Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

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Herbert
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Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Herbert »

Hallo liebe Forumteilnehmer,
vielleicht hat jemand auch solch einen Fall !

Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger habe ich in die VAP eingezahlt.
Ich musste einen Teil zahlen und der andere Teil kam von der Bundespost (heute Telekom)
Dann kam damals eine Änderung und man konnte sich den privaten Eigenanteil, den man selber in die VAP eingezahlt hat auszahlen.
Das haben viele Kollegen gemacht und ich habe nachgefragt ob ich meinen Eigenanteil stehen lassen kann.
Ja den könnte ich stehen lassen, dann würde ich später davon eine VAP Rente bekommen.

In den laufenden Jahren habe ich immer wieder einen Kontoauszug bekommen und ich sollte knapp 50 Euro jeden Monat erhalten, wenn ich 65 Jahre alt bin.

Jetzt war es nun soweit. Ich bekomme aus der gesetzlichen Rentenversicherung meinen Anteil, dann meinen Anteil Beamtenpension und auch die 50 Euro VAP.

Doch die 50 Euro VAP die ich selber eingezahlt hatte damals, werden mir heute von meinen Rentenansprüchen abgezogen.

Im Klartext! Ich bekomme sie aber die 50 Euro werden abgezogen.

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und wir haben das Gericht eingeschaltet! Und das dauert !!!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt hat ein Richter das gelesen und meinte, ich hätte nie eigenes Geld eingezahlt, obwohl auf dem VAP Bescheid klar Eigenanteil zu lesen ist.

Der Richter hat gewechselt und ich warte auf eine neue Entscheidung!

Fazit: Hätte ich das damals bloss auszahlen lassen!

Der Witz in dem Wirrwarr ist !

Ein vergleichbarer Fall, da wurde der Person der Eigenanteil ausgezahlt!

Wer hat ähnliches erlebt und kann Tipps geben?

Danke für Eure Bemühungen !

LG herbert
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Hauseltr
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Hauseltr »

Die VAP wurde am 01.01.1926 gegründet und hat den Zweck, ihren Versicherten und deren Hinterbliebenen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Das ist dann schon etwas seltsam, wenn eine zusätzliche privatrechtliche Versorgung mit der Pension verrechnet wird.

http://www.vap-stuttgart.de/
Kater-Mikesch
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

wenn du eine Rente von der BfA/RV bekommst und gleichzeitig eine Rente von der VAP, werden z. B. Rentenerhöhungen von der Rentenversicherung bei der VAP angerechnet...

Das ist übliche Praxis - einfach mal bei Google nachfragen - oder aber am Besten bei der Rentenversicherung oder VAP - das bringt am Meisten...
Torquemada
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo,

wenn du eine Rente von der BfA/RV bekommst und gleichzeitig eine Rente von der VAP, werden z. B. Rentenerhöhungen von der Rentenversicherung bei der VAP angerechnet...
Aus meiner Zeit bei der Personalstelle (also noch so einer "richtigen Personalstelle" kann ich mich noch gut an die vielen Rentner erinnern, die immer wegen ihrer geänderten VAP-Bescheide daherkamen. Immer wenn die GESTZLICHE Rentenversicherung erhöhte, bekamen sie wieder weniger von der VAP....

Die VAP damals sollte doch quasi sicherstellen, dass die Arbeiter und Angestellten bei der Deutschen Bundespost bei der Altersversorgung den Beamten gleichgestellt wurden. Fälle von Überversorgung gab es auch. Die VAP stockte damals bis zur analogen Beamtenversorgung auf. Güldene Zeiten....
Drahtesel
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Drahtesel »

Ich habe die VAP-Rente in einer Summe ausgezahlt bekommen, weil meine monatliche VAP-Rente kleiner als 25 Euro gewesen wäre.
Da war der VAP der Aufwand wohl zu groß.

Bei mir wurden die Beiträge für die VAP in den 70er Jahren nur vom Arbeitgeber gezahlt, eigene Beiträge habe ich nicht geleistet.

Im Gegenzug für die Auszahlung, werden von meiner Pension für die Dauer von 12 Jahren Beiträge abgezogen, bis die VAP-Auszahlungssumme zurückgezahlt ist.

Sehr kompliziert die Rechnung, aber das Resumee..außer kleinen Zinsgewinnen habe ich nichts von der VAP.
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Friedemann Hermann
Beiträge: 4
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Friedemann Hermann »

Sehr geehrter Herr Kollege Herbert !

Mein Fall ist gleich, wie bei Ihnen.

Die Angelegenheit wurde bis jetzt als aussichtslos dargestelt.

War schon bei der VDK, sowie beim Beamtenbund vostellig geworden.

Es gibt in Deutschland keine private Zusatzrentenversicherung, ohne das unter
dem Strich etwas überig bleibt.

Für einen kleinen Ruhestandsbeamten ( A5 ) sind 50,- Euro viel Geld,
im Gegensatz zu einen Gehobenen Beamten, machen 50,-Euro sich nicht so bemerktbar.

Meine Meinung ist, immer wieder Nachfragen.

Mein E-Mail : *** Sorry, keine Klardaten; Danke, MOD ***
Steinbock
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

meines Wissens nach handelt es sich bei der VAP
um eine Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes und ist ausgerichtet wie eine Betriebsrentenkasse.
Dies bedeutete früher, dass nur der Dienstherr Beiträge einzahlte um die Altersversorgung der Arbeitnehmer an
die Pensionen der Beamten anzugleichen.
In den Neunziger wurde dieses System gekippt, da die Behörde nicht mehr die finanziellen Mittel aufbringen konnte.
Die Ablaufleistung (sprich Ausgleichsrente) wurde gekürzt und alternativ bekamen die Arbeitnehmer die Möglichkeit
eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Altersversorgung abzuschließen.

Vorsicht hier handelt es sich um 2 unterschiedliche Anlagen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in diese Zusatzversorgungskasse auch Beiträge für Beamten eingezahlt wurden.
Außerdem dürften auch keine eigenen Beiträge hier möglich sein.

Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich tatsächlich um einen Privaten Vertrag,
wo zwar der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eingetragen ist und die Beiträge am Gehalt des Angestellten abgebucht werden.

Die gesetzliche Rente wird durch diese BAV-Rente nicht gekürzt.
Prüft mal eure Policen, ob sich die Vertragsbedingungen nicht unterscheiden.

Ach ja - hier könnt ihr die Satzung durchlesen: http://www.vap-stuttgart.de/pdf/satzung ... ung_66.pdf

Gruß vom Steinbock
Friedemann Hermann
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil

Beitrag von Friedemann Hermann »

Berichtigung :

Ende der Sechziger bzw. Siebziger Jahre, wurde der freiwillige
Eigenanteil, der VAP Beiträge vom Lohn abgezogen.
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