Hallo Zusammen!
Ich möchte Euch um Eure Hilfe hinsichtlich Hinzuverdienstmöglichkeiten für einen Beamten im Vorruhestand bitten.
Grundsätzlich ist ja ein Hinzuverdienst möglich.
Wie wirkt sich so ein Hinzuverdienst aber tatsächlich lohnsteuerlich aus?
Ich habe mal mit meiner Lohnsteuer-Software (WiSo) gespielt und ein fiktives Jahres-Zusatzeinkommen von 14.400,- € eingetragen.
Was mich total erschreckt hat: Das Programm rechnete mir daraufhin eine Lohnsteuernachzahlung von 1.300,- € aus. Unter Berücksichtigung der vorigen Erstattung wären insgesamt 2.000,- € nachzuzahlen.
Kann das sein?
Mir scheint es fast so, als hätte das Programm das GESAMT-Einkommen lohnsteuerlich berücksichtigt.
Kann mich da jemand aufklären und mir die dahinter steckenden Mechanismen erklären?
Vielen Dank!
Hinzuverdienst im Vorruhestand: lohnsteuerliche Auswirkungen
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Re: Hinzuverdienst im Vorruhestand: lohnsteuerliche Auswirku
Gerne helfe ich dir weiter. Du scheinst nicht viel vom komplizierten deutschen Steuerrecht zu verstehen? Das ist keine Schande...)
Schritt 1: du spielst nicht mit WISO oder so Zeug rum sondern gehst mal einfach zum TOP-Rechner im Internet:
www parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Jetzt trägst du zuerst deinen aktuellen Stand ein. Ich mache ein Beispiel.
Du bist Beamter im Ruhestand mit Steuerklasse I, keine Kinder und bekommst brutto 2000 Euro. Du bist Kirchenmitglied in Hessen.
Häckchen obem raus, Kirchensteuer auf 9 Prozent (8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern).
Bruttolohn enthält Versorgungsbezüge ??? Klar, natürlich.
Dein Brutto nochmal eintragen und (wichtig) dein Jahr der Pensionierung eintippen. Nehmen wir mal z.B. 2013. Dein Freibetrag richtet sich nämlich nach dem Erstbezugsjahr.
Beitragsatz KV auf NULL
ERGBNISS ablesen: 1766,34 Netto. Davon musst du natürlich noch Krankenversicherung zahlen. Lohnsteuer (mit Soli und Kirchensteuer) 233,66 Euro.
Schritt 2:
Du arbeitest für 800 Euro im Monat.
Du nimmst jetzt (leider technisch bedingt) deinen Versorgungsbezug wieder raus und tippst oben 2800 Euro ein. Unter tippst du wieder deine 2000 Euro Versorgungsbezug ein.
Die neue Lohnsteuer (mit Soli und Kirchensteuer) notierst du dir jetzt. Das ist nämlich die, die du eigentlich zahlen müsstest. 468,38 Euro
Schritt 3:
Du gibts jetzt deinen Brutto-Lohn vom Job mit Steuerklasse VI ein (die hast du ja beim Arbeitgeber)
Steuern (die monatlich abgezogen werden): 62,85 Euro.
Ergebnis für dich also:
Ein zusätzlicher Job von Brutto 800 Euro führt zu einer monatlichen Gesamtbesteuerung von eigentlich 468,38 Euro. Abgezogen werden über Steuerklasse I aber 233,66 Euro und über die Steuerklasse VI nur 62,85 Euro.
Aufgrund der steilen Steuerprogression und des geringen Abzuges über die Steuerklassen müssen monatlich 171,93 Euro über die Steuererklärung (2063,16 Euro) im Folgejahr gezahlt werden.
Zu musst auf deine zusätzlichen 800 Euro also 29,34 Prozent Steuern zahlen. Lege dir das Geld monatlich einfach zurück, was dir eigentlich (leider) ohnehin nicht gehört..
Schönes Wochenende...in der Hoffnung dir weitergeholfen zu haben.
Wichtig: Da du eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast, sind auf die Zahlungen der Versicherung (je nach Restlaufzeit) als abgekürzte Leibrente auch Steuern über die Steuererklärung zu erwarten.
Den Ertragsanteil nenne ich dir gerne, wenn du mir deine Restlaufzeut mitteilst. Bei z.B. 10 Jahren Restlaufzeit liegt der Ertragsanteil bai ca. 11 Prozent der Zahlungssumme. Das erhöht deine Einkünfte auch noch.
Schritt 1: du spielst nicht mit WISO oder so Zeug rum sondern gehst mal einfach zum TOP-Rechner im Internet:
www parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Jetzt trägst du zuerst deinen aktuellen Stand ein. Ich mache ein Beispiel.
Du bist Beamter im Ruhestand mit Steuerklasse I, keine Kinder und bekommst brutto 2000 Euro. Du bist Kirchenmitglied in Hessen.
Häckchen obem raus, Kirchensteuer auf 9 Prozent (8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern).
Bruttolohn enthält Versorgungsbezüge ??? Klar, natürlich.
