Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

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fulaly
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Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von fulaly »

Hallo liebe Leute,

der Arbeitgeber sagt: Bei einer 34 Stunden Woche ist der Netto Tag bei 06:48 Stunden. Dann kommt die halbe Stunde Pause dazu auf 07:18 Stunden.
Die Mehrarbeit oder Überstunde wäre dann Höchstens 10:00 Netto und mit Pause 10:45 Stunden Brutto(30Minuten nach 6 Stunden+ 15 Minuten nach 9 Stunden) Man Könnte von 06:00 Morgens bis 16:45 Uhr arbeiten.(10:45 Stunden anwesend) Das machen viele.
Die meisten von uns fangen um 06:00 Uhr an bis 15:00 Uhr, also 09:00 Stunden ist dann ein plus von 1:42 Stunden. Dann gehen die Pendler und fahren in alle
Himmelsrichtungen. Jetzt darf nur noch 07:18 gearbeitet werden. Die Kollegen fangen um 06:00 Uhr an und müssen um 13:18 Uhr gehen. Keine Minute länger darf gearbeitet werden.

Es handelt sich doch um ein GLZ Vereinbarung wo die Stunden sofort abgebaut werden. Wir haben doch meistens nur 20 Stunden PLUS. Eine Kollegin macht zweimal 6 Stunden und am dritten Tag holt Sie die Zeit wieder rein mit ca. 9 Stunden, wegen den Kindern. Das darf die liebe Mama jetzt nicht nicht. Die hat vielleicht geweint.
Der AB will keine Mehrarbeit. Die Frau eines Kollegen hat Krebs, der hat immer __Mittwochs frei gemacht um sich zu kümmern.
Was sollen wir machen. Der BR sagt, das wäre ok? Hallo??? Gehts noch.
Manche finden das gut.GRund: Stift fallen lassen und abhauen.Der andere Kollege hat noch ein Zimmer im Wohnheim seiner Frau.Der hat auch Glück.Der geht.
Ich finde es nicht gut, weil man nie ein langes WE machen kann oder wenn die Feiertage kommen. Da sagte einer DOC Holiday und alle mussten lachen.
Trotzdem sind die Kollegen/Kolleginnen total fertig.

Soll einer von uns einen richtigen Widerspruch einlegen? und wie geht das? WIR BRAUCHEN HILFE!!!

werdy HAT noch nichts gesagt, grrrrrr ein Kollege hat wohl eine Email zu denen geschickt :oops: :oops: :oops:

MfG

fulaly
MissT
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von MissT »

WO bei der Telekom gibt es die von Dir beschriebenen paradiesischen Zustände noch??
Torquemada
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von Torquemada »

MissT hat geschrieben:WO bei der Telekom gibt es die von Dir beschriebenen paradiesischen Zustände noch??
So sieht wahre Solidarität mit den Problemen von Kollegen aus....Kein Wunder, dass das Klima in dieser Top-Firma so klasse ist. Gibt es, wie hier Probleme, darf sich ein Betroffener noch sowas anhören.
fulaly
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von fulaly »

Also wir werden vielleicht Widerspruch einhalten.

ein Anwalt sagte, das sind neue Dienstpläne. Abstimmungspflichtig!!!
fulaly
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von fulaly »

MissT hat geschrieben:WO bei der Telekom gibt es die von Dir beschriebenen paradiesischen Zustände noch??

Wie ist die Situation bei Dir? Hast Du auch so ein Problem oder ist bei euch alles geregelt?

wir finden das richtig schlimm.
MissT
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von MissT »

fulaly hat geschrieben: Wie ist die Situation bei Dir? Hast Du auch so ein Problem oder ist bei euch alles geregelt?
Ich wurde bereits im April 2006 aus der 34h Woche rausgenommen, d.h. ich arbeite seit bereits 8,5 Jahren jede Woche 4 Stunden unbezahlt.
Bis vor wenigen Wochen hatten wir Frühschicht von 07:00 - 15:06 und Spätschicht von 12:24 - 20:30.
Gleitzeit: Null Minuten. Wer also z.B. um 15 Uhr statt um 15:06 Uhr aufhören musste, um seinen Zug zu bekommen oder so, musste einen Sonderplan beantragen.
Seit 01.08. haben wir nun mehrere Schichten und eine Stunde Gleitzeit.
Bei der DTKS wars noch schlimmer, da hattest du jeden Tag eine andere Schicht und auch keine Gleitzeit.
fulaly
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von fulaly »

