Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die ganze Sache ist kein Einzelfall, sondern Standardverfahren. Wenn die ortsferne Zuweisung zu VCS nicht geht, dann versucht man halt die DDU anzupeilen.
Allerdings... der NACHWEIS, dass man explizit und für den Einzelfall im ganzen Konzern versucht hat, einen passenden Posten zu finden, wird im Regelfall vom Arbeitgeber NIE erbracht. Deswegen sind auch schon Klageverfahren zu Gunsten der Beamten ausgegangen. Leider besteht beim T-Arbeitgeber - und anscheinend auch bei den Einigungsstellenrichtern, die Ansicht, dass sich zwar der einzelne Beamte bis tief in die intimsten Zonen rein erklären muss, warum er etwas nicht kann, der Arbeitgeber (immer noch als Behörde angesehen) natürlich immer die Wahrheit sagt und -trotz immer wieder erhobenen Anspruches seitens der Betriebsräte - sich eben NICHT genau erklären musste, wo er überhaupt was gesucht haben will. Der Beamte lügt ggfs. - und seine Ärzte gleich mit/schreibt angeblich "Gefälligkeitsatteste" - selbst bei anerkannt Schwerbehinderten; der Arbeitgeber darf unbewiesene Behauptungen aufstellen. So sieht es aus.

Bei PBM-NL/SBR versucht man derzeit, mit einer Sonderregelung auszuschliessen, dass bei Unbeschäftigten, bzw. bei zu VCS zugewiesenen Kranken, ein Wiedereingliederungsverfahren stattfinden, das dann aufgrund der BAD-Gutachten, die evtl. diese Zuweisung wegen Fahrzeiten ausschliessen, eiiigentlich woanders durchgeführt werden müssten, nämlich auf dem Arbeitsplatz, wo der Beamte ZUKÜNFTIG, unter den ärztlich vorgegebenen Bedingungen, arbeiten würde. Und das will man natürlich nicht, weil das bedeuten würde: Ein Arbeitsplatz vermutlich im normalen Konzerngetriebe. Da ist der Arbeitgeber in einer Zwickmühle, die er so umgehen will.

Das ist natürlich -meiner Meinung nach- rechtlich anfechtbar, insbesondere wenn durch die nicht erfolgte WE eine DDU eingetreten ist und man ein Reaktivierungs-Klageverfahren startet. Übrigens: Wenn man mit einem Reaktivierungsverfahren erfolgreich sein sollte, findet auf jeden Fall die REaktivierung IM KONZERN statt und nicht in Vivento/VBS/VCS.
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

eine nicht durchgeführte st. WE (auch ein BEM-Verfahren) ist keine Voraussetzung, um ein Zurruhesetzungsverfahren aufzuhalten - beim BEM ist es schon richterlich oftmals so entschieden...

Dass das immer wieder so vom Dienstherr durchgeführt wird, ist bekannt. Dass das unter Billigung des BR (gerade von dem zuständigen BR für die PBM NL) stattfindet, ist auch kein Geheimnis - ich vertrete mich lieber selber, als dass ich mich von den oftmals zitierten zwei Personen vertreten lasse.
Sei es in einem BEM oder in einem Einigungsstellen-Verfahren...
Damit müssen diese vom ArbG eingesetzten Personen aber selber klar kommen...

Eine st. WE muss nicht auf dem Arbeitsplatz durchgeführt werden, der dann nachher der Arbeitsplatz ist, den man wirklich bekommt - das ist allgemein bekannt.
Es müssen nur die Vorgaben für z. B. Einschränkungen der Tätigkeiten, Fahrtzeiten usw. vom DH beachtet werden - dann ist es egal, wo und was der vormals "kranke" Beschäftigte für Arbeiten ausführt - hierbei geht es ja nur darum, dass der Mitarbeiter wieder in das Arbeitsleben zurückkommt...
Das gilt für die Beschäftigungslosen...
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