Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

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Rechtlerin
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Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo an alle Telekom-Beschäftigte,

bei uns liegt mal wieder ein Fall vor, der zum Himmel schreit. Der Dienstherr hat vor (die Anhörung ist bereits erfolgt),
eine Beamtin in den vorzeitigen Ruhestannd zu schicken.
Vorher ist die Beamten noch zur VCS zugewiesen worden, dagegen hatte sie erfolgreich geklagt - die Zuweisung wurde
im Jan. zurückgenommen - einschließlich Widerspruchsbescheid.
Die Tätigkeiten der VCS konnte die Beamtin aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben - es liegt außerdem eine Behinderung
mit GdB 70 vor.

Nur will der Dienstherr auf Grund dieser rechtswidrigen Zuweisungen den (vorzeiten) Vorruhestand durchsetzen, weil die
Beamten nicht in der Lage ist, die (rechtswidrigen) Tätigkeiten auszuüben.
Es ist schon eigenartig, dass ein Vorruhestand mit der Nichtdurchführung von Tätigkeiten begründet wird, die auf Grund
einer rechtswidrigen Zuweisung erlassen wurde - diese Tätigkeiten bei der VCS kann die Beamtin in keinem Fall ausüben.

Eine vom AA vorgeschlagene stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) will die Telekom nicht durchführen.

Wie in vielen Fällen vorher, haben die Verantwortlichen von SBR/CSS natürlich in der näheren und weiten Umgebung nach
einer Beschäftigung gesucht - im Abstand von 14 Tagen - das kennen wir ja bereits, weil das Muster immer gleich ist !
Und natürlich hatte man keine andere Beschäftigung als die VCS gefunden - merkwürdig, dass die Verantwortlichen in
Berlin und Bonn immer wieder auf die Tätigkeiten bei der VCS stoßen, die dann auch noch sehr schwer zu erreichen ist,
da Fahrtzeiten von mindestens zwei Stunden und mehr die Regel ist :twisted:

Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht bzw. kennt Fälle, bei denen die Telekom eine (sinnlose und rechtswidrige) Zuweisung
erlassen hat und dann kure Zeit später mit diesen nicht mehr durchführbaren Tätigkeiten ein Vorruhestand begründet wird ?


Natürlich können sich auch diejenigen melden, die nicht bei der Telekom beschäftigt sind - oftmals erleben die ja auch
gerade gleiche bzw. ähnliche Kuriositäten.


Vielen Dank für eure Mithilfe
Torquemada
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Torquemada »

Ich würde hier nicht immer von "Vorruhestand" schreiben. Das trägt in Telekomikerkreisen schnell zur Verwirrung bei.
Die Beamtin soll offensichtlich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Ich schreibe das, weil dann klar wird, warum die Telekom so handeln möchte. Denn aus Sicht des Dienstherrn gibt es für die Beamtin keinerlei Arbeitsplatz mehr, der für sie gesundheitlich geeignet wäre.

Wo hätte denn die Wiedereingliederung stattfinden sollen, die die Telekom ablehnt?
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Torquemada,

es handelt sich dabei um einen vorzeitigen Ruhestand in Folge von Dienstunfähigkeit - nach § 44 BBG.
Auch DDU genannt, weil dauernd Dienstunfähig !

Nicht zu verwechseln mit (vorzeitigen) Ruhestand nach § 53 BBG - der auf einen Antrag durchgeführt wird.

Die Telekomiker kennen ja das Problem, dass die Beschäftigten gerade durch die sinnlosen Zuweisungen
und deren Tätigkeiten, gepaart mit Fahrtzeiten regelmäßig von zwei Stunden und mehr, die Krankheit
zu Tage gefördert wird.
Dann kommen diese Tätigkeiten noch hinzu, deren Amtsangemessenheit recht zweifelhaft ist - das ist
aber nicht das Problem hier.

Das Problem ist, dass die Beamtin die Tätigkeiten der VCS nachweislich nicht ausführen kann, dann kommte
eine Zuweisung eben mit genau diesen Tätigkeiten, die Beamtin wird dadurch krank und der Dienstherr
zieht aus seiner offensichtlich (rechtswidrigen) Zuweisung auch noch Vorteile :twisted:

Die Wiedereingliederung war vom AA vorgeschlagen, der Eingliederungsplan war noch nicht vom Arzt
ausgefüllt und noch nicht an den DH gesendet.
Aber fakt ist, dass der AA nachweislich geschrieben hat, dass eine stufenweise Wiedereingliederung
durchzuführen ist. Sinngemäß stand in dem Gutachten, dass die Beamtin ggf. nach einer stufenweisen
Wiedereingliederung eingesetzt werden kann.



