Eine Frage zur DDU und 55er Regelung

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Linus
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Eine Frage zur DDU und 55er Regelung

Beitrag von Linus »

Hallo Zusammen,

habe mal eine Frage, die ich hier nirgendwo beantwortet finde.

Seit 4/2009 befinde ich mich in DDU. In der Zeit hatte ich 2 Termine beim BAD, beim letzten Mal bekam ich dann ein Schreiben, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, aufgrund des Krankeitsbildes, ausgeschlossen ist.

Trotzdem kann man natürlich weiterhin reaktiviert werden, das ist mir klar. Und genau deshalb nun meine Frage.

Sollte die 55er Regelung nochmals verlänget werden, und würde auch meinen Jahrgang betreffen, sollte man dann trotz DDU einen Antrag stellen, um eine etwaige Reaktivierung zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden ? Reaktiviert werden kann man ja bis zum Eintritt des regulären Pensionsalters.

Auch wenn nun sicher wieder gesagt wird, die Telekom reaktiviert nur in seltensten Fällen, stellt sich mir eben die Frage, ob das nicht der sicherste Weg wäre. Wenn man aus der DDU heraus diesen Antrag überhaupt stellen kann.

Bei der holtline war man mit dieser Frage überfordert, vielleicht hat hier jemand dazu eine Meinung.

Vielen Dank.
Torquemada
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Re: Eine Frage zur DDU und 55er Regelung

Beitrag von Torquemada »

Dass eine Hotline mit dieser doch etwas seltsamen Konstruktion überfordert ist, sollte klar sein.

Deinen Angaben zufolge bist du demnächst 55 Jahre alt und möchtest quasi deinen Status "dienstunfähig" in den 55-Vorruhestand tauschen. Das nur aus Angst, wieder reaktiviert zu werden? Obwohl du es eigentlich schriftlich hast, dass eine Reaktivierung ausgeschlossen ist?

Natürlich kannst du einen Antrag auf Reaktivierung stellen. Dem wird die Telekom wahrscheinlich nicht nachkommen. Also müsstest du die Telekom vor dem Verwaltungsgericht verklagen. Solltest du nach längerer Zeit eventl. deine Reaktivierung bekommen, soll dann sofort der Antrag auf Vorruhestand gestellt werden. Das geht, wenn du in einem Bereich eingesetzt bist, der am Vorruhestandszeug teilnimmt.
Das ganze halte ich für unrealistisch und auch reichlich sinnlos, weil du die finanzielle Seite beachten solltest. Du hast nämlich bei deiner Pensionierung die Zeit bis zum 60.Lebensjahr zu 2/3 bei der Ruhegehaltsberechnung anerkannt bekommen. Beim Vorruhestand gehst du mit dem erdienten Prozentsatz in Pension. Allerdings auch ohne den Abschlag von 10,8 Prozent auf den Pensionsbetrag wegen Pensionierung vor 65......
Du würdest wohl weniger wie jetzt bekommen.

Fazit: Die ganze Überlegung ist verquer und nicht zielführend. Wenn du so Angst vor einer Reaktivierung hast, brauchst du doch gar keinen Antrag stellen. Und wenn du (unrealistisch) mit 63 reaktiviert werden solltest, bist du sicherlich nicht fitter als 2009...........
Torquemada
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Re: Eine Frage zur DDU und 55er Regelung

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:
Und mal so nebenbei. Was glaubst du, was passieren würde, wenn du dich reaktivieren lässt und dann einen Antrag auf Vorruhestand stellst? Der würde natürlich abgelehnt.
Erschließt sich zwar juristisch nicht, ist hier aber egal.
Linus
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Re: Eine Frage zur DDU und 55er Regelung

Beitrag von Linus »

Vielen Dank für Eure Antworten.

Dass ich mich erst reaktivieren lassen müsste, um die 55er Regelung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, hatte ich gar nicht bedacht.

Denn das wäre sicherlich das letzte, was ich tun würde.

Einem DDU´ler kommen eben solche Gedanken schon mal.

Der Hinweis, dass ich nach dem letzte Schreiben auch grundsätzlich nicht mehr angeschrieben werde, ist hilfreich.

Grade weil hier im Forum, in der letzten Zeit, einige etwas von Reaktivierungsuntersuchungen geschrieben hatten, und auch teilweise dienstfähig eingestuft wurden, hatte mich einfach nachdenklich gemacht.

Nochmals "danke" für Eure Hinweise.
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