Vorruhestand 2014 bei Telekom?

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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die Frage kann tatsächlich nur der Versorgungsservice einigermassen korrekt beantworten.
Dazu stellst du bitte einen formlosen Antrag über hbs@telekom.de (Personalhotline), nennst deine Personalnummer und Adresse und bittest um eine Pensionsberechnung zum Termin xy für den 55-er-Ruhestand.

Wenn keine Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, dann dauert es zwischen 2-4 Wochen, bis die Antwort in Form einer Pensionsberechnung bei dir zu Hause eintrifft.
FALLS bei der Berechnung Besonderheiten auftauchen, werden ggfs. ein paar Daten nachgefordert. Bei mir (da ich auch Rentenansprüche hatte), musste ich zunächst eine Rentenberechnung von der RV machen lassen, die ich dem VES zukommen liess.

Die VES-Berechnung ist NICHT verbindlich richtig. Die Anrechnung von Jahren aus der Zeit im Vorbereitungsdienst/Angestelltenstatus unterliegen gewissen Regeln und werden evtl. nur teilweise auf die Pensionsjahre anerkannt. Zudem steht irgendwo, dass man diese Anrechnungszeiten vor dem endgültigen Abgang in die Pension tatsächlich BEANTRAGEN muss, damit sie - hoffentlich- in die Pension einfliessen. (Wenn nicht, dann wären sie evtl. ganz weg, weil nicht 60 RV-Beitragsmonate erreicht wurden, oder die Jahre werden erst von der Rentenversicherung ausgezahlt als monatlich Rente, wenn man das reguläre Rentenalter erreicht.)

Eine -angeblich- verbindlich richtige Pensionsberechnung bekommt man erst, wenn es tatsächlich soweit ist. Dieser Berechung kann man erst evtl. widersprechen, ggfs. gegen sie Klage einreichen, wenn man glaubt, sie stimmt nicht.
Gerti
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Gerti »

noexite hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:
hell-4-you hat geschrieben: Wenn ich das richtig verstanden habe, steigt dieser Ruhegehaltssatz nicht mehr, wenn man in den Vorruhestand geht. Man bekommt dann auf diesem mit dem Eintritt in den Vorruhestand erreichten Satz Bezüge bis an Lebensende. Stimmt das so ?

Bis auf geringfügige Pensions/Renteerhöhung, die es in Abständen gibt, stimmt's! Also der Ruhegehaltssatz kann bei ehemals Beamten derzeit bis auf max. 71, 25 % (?)
steigen. Versorungungsservice gibt ggf. Auskunft (kostenfrei Ruf Nr.: 0800 330 7542)

Stimmt so.

Noch eine Frage dazu: Wenn ich mit 55 Jahren in den Vorruhestand gehe und bis zu diesem Zeitpunkt 38 Jahre Beamter war zuletzt A8. Wie viel Prozent meiner letzten Bezüge bekomme ich dann bis zum Lebensende?
Hallo!!!! ich bin i. J. 2013 in Rente. Und bekam ungefähr 450.-€ Netto weniger ausgezahlt, an Rente- wie damals mein Nettogehaltsbezug- A 7 (!!). Mein Vorruhestand
bekam ich mit 56 J. ( ..).

ich hoffe, ich konnte dir etwas behilflich sein, in den finanziellen Renteneinblicken...!
Und es interessiert mich immer noch..der Vorruhestand von derzeitigen MitarbeiterInnen .. von zu lesen..!!

viele Grüße
..
Gerti
noexite
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von noexite »

Hallo!!!! ich bin i. J. 2013 in Rente. Und bekam ungefähr 450.-€ Netto weniger ausgezahlt, an Rente- wie damals mein Nettogehaltsbezug- A 7 (!!). Mein Vorruhestand
bekam ich mit 56 J. ( ..).

ich hoffe, ich konnte dir etwas behilflich sein, in den finanziellen Renteneinblicken...!
Und es interessiert mich immer noch..der Vorruhestand von derzeitigen MitarbeiterInnen .. von zu lesen..!!

