Wie geht es weiter nach Entscheidung der Einigungsstelle

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ÜberLandverschickung
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Wie geht es weiter nach Entscheidung der Einigungsstelle

Beitrag von ÜberLandverschickung »

Hallo zusammen,
wie geht es weiter, wenn in der Einigungsstelle der "beabsichtigten Zuweisung" zugestimmt wird , obwohl ausreichende Gründe in der Anhörung dagegen vorgebracht wurden.

Kann ich vor dem Verwaltungsgericht diese Entscheidung überprüfen lassen?

Habe ich das Recht die Teilnehmer/Beteiligten dieser Einigungsstelle zu erfahren (Richter der Einigungsstelle).

Kann ich privatrechtlich gegen diesen Richter vorgehen (der mich "sehenden Auges" in Gefahr bringt)!

Welche möglichen Schritte stehen mir zur Verfügung?

Ich möchte gerne ein Exempel statuieren, indem ich versuche, die verlogene Vorgehensweise der Telekom aufzuzeigen.

Dabei sollten rechtliche Kosten keine Rolle spielen!

Im privatrechtlichen Bereich würde auch die Presse (Öffentlichkeit) diesen Fall verfolgen dürfen.

Ich hoffe, einen Fall "Mollath" für die Telekom zu werden!
Gegen die Über Landverschickung der Telekom
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Bundesfreiwild
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Re: Wie geht es weiter nach Entscheidung der Einigungsstelle

Beitrag von Bundesfreiwild »

Na - ich hoffe mal wirklich, dass Sie kein Fall Mollath werden (der war ja zwangsweise eingewiesen). So weit soll es ja nicht kommen.

Sie haben ein Recht, das ERGEBNIS der Einigungsstelle zu erfahren. Also den Protokollteil, der die Entscheidung über Ihren Fall betrifft.
Die Teilnehmer der Einigungsstelle werden in der Regel nicht bekannt gegeben. Allerdings ist es normalerweise kein Geheimnis, wer in der jeweiligen Einigungsstelle als BR teilnimmt; das steht meist in der Geschäftsordnung des BR, zum Beispiel auch, wer in welchen BR-Ausschüssen sitzt. Wer der Richter des Arbeitsgerichtes in der Einigungsstelle ist, wird in der Regel nicht bekannt gemacht. Ein gewisser Personenschutz wird da gefahren. Man kann den Richter auch nicht persönlich zu seiner Entscheidung belangen, da es eine Gremiumsentscheidung ist (auch wenn der Richter das Zünglein an der Waage ist).

Sie sind weder der erste, noch der letzte, den es in den vergangenen Jahren so getroffen hat. Im Endeffekt werden auch von der Arbeitgeberseite, zusammen mit der Mehrheitsstimme des Richters ggfs., trotz aller BAD- oder Amtsarztgutachten, trotz Schwerbehinderung, trotz aller Atteste, etc. das man vorlegt und aufmarschieren lässt, fast immer die Zuweisung zugelassen. Der Grund dabei ist, dass die Telekom sich GRUNDSÄTZLICH und bei allen von einem Verwaltungsgericht die endgültige Ermessensentscheidung geben lassen will (die sie eigentlich -siehe Zuweisungsleitfaden- selbst treffen müsste). Es ist also sozusagen der Wille von T/Vivento, dass eben jeder am Ende der Mitbestimmungsverfahren dann doch zum Anwalt/Gericht muss, um die Zuweisung anzufechten.

Klageverfahren gabs jede Menge. Allerdings muss auch das VG mit massiven Gründen und Unterlagen überzeugt werden, weil man auch dort nur von der bundesweiten Einsatzpflicht abrückt, wenn ganz erhebliche Gründe vorliegen, die in der Person des Beamten liegen. Zu pflegende Familienangehörige, etc. werden in der Regel nicht besonders berücksichtigt. Der Beamte selbst muss knallharte Gründe vorbringen, warum er evtl. nicht so weit fahren kann oder warum er nicht umziehen oder einen Zweitwohnsitz aufmachen kann.