Dein Brutto nochmal eintragen und (wichtig) dein Jahr der Pensionierung eintippen. Nehmen wir mal z.B. 2013. Dein Freibetrag richtet sich nämlich nach dem Erstbezugsjahr.
Beitragsatz KV auf NULL
ERGBNISS ablesen: 1766,34 Netto. Davon musst du natürlich noch Krankenversicherung zahlen. Lohnsteuer (mit Soli und Kirchensteuer) 233,66 Euro.
Schritt 2:
Du arbeitest für 800 Euro im Monat.
Du nimmst jetzt (leider technisch bedingt) deinen Versorgungsbezug wieder raus und tippst oben 2800 Euro ein. Unter tippst du wieder deine 2000 Euro Versorgungsbezug ein.
Die neue Lohnsteuer (mit Soli und Kirchensteuer) notierst du dir jetzt. Das ist nämlich die, die du eigentlich zahlen müsstest. 468,38 Euro
Schritt 3:
Du gibts jetzt deinen Brutto-Lohn vom Job mit Steuerklasse VI ein (die hast du ja beim Arbeitgeber)
Steuern (die monatlich abgezogen werden): 62,85 Euro.
Ergebnis für dich also:
Ein zusätzlicher Job von Brutto 800 Euro führt zu einer monatlichen Gesamtbesteuerung von eigentlich 468,38 Euro. Abgezogen werden über Steuerklasse I aber 233,66 Euro und über die Steuerklasse VI nur 62,85 Euro.
Aufgrund der steilen Steuerprogression und des geringen Abzuges über die Steuerklassen müssen monatlich 171,93 Euro über die Steuererklärung (2063,16 Euro) im Folgejahr gezahlt werden.
Zu musst auf deine zusätzlichen 800 Euro also 29,34 Prozent Steuern zahlen. Lege dir das Geld monatlich einfach zurück, was dir eigentlich (leider) ohnehin nicht gehört..
Schönes Wochenende...in der Hoffnung dir weitergeholfen zu haben.
Wichtig: Da du eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast, sind auf die Zahlungen der Versicherung (je nach Restlaufzeit) als abgekürzte Leibrente auch Steuern über die Steuererklärung zu erwarten.
Den Ertragsanteil nenne ich dir gerne, wenn du mir deine Restlaufzeut mitteilst. Bei z.B. 10 Jahren Restlaufzeit liegt der Ertragsanteil bai ca. 11 Prozent der Zahlungssumme. Das erhöht deine Einkünfte auch noch.
Zuletzt geändert von Torquemada am 11. Apr 2014, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hinzuverdienst im Vorruhestand: lohnsteuerliche Auswirku
Hallo Torquemada,
das Steuerrecht: also zur Bedienung von WiSo reichen meine Kenntnisse. Ansonsten bin ich für Deine sehr ausführliche Antwort sehr dankbar!
Ich werde das mal ausprobieren!
Ich würde mich nochmals melden, wenn ich Schwierigkeiten haben sollte.
Ebenso ein schönes Wochenende!
das Steuerrecht: also zur Bedienung von WiSo reichen meine Kenntnisse. Ansonsten bin ich für Deine sehr ausführliche Antwort sehr dankbar!
Ich werde das mal ausprobieren!
Ich würde mich nochmals melden, wenn ich Schwierigkeiten haben sollte.
Ebenso ein schönes Wochenende!
Re: Hinzuverdienst im Vorruhestand: lohnsteuerliche Auswirku
Hallo Torquemada,
jetzt versuche ich schon zum dritten Mal, diesen Post zu schreiben!
Also, ich möchte Dich nochmals um Deinen Rat bitten:
Muss ich für den eventuellen Hinzuverdienst Kirchensteuer, Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen?
Gruß
jetzt versuche ich schon zum dritten Mal, diesen Post zu schreiben!
Also, ich möchte Dich nochmals um Deinen Rat bitten:
Muss ich für den eventuellen Hinzuverdienst Kirchensteuer, Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen?
Gruß
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Re: Hinzuverdienst im Vorruhestand: lohnsteuerliche Auswirku
1. Die Kirchensteuer "folgt" der Einkommensteuer. Somit steigt auch deine Kirchensteuer mit steigender Einkommensteuer.stolley hat geschrieben:
Muss ich für den eventuellen Hinzuverdienst Kirchensteuer, Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen?
2. Lies dir bitte mal folgenden Text durch:
http://www.sv-lex.de/aktuelles/thema-de ... sionaeren/
Rechtsberatung darf in einem Forum nicht geleistet werden.
Bei Aufnahme einer Arbeit über 450 Euro im Monat meldet der Arbeitgeber die Stammdaten an die zuständige gesetzliche Krankenkasse (im Regelfall AOK). Diese prüft den Fall und legt fest, inwieweit du bei deinem Vorruhestand sozialvericherungspflichtig bist. In der Krankenversicherung auf keinen Fall. Wie es bei Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung in deinem Vorruhestandsfall aussieht, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.
Du solltest dir durchkalkulieren, ob ein Minijob mit Cash 450 Euro Brutto gleich Netto nicht günstiger ist als für einen 1000er Brutto zu arbeiten und dann mit Steuer und Sozialabgaben ca. 400 Euro abzuführen.