viele Grüße
..
Gerti
Hallo Gerti,

ja danke für die Info, das hilft mir schon weiter. Kannst du noch sagen wie viel das in Prozent ausmacht? Wenn ich mit 55 gehen würde, bekomme ich dann bis zum Lebensende diesen Betrag oder ändert sich etwas ab 65 Jahre?
VG
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die Pension mit 55 ist das Ende.
Du bekommst die 55-Pension mit dem Prozentsatz, den du bist dahin erarbeitet hast - z.B. 63,45 % (statt die vollen 71,75).
Und die bekommst du bis ans Lebensende.
Natürlich werden auch die Pensionsgehälter an die Gehaltsentwicklung angepasst - aber du weisst ja, in welchem Prozentbereich sich die Gehalterhöhungen im Schnitt über 20 Jahre abgespielt haben, nämlich so bei 1,5-2,5 % Erhöhung.

Was du mit 55 bekommst, kriegst du auch noch mit 83. Da ist keine Entwicklung mehr drin. Höchstens nach unten dadurch, dass die Inflationsrate höher ist, als die Pensionsanpassung und dadurch, dass die Krankenkassenbeiträge weiter steigen. Eigentlich musst du von Jahr zu Jahr mit etwas weniger Kaufkraft rechnen. Also GUT überlegen.
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

ist es bei der 55-er-Regelung auch so, dass die Pension bis zum Lebensende gleich bleibt und sich nicht mit dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter wieder auf
"Normal-Niveau" ändert...

Wo wäre dann der Unterschied von der 55-er-Regelung zum vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ???
rakamean
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von rakamean »

Bei mir beträgt der Unterschied lediglich 16 € weniger um in DDU mit 55 zu gehen, statt die 55-er Regelung in Anspruch zu nehmen. Durch die 2/3 Anrechnung und des 10,8% Abzuges ist dieser Unterschied zum erdienten so gering.
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,

jetzt werd mal nicht so frech hier :twisted:

Was die Fragestellerin hier vermutlich versuchte zu ergründen, ist die Pensionszahlung bzw. der Unterschied der Pensionszahlung vom Vorruhestand im Übergang zur Pensionszeit, wenn das gesetzliche Alter der Pension (gleichzusetzen mir dem Renteneintritt) erreicht wurde.

Bei der DDU bleibt die Pension vermutlich immer gleich - auch wenn das gesetzliche Pensionsalter erreicht wird. Es wird dann also nicht bei dem Übergagang zum (gesetzlichen) Pensionsalter die Persion ausgerechnet, die dann (ohne Abzug der aktuellen 10,8 %) anzurechnen wäre...

Beim Vorruhestand wird die Pension zum Zeitpunkt des Eintrittsalter als Grundlage herangezogen - die 10,8 % werden dabei dann nicht abgezogen. Ich weiß es zwar nicht aus der Praxis, aber vermutlich bleibt auch diese Grundlagenberechnung bei Eintritt mit dem (gesetzlichen) Eintrittsalter gleich.
Oder wird dann zum Zeitpunkt des (gesetzlichen) Pensionsalter eine Neuberechnung durchgeführt ???

Aber wie der Vorschreiben schon geschrieben hat, kann es im Einzelfall auch nur zu geringfügigen Unterschieden kommen...
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mannnnn, was ist eigentlich so schwierig?

Die 55-er ist fix. Da ändert sich nichts mehr dran. Wenn die mit 55 (oder 57) berechnet wird, dann bleibt es dabei bis zum Grab. Plus die normalen Gehaltsanpassungen in der Bundesbesoldungstabelle (Berechnungsgrundlage) im Laufe der Zeit, die sich natürlich auch steigernd auf die Pensionen auswirken. Der 55-er- Pensionsprozentsatz bleibt aber in alle Ewigkeit.

Bei Erreichen des REGULÄREN Pensionsalter (derzeit einhergehend mit dem regulären Rentenalter der RV) werden evtl. vorhandene Rentenansprüche aus Arbeitsverhältnissen VOR der Verbeamtung von der Rentenversicherung ausgezahlt (mindestens 60 Monate Beiträge bezahlt irgendwann in der Vergangenheit).