Normalerweise müsste der DH den Antrag auf eine stufenweise Wiedereingliederung akzeptieren, wenn nicht
schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

Ich frage mich jetzt, wenn das DDU-Verfahren (hier mit der Anhörung) bereits vom DH eingeleitet wurde,
ab diese dann unbedingt durchgeführt werden (muss/kann) - oder wie seht ihr das ???
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,
die Untersuchung beim AA ist bereits durchgeführt worden - es handelt sich um die Ankündigung
der beabsichtigten Zuweisung nach § 47 Abs. 1 BBG - es ist also im verwaltunstechnischen Sinne
eine Anhörung (somit kein Verwaltungsakt) - dieser erfolgt dann ggf. mit der Zurruhesetzung als
Folge der Ankündigung nach Prüfung der Einwendungsfrist.

Nach § 47 Abs. 2 kann die Beamtin in diesem Fall innerhalb eines Monats Einwendungen erheben.
Anschließend kann die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgen.

So sollte es formaljuristisch korrekt sein - oder ?
Froschlurchschlucker
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Wer hat die sozialmedizinische Untersuchung durchgeführt ? Ein Amtsarzt oder ein B.A.D. Arzt ? Im letzteren Fall dürfte der Rechtsweg gegen die Versetzung (zunächst) erfolgreich sein. Eine Versetzung in die DDU gegen den Willen der Beamtin erfordert in der Regel die Untersuchung durch einen Amtsarzt. Zwar hat der Dienstherr das letzte Wort und kann auch anders entscheiden als der medizinische Gutachter, allerdings wird er im Rechtsstreit in der regel keinen Erfolg haben. Ist die Untersuchung aber durch einen Amtsarzt durchgeführt worden und empfiehlt der die Versetzung in den Ruhestand, dann kann - nach Abwägung durch einen RA - noch ein Obergutachter bestellt werden.
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Rechtlerin »

die Untersuchung war durch einen AA - aber der Amtsarzt empfiehlt niemals die Versetzung in
den Ruhestand - das obliegt sowieso immer dem Dienstherrn.

Der AA stellt nur fest das z. b. bestimmte Tätigkeiten nicht durchgeführt werden können.
Die AA lassen sich nämlich nicht zum Instrument der Telekom machen - deswegen wir kein
AA eine Empfehlung über die Dienstunfähigkeit abgeben !
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,
aus Erfahrung weiß ich aber auch, dass die Ankündigung im Prinzip die Vorstufe des Verwaltungsaktes
ist und nur bei schwerwiegenden Gründen der DH diese Möglichkeit der Pensionierung auf jeden
Fall durchziehen wird - es sei denn, dass eben schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, die aber
bereits vorher aus dem Weg geräumt wurden.

Macht es Sinn, bei der Erwiderung innerhalb der Ankündigung schon einen RA hinzuzuziehen ?
Froschlurchschlucker
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Rechtlerin hat geschrieben: aber der Amtsarzt empfiehlt niemals die Versetzung in den Ruhestand - das obliegt sowieso immer dem Dienstherrn. Der AA stellt nur fest das z. b. bestimmte Tätigkeiten nicht durchgeführt werden können.
Die AA lassen sich nämlich nicht zum Instrument der Telekom machen - deswegen wir kein AA eine Empfehlung über die Dienstunfähigkeit abgeben !
Präzise: Die Empfehlung zur DDU kann auch vom Amtsarzt ergehen, nämlich dann, wenn der Beamte zum Dienst nicht mehr fähig ist (also keinerlei dienstliche Tätigkeiten ausführen kann), z.B. bei bestimmten ausgeprägten psychatrischen Erkrankungen. Ganz überwiegend ist der Beamte aber (teil-)dienstfähig. Kann er bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen, dann wird der AA, wie Sie richtig sagen, empfehlen, solche Tätigkeiten nicht zu übertragen.
Die Entscheidung zur Versetzung in die DDU trifft immer der Dienstherr.
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

es ist ja jetzt so, dass immer der Vorsatz gilt: "Verwendung vor Versorgung" - demnach ist immer zu prüfen, ob eine andere Verwendung möglich ist...
Andere Verwendung heißt bei den Beamten der Telekom innerhalb der gesamten Telekom, und eigentlich noch als Bundesbeamter bei allen Bundesbehörden...

