AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

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Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

es wird langsam mal Zeit, dass einige von ihrer roso-roten Wolke herunter kommen und sich das reale (Telekom)-Leben ansehen - wenn man immer nur in dem (goldenen) Käfig hockt und sich mit Beschwerden der Mitarbeiter auseinandersetzen muss die (oftmals) berechtigt sind und dennoch abgebügelt werden müssen, verliegt man den Hang zur Realität und schwebt über den Anderen - aber Hauptsache man hat mal hier wieder ein dummes Geschwätz abgegeben und meint auch noch, dass das in Ordnung ist :twisted:
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MK70
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von MK70 »

Ich bin zwar nicht bei der T-Com, aber ich denke (mehr oder minder) werden die Vorgehensweisen die gleichen sein.

Ich habe Mitte Januar die Ankündigung erhalten, in Pension geschickt zu werden und habe 4 Wochen Zeit für eine Erwiderung erhalten. Da ich die Gründe aber nicht widerlegen konnte, brauchte ich die Erwiderung nicht zu schreiben und wurde somit zum 1.3. Pensioniert. Bis zum letzten Tag, der 28.2., musste ich eine AU vorlegen, da ansonsten der Eindruck erweckt worden wäre, das ich Arbeitsfähig sein könnte. Gesetzestexte habe ich dazu nicht erhalten. Aber der Weg zum Arzt war jetzt auch soweit kein Problem, weshalb ich darin keine Probleme gesehen habe, die AU zu besorgen. :wink:
VG MK 8-)
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo MK70,

vielen Dank für die Bestätigung - natürlich muss ich bis zum Schluss den Nachweis bringen, dass ich nicht arbeiten kann...schon mehrfach habe ich ja geschrieben, dass der Beamte seine Arbeitspflicht erfüllen muss - so wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Vergleich ist das auch mit einer fristgerechten Kündigung des Arbeitgeber - hier will der AG mich ja auch "loswerden", aber ich muss bis zum letzten verdammten Arbeitstag auf der Arbeit erscheinen. Wenn ich krank bin, dann muss halt eine AU-Bescheinigung vom Arzt ausgestellt werden.

Alles andere ist auch falsch und rechtlich gesehen sehr zweifelhaft...

Ob jetzt die Dienststelle hier etwas unternimmt oder nicht, wenn ich keine AU bei einer DDU vorlege, ist ein reines Glücksspiel. Denn woher weiß ich, was die Dienststelle will oder nicht. Und auf irgendwelche zweifelhaften Aussagen von Mitarbeitern bei HBS würde ich mich nicht verlassen.
Und die Begründung, dass demnächst der Hinweis für die nicht vorzulegende AU bei einer DDU im Ankündigungsschreiben steht, ist doch auch ein Beweis dafür, dass eben bis dahin der Nachweis durch den Beamten geführt werden muss.

Wenn ihr ein Ticket bei HBS einreicht und dort kommt die (nachweisliche und schriftliche) Antwort, dass keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss, dann hat man die Rechtssicherheit.
Aber so lange die Hotline aber mitteilt, "darüber kann ich ihnen keine Auskunft geben...", würde ich persönlich eine AU-Bescheinigung in diesem beschriebenen Falle vorlegen.

Rotzfrech finde ich auch den Hinweis von dibedupp, dass man bei der Hotline nicht alles wissen kann, weil die Fälle so vielfältig sind. Die Hotline besteht doch nicht nur aus der Front sondern auch aus Fachkräften, dann muss man halt den Vorgang weiter geben...
Aber das ist mal wieder typisch für so ein CallCenter bei der Telekom...hier meinen einige viel zu wissen, aber dabei kennen sie sich noch nicht einmal in den einfachsten Themen aus und wollen hier rechtssichere Auskünfte erteilen - wenn es nicht zum Heulen wäre, würde ich einfach mal laut lachen ! :twisted: :mrgreen: :evil:
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Bundesfreiwild
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn die Ankündigung zur DU kommt, wo ist denn dann das Problem, sich bis zum Eintritt des Verwaltungsaktes weiter krank schreiben zu lassen? Jetzt isses doch eh egal, ob noch paar Tage mehr aufkommen oder nicht.

ICH habe es schon erlebt bei Kollegen, die die Ankündigung zur DU bekommen haben und flugs daraufhin wieder zum Dienst erschienen! Damit war eigentlich der Grund für die Ankündigung zur DU entfallen. Und die DU trat dann auch nicht ein, WEIL der Kollege eben wieder dienstfähig auf der Arbeit erschien.
Hat dem Dienstherrn üüüberhaupt nicht gefallen.

Man sieht, die Ankündigung IST eben noch nicht der endgültige Ruhestandstermin und bis zu diesem kann noch so einiges passieren.

Wenn ich die DDU hinnehmen wollte, wäre ich bis dahin weiter krank geschrieben, wollte ich NICHT in die DDU, würde ich einfach keck wieder auf der Arbeit erscheinen und damit den Beweis antreten, dass das DDU-Verfahren absurd ist.
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Ich finde die ganze Diskussion insofern für überflüssig, da die letztliche Entscheidung beim Autor dieser Anfrage liegt.

Dirkheinrich hat ausreichend Input erhalten und wenn er mit einem gesunden Menschverstand an die Sache geht, dann wird er feststellen müssen, dass u.a. die Hinweise von >>dibedupp<< keinerlei Beachtung finden sollten.
Alles weitere dazu ist bereits recihlich geschrieben worden.