Die Pension bleibt natürlich immer gleich. Es gibt aber eventuelle Zahlungen aus ANDEREN Altersversorgungungsansprächen (eigene Rente normalerweise) obendrauf, bis die vollen 71,75% erreicht wären. Aber erst ab jeweils aktuelle geltenden regulären Renteneintrittsalter.

Ich z. B. ginge mit 55er-Vorruhestandsregelung in Pension. Mein reguläres Pensions-/analog Rentenalter ist bei meinem Geburtsjahrgang derzeit 65 Jahre und 11 Monate.
Werde ich also zum 65 oder 66. Geburtstag meine Rente aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommen (derzeit ca. 140 Euro). Da die zusätzliche Alterersorgung aus der Rentenversicheurng der Pensionskasse gemeldet werden muss, macht der Pensionsversorgungsservice dann eine Berechnung, wo meine 71,75%-Pensionsgrenze ist und was durch die Rentezahlung evtl. drüber geht. Was drüber geht, steckt sich der Staat dann wieder in die Tasche.

Auch in meiner Vergleichsberechnung zwischen 55er-Vorruhestand und DDU zum gleichen Termin, ist die finanzielle Lücke ganz gering, weil eben die 2/3 der 5 Jahre zwischen 55 und 60, die zugerechnet werden, den Abzug der 10,8% fast wieder aufheben. Bei mir siehts nach 35 Euro aus.
Das Risiko, nicht in die 55er zu gehen und noch paar Jahre auszusitzen, um möglichst lange das aktive Gehalt zu bekommen, ist also nicht so furchtbar groß.
Wenn man allerdings mit 60 geht, hat man eben die 5 Jahre Pensionszuwachs dabei, bekommt aber die 10,8% abgezogen.
Man muss also DREI Berechnungen machen lassen, um zu sehen, womit man pensionsmässig am Besten wegkommt:
Pension mit 55 Vorruhestand
Pension mit 55 per DDU
Pension mit 60 per DDU
reguläre Pension aktuell Jahrgang 1957 mit 65/11 (je nach Jahrgang unterschiedlich, gleichgesetzt mit regulärem Rentenalter, dann gibts die evetuell vorhandenen Rentenanspräche auch sofort drauf bis zur 71,75%-Grenze).
oder Pension mit 63/11 falls Schwerbehinderung vorliegt, da spart man sich 2 Jahre

Leider kann man -wegen der UNverbindlichkeit der "Versuchs"berechnungen der Pension - keine endgültige Aussage machen, wo man im Steuersatz angesiedelt ist.
Meine unterschiedlichen Berechnungen haben die Unwägbarkeit, dass man in der Pension mit DDU oder 55/A8 gerade am Grenzwert ist, wo die EKSt wegen paar Euro mehr dramatisch nach oben ausschlagen kann. Wäre also auch interessant, vor dem 55-er-Ruhestand evtl. eine Schwerbehinderung durchzubekommen, weil dafür bestehende, steuermindernde Pauschalen das zu versteuernde Einkommen evtl. grad unter die Grenze drücken könnten.

Und achja... die neue Steuertabelle, die die unteren Einkommen etwas weniger belasten soll, macht sich mit ca. 3,50 netto monatlich bei mir A8/StKl1 bemerkbar.
Okay, kann ich mir noch nen zusätzlichen Café Latte irgendwo leisten.
rakamean
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von rakamean »

Bei DDU wird der VAP Anspruch gleich gezahlt, was bei der 55er Regelung erst mit Eintritt in den regulären Ruhestand der Fall ist. Sprich DDU und VAP ist wie 55er Regelung ;-)
Gerti
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Gerti »

hallo noexite,

....mit dann 65 J.dann rechnet sich bei mir mit der Pension/Rente etwas ***neu.
das hängt wohl mit meinem persönlichen Ansprüchen aus DRV (deutsche Rentenversicherung ) -Rente und Versorgung
als ehemals Beamter zusammen. So habe ich erste verdi_Auskünfte zu diesem Thema verstanden.