Hallo, dibedupp,

wir brauchen wirklich Hilfe.
Leider kann ich Dir nicht sagen in welchen Bereich ich arbeite. Ich kann Dir schreiben, welche
Ernsthaftigkeit und Angst dahinter steckt, dort zu arbeiten. Wir benötigen wirlich die Hilfe,
von Beamtentalk. Wir denken, dass hier
im Forum Vorgesetzte Beiträge lesen.

##Vor allem, wenn Kollegen/Kolleginnen schwerbehehindert sind, die haben richtig Angst.

Da werden die Rechte der Menschen nach dem Sozialgesetzbuch nicht eingehalten. Verstoß

gegen gegen die Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Das ist ein schwerer Verstoß des AB!!!

????????????????????????????ßWarum hat der Anwalt keine Ahnung???? ?????????????????????????????

Laut Kollegen hat dieser dem Anwalt die Arbeitszeitbestimmung
vorgelgt oder gesagt. Der BR hatte keine Mitbesstimmung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Wenn er zugestimmt
hat, dann kann er sich warm anziehen. Dann werden die Kollgen das vor dem Verwaltungsgericht bestreiten.
Da bin ich gespannt was so Verwaltungsgericht macht und wie das der Richter sieht.

Wenn der Betrieb ein Gleitzeitmodel mit dem Arbeitsgeber abgeschlossen hat, dann kann der AB
nicht von heute auf morgen einen Dienstplan festlegen. das geht nicht. Es handelt sich auch nicht um offizielle Überstunden,
sondern um die Gleitzeit. Ich habe zur Zeit immer 1 Stunden Minus in meiner Gleitzeit. Wenn ich einen Gleitzeittag
benötige, arbeite ich die Stunden heraus.
Torquemada
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Beitrag von Torquemada »

fulaly hat geschrieben:Hallo, dibedupp,

wir brauchen wirklich Hilfe.
Leider kann ich Dir nicht sagen in welchen Bereich ich arbeite. Ich kann Dir schreiben, welche
Ernsthaftigkeit und Angst dahinter steckt, dort zu arbeiten. Wir benötigen wirlich die Hilfe,
von Beamtentalk. Wir denken, dass hier
im Forum Vorgesetzte Beiträge lesen.

##Vor allem, wenn Kollegen/Kolleginnen schwerbehehindert sind, die haben richtig Angst.

.
Entschuldigung bitte mal !!!

Ist das wirklich so schlimm, hier eine Großeinheit der Deutschen Telekom zu benennen? Das ist nicht verboten, Und wenn hier "Vorgesetzte" mitlesen? Na und ??
Die lesen bisher, dass es bei euch so richtig Schei...läuft und einer der Chefs illegal Druck gegen einen Schwerbehinderten macht. Sollen sie das doch ruhig lesen.
34-Stunden-Woche, bei der es sich Menschen mit der Gleitzeit einteilen, ist mit dem Betriebsrat zusammen nicht als Spaß eingeführt worden.

Bist du gar bei VBS, der bisher noch quasi freiwilligen Projettruppe von Vivento (jetzt TPS) ? Da läuft gerade eine neue tolle Sache. 70 Beamte des gehobenen Dienstes sollen dauerhaft nach Bonn, Gelsenkirchen und Darmstadt geschickt werden. Und das aus allen Teilen unseres lieben Deutschland.

Wenn du mit deiner bisherigen Arbeit in Düsseldorf wegen einer Umsetzung nach Bonn (keine Ahnung, was bei dir wirklich rechtlich geplant ist) schon nur noch ein schlotterndes Angstbündel bist, wende die frühzeitig an die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat.
Ohne Informationen, wo dein regulärer Posten ist kann dir nicht weitergeholfen werden.

