Informationen an den Betriebrat erfolgten offensichtlich ...

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T-T-Aversion
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Informationen an den Betriebrat erfolgten offensichtlich ...

Beitrag von T-T-Aversion »

... nicht
Die Deutsche Post AG hatte die Klägerin heimlich überwacht. Spione verfolgten die Zustellerin, die mit dem Fahrrad unterwegs war. Ein Kontrollsystem, so versichern Kollegen der 44-Jährigen, das bei der Post AG öfter praktiziert werde. Informationen an den Betriebrat erfolgten offensichtlich nicht.

Post spionierte krebskranke Mitarbeiterin aus und feuerte sie | WAZ.de -

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 85974.html


Wie kommt es dazu, dass der Betriebsrat nichts über Überwachung weiss, die Kollegen wissen?
Sollte es der BR dennoch wissen, verstößt er gegen gesetzliche Pflichten.

In den Fall ging es um eine Kündigung, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde. Ich nehme an, im Anhörungsschreiben an den BR sind die Gründe beschrieben, die zur Kündigung führen sollten
und der BR hatte die Möglichkeit hier eine Stellungnahme zu schreiben.
Unabhängig von der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts in Hamm kann die 44-Jährige die Deutsche Post AG per Androhung von Zwangsgeld zwingen, sie wieder zu beschäftigen.
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Bundesfreiwild
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Re: Informationen an den Betriebrat erfolgten offensichtlich

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gute Frage. Gerade bei der Installation von Überwachungseinrichtungen oder aktionen - egal welcher Art - ist der Betriebsrat zu beteiligen.

Entweder hat der Arbeitgeber den BR nicht informiert, dann war die Überwachung sowieso rechtswidrig; wenn der BR es wusste und hat dem so zugestimmt, tja.. dann müsste es eine Zuleitungsunterlage geben und einen BR-Beschluss. Ich gehe davon aus, dass ein BR einer personenbezogenen Überwachung überhaupt nur dann zustimmen würde, wenn erhebliche und schwerwiegende Gründe dafür vorlägen, z.B. wenn aus Kundenbeschwerden ersichtlich wäre, dass in dem Zustellungsbereich viel Post auf mysteriöse Weise "verschwindet" und ein Straftatbestand möglicherweise vorliegt.

Dann könnte und müsste wohl auch ein BR einer Kontrolle des Zustellers zustimmen, wenn ihm die Sache zugeleitet würde.

Der BR muss auf jeden Fall eine Aussage darüber machen können, ob ihm die Überwachungsabsicht zur Mitbestimmung vorgelegt wurde oder nicht. Dazu gibts Sitzungsniederschriften, etc. Da kann er sich nicht rauswinden. Entweder der Arbeitgeber war solo und nach BetrVerfassunggesetz rechtswidrig unterwegs, oder der Br hat der Maßnahme zugestimmt.
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