Beförderung / NEUE Beurteilung

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Froschlurchschlucker
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Abgesehen von den letzten drei Beiträgen, denen ich mich weitgehend anschließe, solltest Du den Rest der Beiträge überlesen (ich habe die nur überflogen).
Nach den geschilderten Voraussetzungen hättest Du gute Chancen, befördert zu werden. Dafür ist aber der Gang zu einem mit der Telekom-Materie sehr gut vertrauten Rechtsanwalt erforderlich. Solche Verfahren laufen derzeit vor den Gerichten mit sehr guten Aussichten. Vermutlich bist Du nicht nur auf einem höherwertigen Arbeitsposten vergleichbar A9 eingesetzt, sondern sogar auf einem vergleichbar der nächst höheren Laufbahn. Dein Vorgesetzter muss Dich natürlich für diese Tätigkeit vergleichen. Bei der Berücksichtigung für eine Beförderung nach A9 muss dann aber die "mittelmäßige Beurteilung" entsprechend eingestuft werden, das heißt, sie entspricht wegen der Tätigkeit auf einem Posten der gehobenen Laufbahn mindestens einer sehr guten Beurteilung oder bedeutet sogar Bestbeurteilung gegenüber vergleichbaren Bewerbern, die nur auf Posten der Besoldungsgruppe A9 beurteilt werden.
Da in der Regel auch in der Vergangenheit keine Benachrichtigung der zu berücksichtigenden Beamten erfolgte, wäre sogar eine rückwirkende Beförderung im Rahmen einer Drittanfechtungsklage möglich. Nach der inzwischen gefestigten Rechtssprechung ist die Ämterstabilität nicht mit dem Tag der Ernennung eines Konkurrenten in Stein gemeißelt. Hätte der Beamte sogar über mehrere Jahre früher berücksichtigt und befördert werden müssen, kann für den weiter zurück liegenden Zeitraum Schadenersatz geltend gemacht werden. Warum soll man darauf verzichten. Mit den ersten Urteilen dürfte - nach der Beurteilungs- und Beförderungsschlappe der DTAG - in 2014 gerechnet werden.
Also nichts wie hin zum richtigen Anwalt, am besten noch in diesem Jahr.
Roadster
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Roadster »

Mein Anwalt geht auch davon aus, dass in 2014 keine Beförderungen aufgrund von Klagen erfolgen werden.
Es werden die Kolleginnen und Kollegen klagen, die aufgrund ihrer guten und sehr guten Beurteilungen in 2012 bzw. 2013 befördert worden wären, nun aber eine schlechtere Beurteilung erhalten (keine Beförderung). Compass gibt bereits die Richtung vor.
Froschlurchschlucker
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Roadster hat geschrieben:Mein Anwalt geht auch davon aus, dass in 2014 keine Beförderungen aufgrund von Klagen erfolgen werden.
Es werden die Kolleginnen und Kollegen klagen, die aufgrund ihrer guten und sehr guten Beurteilungen in 2012 bzw. 2013 befördert worden wären, nun aber eine schlechtere Beurteilung erhalten (keine Beförderung). Compass gibt bereits die Richtung vor.
In 2014 wird es, wie bereits dargelegt, die ersten gerichtlichen Entscheidungen zu Klagen auf Beförderung und Schadenersatz geben. Ob es in 2014 Beförderungen geben wird, ist nicht anzunehmen, ist aber auch völlig unerheblich. Entscheidend ist der gerichtlich festgestellte Zeitpunkt, zu dem die Beförderung hätte erfolgt sein müssen. Der Zeitraum bis zur Beförderung wäre durch den Anspruch auf Schadenersatz abgedeckt. Darum spielt es keine Rolle, ob in 2014 "nachbefördert" wird oder nicht. Bei erfolgreichen Drittanfechtungsklagen ist auch völlig unerheblich, was Compass vorgibt, Compass spielt bei diesen Rechtsstreiten keine Rolle.
Es werden die Kolleginnen und Kollegen klagen, die aufgrund ihrer guten und sehr guten Beurteilungen in 2012 bzw. 2013 befördert worden wären
Es klagen auch KollegInnen, die schon früher hätten befördert werden müssen, KollegInnen die seit Jahren nicht beurteilt und nicht berücksichtigt wurden und KollegInnen, die nicht nur gute und sehr gute Beurteilungen erhalten haben. Unter den Ausgewählten der letzten Jahre befinden sich auch KollegInnen mit C-Beurteilung.
noexite
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von noexite »