Kinderlandverschickung von Düsseldorf nach Bonn geht auf jeden Fall nicht mit Zuruf. Niemals.
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von Egaho »

Es gibt bei jedem Betrieb der Telekom eine Betriebsvereinbarung, die so etwas regelt. Die Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat geschlossen und muß eingehalten werden. Diese Vereinbarung kann man im Intranet oder über den Betriebsrat einsehen. Bei uns war damals im Zuge der 34 Stunden Woche die 4 Tage Woche geregelt. Der Arbeitgeber konnte nur aus betrieblichen Gründen den freien Tag in der Wich nicht genehmigen. Dies musste dann aber auch belegt werden. Bei uns gab es damals keine Probleme. Mittlerweile habe wir wieder die 38 Stundenwoche. Aber ich glaube, die 4 Tage Woche (natürlich auf freiwilliger Basis) steht immer noch in der Betriebsvereinbarung.
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PaulOSNABR
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von PaulOSNABR »

Egaho hat geschrieben:Es gibt bei jedem Betrieb der Telekom eine Betriebsvereinbarung, die so etwas regelt. Die Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat geschlossen und muß eingehalten werden. Diese Vereinbarung kann man im Intranet oder über den Betriebsrat einsehen. Bei uns war damals im Zuge der 34 Stunden Woche die 4 Tage Woche geregelt. Der Arbeitgeber konnte nur aus betrieblichen Gründen den freien Tag in der Wich nicht genehmigen. Dies musste dann aber auch belegt werden. Bei uns gab es damals keine Probleme. Mittlerweile habe wir wieder die 38 Stundenwoche. Aber ich glaube, die 4 Tage Woche (natürlich auf freiwilliger Basis) steht immer noch in der Betriebsvereinbarung.
Soweit ich es weiss, gibt es eine Konzernbetriebsvereinbarung, wonach dem örtlichen Betriebsrat eine eigenständige Regelung, nach der er Kernarbeitszeiten etc mit der Geschäftsführung seines Betriebes aushandeln darf.

Möglich, das der örtliche Betriebsrat auch wegen dem Abbau und Aufbau von Überstunden etwas in einer örtlichen Betriebsvereinbarung aushandeln darf. Sogenannter Nulldurchlauf zu einem festen Termin.

Viele Dinge, die sich als betriebliche Übung eingespielt haben, lassen sich aber nicht ändern, wenn der AG jahrelang es geduldet hat.
Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
Aber warum jemand die Erlaubnis hat, oder Gewohnheitsrecht hat, seine betriebliche Arbeitszeit immer noch auf 6:oo Uhr zu setzen,
dass leuchet mir nicht ein. Bei meinen letzten Arbeitsstellen, war das nur in Ausnahmefällen sinnvoll, obwohl man ein Zeitfenster von 6:oo bis 18:00 hatte.


Welche Sanktionen gab es? Ersatzloser Verfall der angesparten Überstnden, Bezahlung statt Freizeit oder Verzinsung* und Sperre bis in da nächste Jahr. Soetwas gab es bei Telekom schon.

* 50% Zeitzuschlag, wenn die Überstunden erst nächstes Jahr abgefeiert werden.
... Entweder sind die meisten ahnungslos oder sie ahnen sehr wohl, was sich damals zugetragen haben mag und wollen ganz bewußt nicht zuviel wissen oder gar damit belastet werden. Ich lerne mit dieser Lüge zu leben.
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PaulOSNABR
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von PaulOSNABR »

Nachtrag


Mir ist noch was eingefallen, was ich jetzt nach Recherchen erklären kann. Im Beamtenrecht ist ein individuelles Opt-Out möglich wonach man sowohl die Höhe der Arbeitszeit, als auch die Bedingungen, wann Gleitzeitkonten ausgeglichen werden sollen ändert.

Bei Telekom gibt es immer wieder eine Ungleichbehandlung, wodurch man erst eine unterschiedliche Bezahlung und den Umgang mit den Gleitzeitkonten gestalten kann.

Die Regeln dazu sind nicht offengelegt und nicht vom Betriebsräten schriftlich fixiert.