Grüße
Gerti
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja genau. WENN man dann endlich ins REGULÄRE Rentenalter kommt (als Pensionär) DANN wird auch die Rente ausgezahlt.
Berechnet wird dann, ob man die Rente voll auf die Pension drauf bekommt (weil man die volle Pension von 71,75% gar nicht erreicht hatte) oder ob ein Teil der Rente verfällt, weil man mit Pension + Rente über die maximal möglichen 71,75% Pension hinaus kommt.

Das optimale Ergebis wäre, dass man mit Pension und Rente zum regulären Rentenalter genau 1 Cent unter den 71,75% möglicher voller Pensionsansprüche bliebe. Dann hätte man aus beiden Altersversorgungen das Beste Ergebnis abgeschöpft.

(Sofern man durch die 150 Euro Rente mehr nicht in voll in eine Steuerprogression rein kommt).
Egaho
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Egaho »

Ich wollte mal den Unterschied zwischen Vorruhestand-Bezügen und Dienstunfähigkeits-Bezüge ermitteln.
Wo kann man noch mal die Berechnung der Dienstunfähigkeits-Bezüge beantragen? Oder geht das auch Online
wie beim Vorruhestand?
jelimi
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von jelimi »

Kannst du beides bei HR anfordern.
Gruß
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Bundesfreiwild »

hbs@telekom.de
Angabe der Personalnummer und um die Berechnung von 55-er und DDU zu einem bestimmten Datum bitten.

Ich habe grad nach ca. 3 Wochen den kompletten Berechnungsatz bekommen (dachte ich jedenfalls):
DDU, 55-er, reguläre Pension.

Mit jetzt ganz knapp unter 67% Pensionsansprüchen, einer Dienstzeit von 36 Jahren, bzw. einer Lebensarbeitszeit in Vollzeit von 41 Jahren - bin ich für die 55er bei 1450 Netto angekommen (nach Steuer, Sozi, PV und KKasse), also ein "echtes" Netto.
Die ATZ-Pensionsberechnung zum Abgang 2021 kommt zu dem absolut gleichen Ergebnis wie die reguläre Pension mit 63/11, da ich mit dem ATZ-Ende-Termin meine 40 Dienstjahre eh voll hätte. Meiner Berechnung nach wäre der Unterschied rein rechnerich 0,6 Dienstjahre. Vielleicht ist das nicht relevant.
Relevant wäre bei mir nur die Tatsache, dass ich auf 6 Jahre nur 83% meines derzeitigen Gehaltes bekäme, was sich vermutlich im Nettobereich steuerlich fast aufheben würde. Müsste ich jetzt noch berechnen. Hab ich jetzt:
Das wären dann 83% von derzeitigen Brutto = 2321 Euro
Azgl. Steuer, Sozi, PV und KK = 1782 netto
(alles StKl1)
Die ATZ bringt also einen Nettoverlust von rund 290 Euro pro Monat - auf 6 Jahre berechnet rund 23000 Euro, die man dem Arbeitgeber an reinen Gehaltspersonalkosten spart.
auf sagen wir mal 10000 Beamte gerechnet, wären das auf 6 Jahre gesehen mal schlappe 230.000.000 Millionen Euro.
Kommt noch die Ersparnis an Arbeitsplatzkosten (Raummieten, Energie, Arbeitsplatzmittel, die Kosten für den Verwaltungswasserkopf, etc. dazu, der schätzungweise bei mind. 30% liegt, dann kommen da rund 300.000.000 Euro allein über ATZ an Kostenabsenkung zustande. Da weiss man, warum sie es machen wollen. Zinseszinsen wieder nicht eingerechnet.