Froschlurchschlucker hat geschrieben:Abgesehen von den letzten drei Beiträgen, denen ich mich weitgehend anschließe, solltest Du den Rest der Beiträge überlesen (ich habe die nur überflogen).
Nach den geschilderten Voraussetzungen hättest Du gute Chancen, befördert zu werden. Dafür ist aber der Gang zu einem mit der Telekom-Materie sehr gut vertrauten Rechtsanwalt erforderlich. Solche Verfahren laufen derzeit vor den Gerichten mit sehr guten Aussichten. Vermutlich bist Du nicht nur auf einem höherwertigen Arbeitsposten vergleichbar A9 eingesetzt, sondern sogar auf einem vergleichbar der nächst höheren Laufbahn. Dein Vorgesetzter muss Dich natürlich für diese Tätigkeit vergleichen. Bei der Berücksichtigung für eine Beförderung nach A9 muss dann aber die "mittelmäßige Beurteilung" entsprechend eingestuft werden, das heißt, sie entspricht wegen der Tätigkeit auf einem Posten der gehobenen Laufbahn mindestens einer sehr guten Beurteilung oder bedeutet sogar Bestbeurteilung gegenüber vergleichbaren Bewerbern, die nur auf Posten der Besoldungsgruppe A9 beurteilt werden.
Da in der Regel auch in der Vergangenheit keine Benachrichtigung der zu berücksichtigenden Beamten erfolgte, wäre sogar eine rückwirkende Beförderung im Rahmen einer Drittanfechtungsklage möglich. Nach der inzwischen gefestigten Rechtssprechung ist die Ämterstabilität nicht mit dem Tag der Ernennung eines Konkurrenten in Stein gemeißelt. Hätte der Beamte sogar über mehrere Jahre früher berücksichtigt und befördert werden müssen, kann für den weiter zurück liegenden Zeitraum Schadenersatz geltend gemacht werden. Warum soll man darauf verzichten. Mit den ersten Urteilen dürfte - nach der Beurteilungs- und Beförderungsschlappe der DTAG - in 2014 gerechnet werden.
Also nichts wie hin zum richtigen Anwalt, am besten noch in diesem Jahr.
Danke für deine Antwort.
Ich habe mir überlegt zunächst einmal abzuwarten wie meine Beurteilung ausfällt. Mein direkter Chef darf ja nur eine Stellungnahme schreiben, da er nicht mein Dienstvorgesetzter ist. Entscheiden dürfen dann Andere, die meinen Werdegang gar nicht kennen. Ich habe die höherwertigen Posten nie bekommen durch "Handauflegen" oder Vitamin-B, musste mich immer bewerben und teilweise an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Also glaube ich schon das ich es verdient habe dort zu sein wo ich jetzt bin. Ich denke auch das die Chancen nicht schlecht stehen, wenn ich gerichtlich vorgehe. Was mich noch zurückhält ist der Punkt das ich mich auf meinem Arbeitsplatz wohl fühle und meine Arbeit gern mache. Ich befürchte eine Klage würde das Klima sehr verschlechtern.
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Bundesfreiwild
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hm... ich bin seit 252 Monaten nicht mehr befördert worden (A8). Leider kann ich die Telekom -trotz Klage- immer noch nicht zwingen, mir einen regulären Posten im Konzern zu übertragen. Demzufolge werde ich weiterhin nicht zu einem Compassgespräch geladen, werde nicht beurteilt (seit 10 Jahren) und bin aus dem Beförderungsprozess völlig raus (auch als BR). Gilt für Hunderte andere genau so. Würde ich irgendwo auf einen A8-Posten kommen, stünde ich sozusagen SOFORT an der Spitze der A8er-Beförderungskandidatenliste. Und genau das will man - u. a. - vermeiden. Lieber gibt der Konzern Beförderungsplanstellen an den Bund zurück, als die 8000 TMA, die mittlerweile überwiegend in externen Einsätzen bei der BA (meist unterwertig auf A7er-Posten) sind, zu befördern, geschweige die Beamten, die mit der T im Rechtsstreit liegen oder lagen.

Ich habe mich mit meinem Anwalt mal über eine Beförderungsklage unterhalten. Wir warten mal ab, wie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu diversen Klagefällen ausgehen werden. Im Beamtenrecht steht zwar nichts davon, dass man einen befördern MÜSSTE. Was aber drin steht ist, dass die MÖGLICHKEITEN zu einer Beförderung vorhanden sein müssen.
Ich könnte auch meine Klage auf abstrakt- und konkretfunktionelles Amt und amtsangemessene Beschäftigung weiter fortführen, mit dem "Aufkleber", dass durch die Nichterfüllung des Klageanspruches auch eine Beförderung ausgeschlossen ist. Ist ja sowieso ein mehrfach schlechter Witz, dass man als Betriebsrat keinen Posten im eigenen Betrieb hat!!!