Kurz:
Wenn die Zuweisung im Briefkasten landet, muss innerhalb der Widerspruchsfrist der Widerspruch schriftlich geleistet werden.
Gleichzeitig muss ein Anwalt den einstweiligen Rechtsschutz beim VG beantragen, damit man zur Zuweisung nicht antreten muss solange, bis das sich dann anschliessende Klageverfahren beendet und eine Entscheidung gefallen ist.
Also:
Gleich zu einem Anwalt gehen (ich empfehle proT-in-nahe Anwälte, die sich mit der Materie auskennen)
Widerspruch formulieren lassen
einstweiligen Rechtsschutz beantragen
(Solange nicht zum Dienst erscheinen - per gelbem Schein, bis der einstweilige RS eingetreten ist. Dauert 4-6 Wochen).
Das VG wird die Telekom zu einer Stellungnahme auffordern.
Wenn die beim VG eingegangen ist, wird der eigene Anwalt nochmal zu einer Stellungnahme zur Stellungnahme aufgefordert.
Danach entscheidet das VG über den einstweiligen Rechtsschutz.
FALLS der Rechtsschutz eintritt, ist man zunächst rein buchungstechnisch wieder in Vivento/PBM-NL und nicht mehr im Betrieb, in den man zugewiesen wurde.
Man kann also jetzt gemütlich aussitzen, was passiert.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Das VG schreibt im einstweiligen RS, dass die Vivento/T den Beamten nicht schicken darf. Das wäre gut.
Nun kann die T/Viv sich überlegen, ob sie dennoch weiter auf der Zuweisung besteht und die Zuweisung erneut an den Beamten schickt.
Wenn sie es nicht tut, müsste so nach 8-10 Wochen der Widerspruchsbescheid kommen, in dem dann stünde, dass die Zuweisung zurückgenommen wird.
Dann ist man erstmal aus dieser Zuweisung raus - und darf auf die nächste warten.

Sieht T-/Vivento eine Chance, mit der Zuweisung durchzukommen, und schickt sie erneut an den Beamten.
Dann muss man sofortsofort den Anwalt wieder einschalten, um evtl. den erneuten einstweiligen Rechtsschutz zu Bekommen (weil die Zuweisung evtl. jetzt rechtlich anders formuliert ist und ein anderer Paragraf gelten würde).
Falls nun der eRS wieder eintritt, könnte es sein, dass die T/Viv entweder klein beigibt, weil sie keine Chance sieht, ein etwaiges Klageverfahren zu gewinnen -
oder sie versucht es trotzdem.
DANN muss der Anwalt protogaloppi die Klage gegen die Zuweisung beim VG einreichen. Eingereichte Klageverfahren werden -je nach Verwaltungsgericht- so ca. innerhalb 6-12 Monate zur Verhandlung kommen.
Hat man einstweiligen Rechtsschutz, ist man erstmal zu Hause und kann das in Ruhe aussitzen.

Sieht ein VG beim einstweiligen Rechtsschutzverfahren KEINEN ausreichenden Grund für ebendiesen, dann muss man allerdings den Dienst/Zuweisung antreten, bis das Klageverfahren endgültig entschieden ist, ggfs. durch mehrere Instanzen.

Ja, individualrechtliche Verhandlungen vor dem VG sind natürlich öffentlich. Ich habe -beim eigenen Zuweisungsverfahren- auch damit gedroht, dass ich alles menschenmögliche tun würde, so viele Medienvertreter wie möglich in die Verhandlung zu bekommen und die T vorzuführen.

Allerdings, wie gesagt: Sie fühlen sich evtl. als Einzelfall; sie sind es aber nicht. Ich empfehle Ihnen als Lektüre die prot-in.de Webseite, auf der man auch ohne Mitgliedschaft im Info-Bereich die Ergebnisse und Begründungen zu vielen Klageverfahren gegen Zuweisungen nachlesen kann. Meine Erkenntnis aus mehreren Jahren zeigt, dass man vor Gericht mit SEHR SEHR harten und glaubwürdigen Argumenten antanzen muss, um zu einem akzeptablen Ergebnis zu kommen. Und nur wirklich gravierende gesundheitliche Probleme geben in der Regel den Ausschlag FÜR den Beamten.

Sie könnten alternativ auch ein Klageverfahren wegen Unterwertigkeit der Tätigkeit machen - je nachdem, wohin die Zuweisung geht. Viele Kollegen waren damit erfolgreich, weil sie tagebuchartig vor Ort dokumentiert haben, was sie eigentlich arbeiten - wenn überhaupt wirklich Arbeit vorhanden war.
Das Verfahren ist vom Ablauf her das Gleiche wie oben.

Ganz allgemein möchte ich Ihnen mitgeben: Fühlen Sie sich nicht persönlich beleidigt. Für die T/Viv sind sie nur eine Personalnummer, eine Zahl, die man möglichst von der Bezügezahlungsliste runter haben will. Dazu ist jedes Mittel recht. Rund 3000 Beamte sitzen zwangsweise in den VCSn, knapp 1000 in VBS. Viele haben es hingenommen, was geschehen ist, andere nicht.

Falls Sie mir über PN Ihren Wohnort zukommen lassen, kann ich Ihnen einen passenden Anwalt in Ihrem Einzugsbereich nennen. Allerdings klappt die ganze Angelegenheit auch gut über Telefon und Internet, so dass es eigentlich egal ist, wo der Anwalt seinen Kanzleisitz hat.
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