Wer ist zuständig ?

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Melisworld
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Wer ist zuständig ?

Beitrag von Melisworld »

Ich frage mich wer bei der Telekom die Dienstunfähigkeit ausspricht. Ist es der Vorgesetzte oder PST ? Die Anstöße zum BAD kommen immer von unserem Sekretariat. Hat die Stimme meines Chefs auch Gewicht ? Immer wenn ich beim im anrufen um meine Krankmeldung zu verlängern, labbert er mich voll zu diesem Thema.
Torquemada
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Re: Wer ist zuständig ?

Beitrag von Torquemada »

Es gibt einen festgelegten Prozessablauf. Die Krankentage des Beamten werden monatlich ausgewertet. Die Auswertung erhalten die HR Business Services (HBS-HRS). HBS-HRS klärt aufgrund dieser Auswertung für den jeweiligen Einzelfall ab mindestens 75 Krankentagen mit dem unmittelbaren Vorgesetzten, ob nach 90 Krankentagen eine sozialmedizinische Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit stattfinden soll.
Melisworld
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Re: Wer ist zuständig ?

Beitrag von Melisworld »

Danke für die Info. Aber wer trifft dann nach der ärztlichen Untersuchung die Entscheidung.
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Bundesfreiwild
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Re: Wer ist zuständig ?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Genauer gesagt: Frau >Hallo Bundesfreiwild, Deine Beiträge gefallen mir aber bitte denke dran, KEINE Klarnamen !! OK Ihr kennt eure Leute vielleicht, aber ich kann und will das hier nicht prüfen und lösche von daher Klarnamen so ich sie denn finde ! Sorry ! *** Mod ***<
Die ist der Personalvorstand der DTAG. Sie trifft die finale Entscheidung.
Es läuft ganz genau gesagt so:

Im Personalbuchführungssystem ist sozusagen ein Alarmknopf eingebaut, der den Personalern ein Zeichen gibt, wenn eine gewisse Anzahl Kranktage erreicht wurde (entweder am Stück oder zusammengezählt im zurückliegenden Halbjahr). Dann gibts zunächst einen Termin für ein BEM-Gespräch (ab 42 Krantagen) und ggfs. eine Untersuchung beim BAD oder Amtsarzt, wenn 75 Kranktage erreicht sind).

Der Dienstherr (das ist bei DTAG-Beamten zunächst mal der Herr *** Mod *** für alle Beamten) trifft die Entscheidung. Er kann sie mit oder gegen ein amtsärztliche Gutachten treffen. Bedeutet: Selbst wenn der BAD/Amtsarzt die Dienstfähigkeit bescheinigt, kann der Dienstherr trotzdem zu einer anderen Entscheidung kommen.
Dann geht die Entscheidung an den zuständigen HR-Bereich und den zuständigen Betriebsrat.

Der kann gegen die DDU-Entscheidung des Dienstherrn NUR "Bedenken äußern". Der BR ist da leider NICHT in der Mitbestimmung. Nehmen wir an, der BR äußert Bedenken. Diese Bedenken gehen dann wieder an den Dienstvorgesetzten, das ist in der Regel auch der *** Mod ***, weil es in einer GmbH keinen beamtenrechtlichen Dienstvorgesetzten geben kann.
Jetzt gibts 2 Möglichkeiten: Der Dienstvorgesetzte sieht auf Grund der Bedenken ein, dass seine Absicht vielleicht "Mist" ist, evtl. rechtlich nicht haltbar und lässt die DDU fallen. Macht er aber normalerweise nicht.

Dann wird die DDU wieder dem BR vorgelegt. Nun kann der Betriebsrat nach §47 BBG seine Bedenken an den höchsten PersonalVorgesetzten der Behörde/DTAG äußern, dass ist bei der Telekom die Frau *** Mod ***<. Die kann jetzt in oberster Unternehmensinstanz entscheiden, ob die DDU weiter durchgezogen wird - oder nicht.
Sie muss diese an das BMF weiterreichen und die DDU-Entscheidung des Unternehmens vertreten.
Es kommt in der DDU-Angelegenheit ganz besonders auf den Betriebsrat an, ob der sich die Mühe macht, das Zweistufenverfahren auch wirklich durchzuziehen und gfs. gute Argumente gegen die DDU in seiner Bedenkenäußerung anzuführen.

Einige DDU-Fälle konnten auf die Art und Weise vom BR Vivento schon verhindert werden. Weil man sich anscheinend überlegt hat, dass man mit gewissen Argumenten besser keine Reaktivierungsklage riskiert.

Auf jeden Fall trifft der oberste Dienstherr des Unternehmens (DTAG) die Entscheidung, ob oder ob nicht. Egal - was evtl. im amtsärztlichen Gutachten steht.
Kater-Mikesch
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Re: Wer ist zuständig ?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

ich gebe dir Recht, dass der Betriebsrat im Normalfall auf den Dienstherrn einwirken kann...

Aber wenn Verdi beteiligt ist, sieht die Sache ganz anders aus - insbesondere bei den Fällen der PBM NL-Beschäftigten. Dort wird i. d. R. vom BR die Meinung des Arbg übernommen, das gilt auch für die SBV.
Oftmals sind gerade die SBV auf einem so geringen Kenntnisstand, dass Sie die Unterstützung des ArbG bei Sachfragen sogar noch loben - O-Ton: Der ArbG arbeitet mit mir super zusammen und unterstützt mich wo er kann..."

Diese Aussage einer SBV ist bereits ein Armutszeugnis...

Gerade bei der PBM NL sind die Beschäftigten hoffnungslos verloren und eine Vertretung des BR gibt es nur auf dem Papier - da muss ein Fall schon sowas von klar sein und eine Zurruhesetzung zu 100 % rechtswidrig sein, um den BR zu einer positiven Stellungnahme im Sinne des Betroffenen zu bewegen...
Gerade auch bei Zuweisung spielt der BR Hand in Hand mit dem ArbG - hier werden vielleicht mal Anhörungen zu Zuweisung im Sinne der Betroffenen beschieden, aber spätestens im Einigungsstellen-Verfahren wird wieder im Sinne des ArbG gehandelt.
Das Problem ist ja auch, dass die Einigungsstellen-Verfahren sozusagen hinter verschlossenen Türen stattfinden und der Betroffene als Hauptbeteiligter nicht dabei sein darf - Anfragen auf Teilnahme werden schwachsinnigerweise mit dem Datenschutz der anderen Betroffenen abgelehnt - dabei will der-/diejenige doch nur bei der Behandlung der eigenen Zuweisung dabei sein...

Und wenn es mal unentschieden steht, ist immer noch ein Einigungstellen-Vorsitzender da, der dann in den meisten Fällen am Schluss im Sinne des ArbG handelt...
Normalerweise sollte der Einigungsstellen-Vorsitender nicht vom BR vorgeschlagen und mitbestimmt werden, sondern von allen Beschäftigten immer für ein oder zwei Jahre gewählt werden...

Ergo:
Wenn es um die Beschäftigte bei der PBM NL oder um Beschäftigte mit BR-Vertretung von Verdi geht, ist immer allerhöchste Vorsicht geboten...
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