Tja.. wer einem die Möglichkeiten aber nicht mal gibt... wir werden sehen.
Froschlurchschlucker
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Hm... ich bin seit 252 Monaten nicht mehr befördert worden (A8).
Bundesfreiwild hat geschrieben: werde nicht beurteilt (seit 10 Jahren)
Bundesfreiwild hat geschrieben: bin aus dem Beförderungsprozess völlig raus

Die DTAG hatte bekanntlich in der Vergangenheit Beurteilungen und Beförderungen nach verschiedenen Verfahren, die in der Regel rechtswidrig waren, durchgeführt. Es gab auch mal ein Wartezeitverfahren. Wie Du richtig sagst, wärst Du ganz vorne dabei, wenn Du heute 252 Monate vorweisen kannst. Bei dieser Wartezeit wärst Du auch in den letzten Jahren sicher dabei gewesen. Wenn Du auch mal einen höher bewerteten Posten innehattest, solltes Du am höchsten Baum aufgehängt werden, wenn Du bis heute keine Rechtsmittel gegen die Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren eingelegt hast. Desweiteren ist das Unterlassen der Beurteilung einer Beamtin über viele Jahre nicht zulässig. Du hast einen Anspruch auf regelmäßige Beurteilung und einen Anspruch auf Teilhabe an einer angemessenen beruflichen Laufbahnentwicklung. Deinen Zustand hast Du nicht zu verantworten. Ich würde darum nicht zu lange warten aus bekannten Gründen. Die Rechtssprechung liegt auf dem Tisch. Die VG-Urteile werden dieses Jahr kommen.
Bundesfreiwild hat geschrieben: Würde ich irgendwo auf einen A8-Posten kommen, stünde ich sozusagen SOFORT an der Spitze der A8er-Beförderungskandidatenliste. Und genau das will man - u. a. - vermeiden. Lieber gibt der Konzern Beförderungsplanstellen an den Bund zurück, als die 8000 TMA, die mittlerweile überwiegend in externen Einsätzen bei der BA (meist unterwertig auf A7er-Posten) sind, zu befördern, geschweige die Beamten, die mit der T im Rechtsstreit liegen oder lagen.
Das ist unerheblich. Es gibt den Weg einer Drittanfechtungsklage und den Weg des Schadenersatzes für vergangene - nicht zu weit zurück liegende - Ansprüche. Mit jedem Jahr, das man wartet, verkürzen sich aber diese Anspruch für die Vergangenheit.
Bundesfreiwild hat geschrieben: Im Beamtenrecht steht zwar nichts davon, dass man einen befördern MÜSSTE. Was aber drin steht ist, dass die MÖGLICHKEITEN zu einer Beförderung vorhanden sein müssen.
Ich könnte auch meine Klage auf abstrakt- und konkretfunktionelles Amt und amtsangemessene Beschäftigung weiter fortführen, mit dem "Aufkleber", dass durch die Nichterfüllung des Klageanspruches auch eine Beförderung ausgeschlossen ist. Ist ja sowieso ein mehrfach schlechter Witz, dass man als Betriebsrat keinen Posten im eigenen Betrieb hat!!!
Hier ist der Denkansatz vielleicht nicht ganz richtig. Man hat keinen Anspruch auf Beförderung. Aber man hat einen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bewerberauswahl, einen Anspruch auf Beurteilung und einen Anspruch auf ein rechtmäßiges Auswahlverfahren. Alle drei Ansprüche wurden bei Dir, wie bei allen abgeschobenen Beamten - durch die DTAG verletzt.

Desweiteren ist nach der Rechtssprechung im Falle unterlassener Beurteilungen die DTAG verpflichtet, die letzte Beurteilung fortzuschreiben. Das gilt umsomehr bei den "Zuständen" im Beamtenverhältnis bei der DTAG.

Du kannst selbstverständlich noch warten, denn jetzt dauert es nicht mehr allzulange, bis die ersten Entscheidungen fallen. Da wir nun ohnehin in 2014 sind, dürfte sich bis dahin an Deinen Ansprüchen nichts wesentlich ändern.
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Bundesfreiwild
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Re: Beförderung / NEUE Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du hast in allen Punkten recht.
Wie gesagt, ich denke dran, das durchzuziehen. Muss auch jetzt sein, in Anbetracht meines Alters, sonst machts keinen Sinn mehr.

Tja.. ich habe von 1992-2000 definitiv höherwertige Tätigkeiten ausgeführt. Höherwertiger Dienstposten war es nicht, die Tätigkeiten waren auch nur nach A8 definiert auf dem Papier. A8 - aber die Aufgaben von mindestens A11 über Jahre (selbstständige und eigenverantwortliche Kostenplanung von dreistelligen Millionenbudgets).
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