was ist das "Telekomboot" ? Die Telekom hat Beamte, die entweder im Telekomkonzern eingesetzt sind oder aber zu Behörden abgeordnet oder zugewiesen sind. Oder gar zu anderen Unternehmen zugewiesen sind.
Heike1405
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Heike1405 »

Mit "nicht mehr im Telekomboot" meinte ich das die Bewerbung aus einer bereits mehrjährigen Abordnung zu einer anderen Behörde heraus erfolgt ist.
Siggi09
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Siggi09 »

Heike1405 hat geschrieben: 11. Mai 2019, 09:57 Mit "nicht mehr im Telekomboot" meinte ich das die Bewerbung aus einer bereits mehrjährigen Abordnung zu einer anderen Behörde heraus erfolgt ist.
Für mein Verständnis hat man das "Telekom-Boot" erst mit einer Versetzung verlassen.
Siggi09
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Siggi09 »

Egoname hat geschrieben: 12. Mai 2019, 09:45 Jetzt verstehe ich nichts mehr - Versetzung, Abordnung und Zuweisung.
Werden nicht aktuel viele Beamten nach Köln oder Darmstadt versetzt ?
Versetzung zu einer anderen Behörde (wenn's so klarer ist).
Ansonsten wird ihnen ein Job in Köln zugewiesen.
Eine Abordnung ist für mein Verständnis befristet und somit
bleibt man während einer Abordnung grundsätzlich im "Telekom-Boot".
Torquemada
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Torquemada »

Egoname hat geschrieben: 12. Mai 2019, 10:29
Beim Zoll mit Rückstufung (ohne finnanzielle Nachteile),
was bei mir nicht in Frage käme.
Wie hoch ist denn aktuell die Abfindung? Die geht dann ohnehin für die Zusatzkosten der Postbeamtenkrankenkasse drauf......
Heike1405
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Heike1405 »

Für mein Verständnis hat man das "Telekom-Boot" erst mit einer Versetzung verlassen.

Theoretisch ist das auch so. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Von der Telekom wird man nach einer Abordnungsdauer von (ich glaube) 6 Monaten als nicht mehr zugehörig betrachtet. Man darf beispielsweise dann auch nicht mehr zu einer Betriebsversammlung gehen weil man ja "nicht mehr dazu gehört". Gutscheinaktionen wie z.B die zu Weihnachten versandten 30 Euro Gutscheine erhält man auch nicht mehr. Mal ganz abgesehen vom fehlenden Intranetzugang und somit der fehlenden Möglichekit sich auf dem laufenden zu halten. Also fühlt man sich zumindest "abgeschnitten" und jeder der mal abgeordnet war oder ist, kann dies auch bestätgien.
Heike1405
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Heike1405 »

Wie hoch ist denn aktuell die Abfindung? Die geht dann ohnehin für die Zusatzkosten der Postbeamtenkrankenkasse drauf......

10000 Euro beim Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde und 50000 Euro beim Wechsel zum Land.
Heike1405
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Heike1405 »

Diese hohen Summen wurden mir nicht genannt...

Wer einen Wechsel vom Internnetanschluss (die Telekom ist
sowieso zu teuer und zu langsam - außer in der Werbung -
Unitymedia hat zum gleichen Preis 150 MB downlaod/6MB
uplaod) abhängig macht, oder von einem 30 €-Gutschein, der
muss bei der T bleiben und sich weiter schickanieren lassen.

????? Da hat ja mal jemand gar nichts verstanden!!!!
Kaus
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Kaus »

Egoname hat geschrieben: 12. Mai 2019, 13:34 Diese hohen Summen wurden mir nicht genannt...

Wer einen Wechsel vom Internnetanschluss (die Telekom ist
sowieso zu teuer und zu langsam - außer in der Werbung -
Unitymedia hat zum gleichen Preis 150 MB downlaod/6MB
uplaod) abhängig macht, oder von einem 30 €-Gutschein, der
muss bei der T bleiben und sich weiter schickanieren lassen.
der Mitarbeiteranschluss bleibt zu derzeitigen Konditionen bestehen, auch bei einer Versetzung zu einer anderen Behörde
Kaus
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Re: abgeordnet mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Kaus »

Egoname hat geschrieben: 12. Mai 2019, 10:29 also so wie es beim Zoll wäre - drei/sechs Monate Abordnung
mit anschliesender Versetzung.
Beim Zoll mit Rückstufung (ohne finnanzielle Nachteile),
was bei mir nicht in Frage käme.
lieber Köln? Ich wunder mich ,dass jemand das Angebot der Versetzung (vermutlich mit heimatnahem Einsatz), 10.000 € Entschädigung, nicht annehmen will
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