Versorgungsfreibetrag

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max251osb
Beiträge: 12
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Versorgungsfreibetrag

Beitrag von max251osb »

Bin seit Ablauf 30.12.2013 im Vorruhestand , mit der 55er Regelung und laufe seit dem meinen richtig berechneten Bezügen hinterher.
Erst hatte ich Steuerklasse 6,inzwischen wurde auf Steuerklasse 4 berichtigt.
Ich zahle aber Lohnsteuer und Soli wie ein normaler Arbeitnehmer.
Die Telekom berücksichtigt meinen mir zustehenden Versorgungsfreibetrag von 2040€ plus 612€ Zuschlag nicht.
Ich soll mir erst beim zuständigen Finanzamt meinen Versorgungsfreibetrag in ELStAM eintragen lassen,
der Versorgungsservice zieht sich dann die neuen ,berichtigten Lohnsteuertabellen aus ELStAM ,
erst dann würde ich Steuern wie ein Pensionär bezahlen.

Ist das normal ?
Ich dachte bisher dass unser Versorgungsservice den Versorgungsfreibetrag von sich bei der Berechnung berücksichtigt ?
Muss ich mir wirklich den Versorgungsfreibetrag jedes Jahr neu beim Finanzamt eintragen lassen ?

Mit freundlichen Grüßen
Max
Dv2Tsys
Beiträge: 5
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Re: Versorgungsfreibetrag

Beitrag von Dv2Tsys »

Hallo in die Runde
Gibt es bei er 55er Regelung einen Versorgungsfreibetrag schon mit 55 oder erst bei erreichen des 65. Lebensjahr?
MFG
max251osb
Beiträge: 12
Registriert: 2. Dez 2013, 19:04
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Re: Versorgungsfreibetrag

Beitrag von max251osb »

Danke für den Hinweis !
Habe dem Finanzamt erst ein mal eine E-Mail gesandt,
bin mal gespannt ob die mit diesen modernen Medien schon umgehen können :)
oder ob ich persönlich erscheinen muss.
Gruß
Max
max251osb
Beiträge: 12
Registriert: 2. Dez 2013, 19:04
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Re: Versorgungsfreibetrag

Beitrag von max251osb »

Versorgungsfreibetrag gibt es meines Wissens immer mit Eintritt in den Ruhestand, also auch mit Vorruhestand (55er) und DDU vor Erreichen des 67. Lebensjahres

Gruß
Max
max251osb
Beiträge: 12
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Versorgungsfreibetrag

Beitrag von max251osb »

Habe mir soeben den Lohnsteuerratgeber 2014 heruntergeladen:
http://www.hamburg.de/contentblob/41301 ... er2014.pdf

Auf Seite 4 steht dort folgendes:
Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern
Die Lohnsteuer soll möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen:
• der Grundfreibetrag,
• der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten,
• der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der Werbungskos-
tenpauschbetrag bei Versorgungsbezügen,

• der Pauschbetrag für Sonderausgaben,
• die Vorsorgepauschale in allen Steuerklassen,
• der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (wenn bereits im Vorjahr die Steuerklasse II berück-
sichtigt worden ist) sowie
• der Altersentlastungsbetrag bei Rentnern und Pensionären, die noch Arbeitslohn aus einem akti-
ven Dienstverhältnis beziehen.

Also muss ich doch nicht zum Finanzamt und einen Antrag stellen ?

Gruß
Max
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Bundesfreiwild
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Re: Versorgungsfreibetrag

Beitrag von Bundesfreiwild »

Willst du die Sache nun erledigt haben oder nicht?
Wenn der Versorgungsservice die Dinge nicht anrechnen KANN und dich ans Finanzamt verweist, dann würde ich da mal anrufen und fragen, wo ich die Dinge regeln kann.
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