Die Folgen sind aber so, dass einige Beamte viel mehr arbeiten müssen, während man für andere Beamte keine Arbeit hat, bzw zu wenig Arbeit hat.


http://www.hotstegs-recht.de/?p=2394
... Entweder sind die meisten ahnungslos oder sie ahnen sehr wohl, was sich damals zugetragen haben mag und wollen ganz bewußt nicht zuviel wissen oder gar damit belastet werden. Ich lerne mit dieser Lüge zu leben.
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:EineOpr-Out Regelung gibt ss bei der Telekkm nicht.
Stimmt. Der Beitrag hatte mich auch gewundert. Aber bei den geschilderten Verhältnissen (der Kollege kann nicht mal den "Großverband" nennen....) wird es sich eben um eine 34-Stunden-Truppe handeln, wo es bisher (mit stillschweigender Billigung der Führungskräfte) zu einer sehr bequemen Gleitzeit kam. Es ist natürlich verständlich, dass weit anreisende Kollgen sich nicht durch den oft knallharten, nervenaufreibenden Berufsverkehr (Stau) quälen wollen und dann um 6 Uhr anfangen.....
Wenn dann aber innerhalb der Gleitzeitpraxis z.B. wegen Arbeitsanfall gesagt wird, dass man bitte zwischen 8 und 16 Uhr im Regelfall da sein sollte......dann bricht eine Welt zusammen. Diese Seite muss man auch betrachten.
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von PaulOSNABR »

dibedupp hat geschrieben:EineOpr-Out Regelung gibt ss bei der Telekkm nicht.
Man kann es individuelles Opt-Out, damit die Vorgehensweise klar ist.

Früher gab es doch die Anhäufung von schwarzen Überstunden, die im Kalender einer gewissen "Führungskraft" eingetragen wurden. Dort fanden sich Stunden, die nach einem 10 Stunden Arbeitstag erfolgten, ua. Für den der es mitgemacht hat, für den lohnte es sich, weil der Abbau viel flexibler vonstatten ging.
Bei uns wissen es alle, dass es regelmäßig mehrere hundert Überstunden waren.

Heute gibt es in vielen Bereichen bei Telekom ein individuelles Opt-Out, was wieder bei gewissen "Führungskräften" liegt, wenn man sich mit denen einigermaßen versteht, das läuft es besser. Hier muß man auch sagen, dass diese "Führungskräfte" einen offiziellen Auftrag bekommen haben, ganz flexibel mit den Stunden umzugeben. An der Gleitzeituhr kann ja gedreht werden. Den Vertrag als ISB hat man auch anpassen müssen, wieder zur Zufriedenheit der Betroffenen.

OK, der Betriebsrat von verdi regt sich immer noch über das Mitsingen vom Paulchen Panther Lied auf.

http://www.youtube.com/watch?v=JRL5Z1k60tg
... Entweder sind die meisten ahnungslos oder sie ahnen sehr wohl, was sich damals zugetragen haben mag und wollen ganz bewußt nicht zuviel wissen oder gar damit belastet werden. Ich lerne mit dieser Lüge zu leben.
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Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Du schreibst hier absolut wirres Zeugs. Ich weiss ja nicht, wo du arbeitest, aber wohl nicht bei der Telekom.
Nee.......er meint die besonders verlogenen, alle Arbeitszeitregelungen mit Hinweis auf dicke Geschäftsautos unterm Arsch und Mega-Beurlaubungen vom Tisch wischenden Einheiten der Telekom.

Da gibts eben genügend, die ihre eigene Welt aufbauen....solange der Laden läuft.
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Re: Einschränkung der GLZ, die ersten Sanktionen;Bitte lesen

Beitrag von T-Beamtin79 »

dibedupp hat geschrieben:Daredet er aber dann von einer sehr überschaubaren Anzahl von Leuten. Und dem TE hilft sein Geschreibsel kein bißchen.

Ich überschaue dies nicht konzernweit, aber seitdem bei uns eine ganze Gruppe von 30 Mitarbeitern genau diese bevorzugte Behandlung ihrer Überstunden zugestanden wurde, halte ich es auch in anderen Dienststellen für möglich.

Konzernbetriebsvereinbarung und örtliche Betriebsvereinbarung zur GLZ ist ein guter und brauchbarer Hinweis.


Die Frage danach, wie sanktioniert wurde, ist noch nicht beantwortet.
... - oft bei Ihrem Gegenüber Kopfschütteln hervorrufen, weil Sie einen Sachverhalt anders einordnen als er. Recht ist keine Mathematik.
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