Die Deutsche Post AG hatte die Klägerin heimlich überwacht. Spione verfolgten die Zustellerin, die mit dem Fahrrad unterwegs war. Ein Kontrollsystem, so versichern Kollegen der 44-Jährigen, das bei der Post AG öfter praktiziert werde. Informationen an den Betriebrat erfolgten offensichtlich nicht.
Post spionierte krebskranke Mitarbeiterin aus und feuerte sie | WAZ.de -
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 85974.html
Wie kommt es dazu, dass der Betriebsrat nichts über Überwachung weiss, die Kollegen wissen?
Sollte es der BR dennoch wissen, verstößt er gegen gesetzliche Pflichten.
In den Fall ging es um eine Kündigung, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde. Ich nehme an, im Anhörungsschreiben an den BR sind die Gründe beschrieben, die zur Kündigung führen sollten
und der BR hatte die Möglichkeit hier eine Stellungnahme zu schreiben.
Unabhängig von der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts in Hamm kann die 44-Jährige die Deutsche Post AG per Androhung von Zwangsgeld zwingen, sie wieder zu beschäftigen.