Es wird immer schwieriger gerade bei der Telekom, einen Beamten in die DDU zu entsenden, wenn dieser nicht will und wenn es noch eine mögliche Beschäftigung im Unternehmen gibt - wenn dieser dann noch Schwerbehindert ist und der Dienstherr für diese Person eine besondere Sorgfaltspflicht hat, dann wird es noch schwieriger...
Auf jeden Fall ist auch mein Rat, unbedingt sofort zum Rechtsanwalt und diesem die Arbeit überlassen...das ist das Beste was man aktuell unternehmen kann...

Fakt ist auch, dass wenn der DH schon so weit gegangen ist und der VA des Ruhestandes ist nicht mehr weit, dass man sich die Schienbeinschoner anziehen muss und hier
nur nach Recht und Gesetz dagegen angehen muss - da muss alles auf den Tisch...auch die mögliche Zuweisung, die rechtswidrig sein kann...
Obwohl man dafür schon eine FF-Klage bemühen muss - denn wenn die Telekom die Zuweisung kleinlaut zurückgezogen hat und auch den Widerspruchsbescheid positiv für
die Beamtin beschieden hat, reicht das nicht dafür, dass die Zuweisung als rechtswidrig anerkannt wird...
Froschlurchschlucker
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

@ Kater-Mikesch
stimme zu und soweit alles richtig. Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage könnte es aber schwierig werden, weil ein Feststellungsinteresse vorhanden sein muss. Das sehe ich hier nicht so ohne weiteres.
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
wenn der DH mittels der (nicht mehr durchführbaren) Tätigkeiten eine DDU begründet, dann ist meiner Meinung nach das Feststellungsintersse gegeben.
Hier reicht schon der Punkt des möglichen Schadensersatzanspruchs (Unterschied Besoldung-Pension), um das Feststellungsinteresse zu begründen.

Wenn ich Rechtlerin richtig verstanden habe, ist es ja so, dass die Telekom eine Zuweisung erlässt, deren Tätigkeiten die Beamtin nicht ausüben kann...
Sei es aus gesundheitlichen Gründen, wenn ein Gutachten die Tätigkeiten schon vorher ausgeschlossen haben. Sei es weiterhin der Behinderung geschuldet und sei es, weil die VCS mit über zwei Stunden Fahrtzeit nicht auf dem normal üblichen Wege zu erreichen ist...

Und daraus will der DH jetzt eine DDU konstruieren - also erst einmal eine rechtwidrige Zuweisung erlassen und dann mit den Tätigkeiten dieser rechtswidriger Zuweisung eine DDU begründen ?
Das sehe ich schon als Provokation an - aber letztendlich ist es so, dass man gegen die DDU mit einem Anwalt vorgehen muss...und das beginnt schon mit Ankündigung durch den DH, da von Beginn an mit den richtigen und nachhaltigen Argumenten gegen diese DDU vorgegangen werden muss.
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,

ich bin auch der Meinung, dass man von Beginn an (also von der Zustellung "Ankündigung" - so ist es jetzt
richtig - gell) einen geeigneten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aufsucht - vielleicht noch einen RA mit
Spezialgebiet Beamtenrecht. Und wenn man absolut sicher gehen will, dann einen erfahrenen Rechtsanwalt,
der mit den unzähligen Fragestellungen und Finessen der Telekom bescheid weiß !!!

Wenn man die Ankündigung nicht rechskonform zurück sendet und begründet, können sich ggf. Nachteile
bei einer späteren möglichen Klage ergeben.
Ich gehe auch davon aus, dass der DH in jedem Fall den VA des Bescheides für die Zurruhesetzung erläßt.
Denn es ist i. d. R. schon viel Zeit vergangen, in denen der DH seine Strategie ausgiebig ausgelotet hat und
vor allen Dingen vom Rechtsbereich hat prüfen lassen.

Denn warum soll man schon so weit gehen und die Ankündigung schreiben, wenn man nach der Antwort des
Beschäftigten dann wieder klein beigibt :mrgreen:

Die Taktik der Telekom ist ja auch, dass sich ein bestimmter Prozentteil überhaupt oder nicht rechtmäßig
dagegen wehrt - damit ist eine prozentueller Anteil schon ohne große Mühen im Vorruhestand.
Dann kommt noch ein gewisser Anteil an klagewilligen ausfätziger Beamten, die nicht den richtigen Anwalt
haben - und schon ist wieder ein Teil weg.