Kater-Miekesch dieses Phänomän findest Du nicht nur bei der Telekom.
Verwaltungsrechtliche Entschweidungen wo auch immer sie getroffen werden sind in 2 von 3 Fällen angreifbar.
Was mich letztlich überrascht, dass ich leibhaftig miterleben durfte, wie hier für diese deletantischen Hinweise auch noch auf Teufel komm raus gestritten wird. :D :D :D

Habt einen schöne Abend
Tiefenseer
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Froschlurchschlucker
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Also ich erhielt die schriftliche Information, dass eine AU nicht mehr vorzulegen ist, bereits mit der Ankündigung der Versetzung in die DDU. Vielleicht schaust Du nochmal alle Unterlagen durch. Vielleicht verhält es sich anders, wenn der sofortige Vollzug nicht angekündigt wird oder gegen einen Sofortvollzug Rechtshilfe in Anspruch genommen wird. Dann stünde der zu erwartende VA ja unter Vorbehalt. Da die T aber die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder (folglich auch gegenwärtiger) Dienstunfähigkeit angekündigt hat, bestünde ab sofort keine Nachweispflicht der Dienstunfähigkeit mehr. Sie ist ja bereits durch den Dienstherrn selbst bestätigt worden. Bei Arbeitnehmern hätte eine vergleichbare dauerhafte Arbeitsunfähigkeit evtl. Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen und Pflichten gegenüber der Krankenkasse. Bei Beamten entfällt das bekanntlich.
Wenn die Personalstelle keine Auskunft zu dieser Frage geben konnte, dann war man vermutlich falsch verbunden. Diese simple Frage kann die Personalstelle (-hotline,-management, -service oder wie auch immer gedenglisched) locker beantworten. Die armen Mitarbeiter dort sind sehr gut trainiert. Im übrigen bist Du ab sofort für Niemanden mehr von Interesse bei dieser Firma.
Kater-Mikesch
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

wenn der Hinweis in einem Schreiben aufgeführt ist, dann ist es ja ok...

Solange aber der Hinweis nicht aufgeführt ist, immer die AU-Bescheinigung vorlegen !
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Für alle, die hier ohne Rechtskenntnisse etwas in die Umwelt posaunen:

Die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist kein Verwaltungsakt. (vgl. BVerwG, U 27.06.91 - 2 C 26/89 -, BVerwGE 88,332 -337 = SörS-AT Nr.91.041)

Heißt - die Ankündigung der Versetzung stellt lediglich eine Informationsmitteilung an den betroffenen Beamten(in) dar.
Ist in solch einer Ankündigung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dienstleistung des/der Beamten(in) mehr erwünscht ist, ist der Nachweis eine Dienstunfähigkeit durch einen gelben Schein zu belegen!!!!

Es ist schon abenteuerlich, was man hier zu lesen bekommt - insbesondere von denen, die solche Abläufe auch noch bearbeiten!!!!
Scheinbar haben einige den kleinen und doch wesentlichen Unterschied zwischen einer Rechtsnorm und einem innerbehördlichen Anweisung immer noch nicht verstanden....dann wäre es allerhöchste Zeit sich mal zu belesen....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Froschlurchschlucker
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Froschlurchschlucker »

@tiefblicker
Starker Oberlehrer-Auftritt ! Ein bisschen an der Sache vorbei vielleicht. Aber von einem Hilfsjuristen sollte man nicht zuviel verlangen. Froschlurchschlucker hat übrigens geschrieben "der zu erwartende VA".
Für Beamte gibts übrigens keine "gelben Scheine".
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tiefenseer
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

dibedupp hat geschrieben:
tiefenseer hat geschrieben:
tiefenseer, du als Polizist solltest dich einfach mal aus Telekomthemen raushalten, wenn du keine Ahnung hast. Die Telekom z.B. ist überhaupt keine Behörde sonderen eine AG.
Was hat Arbeitsrecht mit Beamtenrecht zu tun?
Die Aktiengesellschaften haben mit der Veränderung diese Personen als Beamte in den Postnachfolgeunternehmen unter Wahrung derer Rechtsstellungen übernommen. Das heißt, die dem Beschäftigten mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis übertragenen Beamtenrechte und -pflichten blieben erhalten.

Daran ändern auch keine internen Anweisungen bei der Telekom, DHL, Polizei, Zoll oder sonst wo etwas.
Die Beamtenrechte sind damit weder beschränkt noch verändert worden!!!!

Froschlurchschlucker >>>>das war KEIN starker Oberlehrer-Auftritt?
Das war ein Hinweis für mehr Rechtssicherheit - was so dem einen oder anderen interessiert. Denen, den es am Allerwertesten vorbei geht...die sollten sich aus solchen Diskussionen heraus halten...erst recht, wenn gefährliches Halbwissen verbreitet wird....

Nun gut ich weiß nunmehr was ich von solchen Hinweisen und Ratschlägen zu halten und wie ich sie ein zu ordnen habe...

Von meiner Seite erspare ich mir hierzu weitere Ausführungen.
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dirkheinrich
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Re: AU Bescheinigung bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von dirkheinrich »

Danke für die vielen Feedbacks. Hätte nicht gedacht, dass ich mit meiner Frage so eine Diskussion auslösen würde :wink:
Also in meinem Schreiben steht : "Ich halte Sie nach pflichtgemäßem Ermessen für dauernd unfähig, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen." Und einen Tag später bekam ich ein Schreiben, dass ich mich mit meiner Dienststelle in Verbindung setzten soll, um meinen Arbeitsplatz zu räumen und Dienstausweis mit TIKS-Karten abgeben soll. Für mich ist damit eigentlich klar, dass ich "abgeschrieben bin" und ab sofort keine AU-Bescheinigung mehr brauche, werde aber bis zur endgültigen "Versetzung in den Ruhestand" meine AU-Bescheinigung einreichen !
Danke nochmal und einen schönen Tag noch ...
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