Bei den übrigen Vertretern, die sich ordnungsgemäß gegen die Zurruhesetzung wehren, kann im Zweifelsfall
auch nach der Aussicht auf eine Niederlage der Telekom, die Klage und der ablehnende Widerspruchsbescheid
zurück gezogen werden - dann kommt aber zeitnah wieder eine DU-Untersuchung und das Spielchen geht
wieder von vorne los - am Ende (spätestens Ende 2017), werden auch die restlichen Beamten in die "Wüste"
geschickt

:evil: :twisted: :mrgreen:

so etwas nennt man (Führungskräfte- und Manager-) Motivation und dafür bekommen diese Verantwortlichen
auch noch ein sehr gutes Gehalt und Bonuszahlungen.
Was mit den Beamten dann gesundheitlich passiert und welche Schicksale dahin stecken, das interessiert doch
heute keinen mehr - und nicht nur bei der Telekom, sondern ganz extrem bei der gelben Post und auch natürlich
bei der Bahn !!!
Froschlurchschlucker
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

@ Rechtlerin
Da haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Die perfiden Methoden bei der Bahn kenne ich aus Berichten eines Eisenbahners (Familienmitglied). Die perfiden Methoden der Telekom waren insbesondere zu Zeiten vieler hirngewaschener Vermittler sehr ausgeprägt. Nachdem die Masse der Beamten und Arbeitnehmer aus diesem Kot-of-conduct-Laden rausgedrängt worden ist, geht man den Rest nun ruhiger an. Erstaunlich ist und das hat diese Privatisierung gezeigt - egal ob Telekom, Post oder Bahn - wie Menschen mit sich umgehen lassen ohne sich zu wehren, wie sie Rechte aufgeben, wie sie sich einspannen lassen, wie sie zu Gunsten von Investoren sich beliebig verbiegen lassen. Erstaunlich ist, wie sich dumme Charaktere für ein paar Euro mehr zum Werkzeug machen lassen, wie sie zu Kollegenschweinen werden, wie ausgeprägt deren Fähigkeiten sind, ihr Gewissen auszuschalten (vielleicht geht das nur, indem man das gesamte Hirn ausschaltet ?). Erstaunlich aber auch, wie der Staat als Dienstherr seine Privatisierungsziele über die Beamten, über deren Gesundheit und über deren Persönlichkeitsrechte stellt, erstaunlich auch, wie Aufsichtsbehörden (BMF) nicht das Privatunternehmen maßregeln, sondern die Beamten, wenn die ihre Rechte einfordern. Erstaunlich, wie pervers die Gesellschaft werden kann, wenn man sie ein wenig aus dem Gleichgewicht bringt. Erstaunlich .... und ein wenig beängstigend ....
Kugelblitz
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Registriert: 2. Dez 2012, 18:12
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Kugelblitz »

@ Froschlurchschlucker
Dieser Beitrag trifft den Nagel noch besser auf den Kopf und inhaltlich kann ich dem voll zustimmen.
Allerdings ist die Gruppe der hiervon betroffenen Beamten auf der anderen Seite auch nicht in der Lage, sich zu organisieren und gegenüber diesen Akteuren eine widerstandsfähige Front entgegen zu setzen.
Schade, dass es so ist und sich diese Beamten widerstandslos abschlachten lassen.
Zum Dank wählen manche Opferbeamte - wie ihre Schlächter - dann auch noch verdi!
Da gibt es nichts mehr zu bedauern!
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand nach rechtswidriger Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Leider leider ist es so, dass sich viele Beamten eben nicht organisieren oder meinen, Verdi würde sie entsprechend vertreten...

Verdi kämpft nicht für die Beamten sondern käpft für die Eigendarstellung - viele Beamte sind sowie aus dieser Pseydo-Gewerkschaft längst ausgetreten.
Aber leider sind es auch die Beamten, die vieles mit sich machen lassen ohne für ihr Recht zu kämpfen - es eigentlich sehr einfach:
1. RS-Versicherung abschließen
2. Rechtsberatungsgespräche einholen
3. Widerspruchsmöglichkeiten prüfen und ggf. dann mit dem geeigneten RA klagen

Aber davon scheuen viele Beamte zurück und lassen sich oftmals sogar von den Vivento-Beratern einschüchtern - die haben ja eigentlich überhaupt nichts zu melden...
Da muss man sofort Kontra geben und permanent auf Konfrontation gehen...
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