Wogegen die 55-er die DTAG ja richtig Geld kostet, denn man muss ja für die verfrühte Pension kräftig in die Pensionskasse einzahlen. Da ich die Beträge nicht kenne, nehme ich einfach mal die Pension bis 63/11, sind knapp ca. 210.000 Euro, mit dem ich dem Bund fast 9 Jahre früher auf der Pensionskasse liege. Ich gehe mal davon aus, dass man dann die Beträge davon abzieht, die ich durch die Frühpension ab 63/11 den Bund auf Dauer WENIGER kosten würde, dann kommen da die 1692x18 Jahre= rund 30000 Euro raus, die sich die Pensionskasse sparen würden. Demnach müsste die Telekom für einen A8er/Single/Schwb bei 55-er-Pensions so ca. 180.000 in die Pensionskasse zahlen (wenn meine private Berechnung ungefähr das darstellen sollte, wie sie es wirklich machen). Bei höheren Gehaltsebenen werden die Beträge natürlich entsprechend immer höher werden.
Da die Aktiengesellschaft die Kosten für die 55 in die Pensionskasse abführt, hat am Ende die Pensionskasse den 30000-Euro-Vorteil auf die Pensionszeit des Beamten.
Hier spielen sich also DT-Aktiengesellschaft mit dem Beamtenabbau und der Bund/Pensionskasse mit Senkung der Pensionskosten gegenseitig in die Hände.

Die DDU zum 01.12.14 haben sie mir leider nicht ausgerechnet. Da muss ich nochmal nachordern. Die Differenz - einer Berechnung von vor zwei Jahren zufolge, wird sich im Bereich von 30-40 Euro netto abspielen.

Der Unterschied zwischen 55-er zur vollen SchwB-Pension mit 63/11 ohne Abzüge mit 71,25 % (also in 6 Jahren und 9 Monaten) macht netto "nur" 120 Euro aus. Da fragt man sich echt, ob man es noch 6 Jahre durchziehen will - für die 120 Euro Pensionszugewinn. Aber bei der Inflationsrate auf 25-30 Jahre zählt am Ende jeder Euro.

Und natürlich sind die rund 600 Euro, die man von aktiven Gehalt netto verliert, wenn man jetzt ginge, ein ganz erheblicher Grund, es eben nicht zu tun, solange die Umstände es irgendwie zulassen, das auszusitzen.

Allerdings wird der steuerliche Vorteil des Versorgungsausgleiches von Jahr zu Jahr geringer und damit die Versteuerung der Pension jedes Jahr höher. Wir Beamte werden hinsichtlich Nettopension von Jahr zu Jahr steuerlich/Netto weiter runtergezogen.
Man müsste mal eine mathematische Formel haben, die hier eine wirklich nadelscharfe Grenzwertberechnung macht, um den optimalen Abgangszeitpunkt zu ermitteln.
Vielleicht haben wir ja einen Hobbymathematiker hier, der die Faktoren in ein Berechnungsmodell verwursteln kann.

Ich habe meinen Verlust mal ausgerechnet, den ich an aktiven Gehalt und an der niedriger ausfallenden 55-er Pension als A8/Stufe 8 bis zum 87 Lebensjahr hinzunehmen hätte. Das spielt sich im Bereich von 74000 Euro ab, wobei ich weder Zinseszins, noch die sinkende Rate des Versorgungsausgleiches mit einberechnet habe, sondern nur die aktuellen Netto-Daten genommen habe.
(Bei der Berechnung der Altersversorung von Unternehmensvorständen wird übrigens ein Lebensalter angesetzt, das eigentlich niemals jemand erreichen wird.)
Drahtesel
Beiträge: 81
Registriert: 27. Mai 2013, 14:12
Behörde: jou, fröher mol

Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?

Beitrag von Drahtesel »

rakamean hat geschrieben:Bei DDU wird der VAP Anspruch gleich gezahlt, was bei der 55er Regelung erst mit Eintritt in den regulären Ruhestand der Fall ist. Sprich DDU und VAP ist wie 55er Regelung ;-)
Leider wird bei Auszahlung der VAP bei DDU monatlich von der Pension ein Abzug vorgenommen, auch bei einem Einmalauszahlungsbetrag.
Nach einer Rechenformel wird der VAP-Gesamtbetrag auf die Dauer von 12 Jahren von der Pension abgezogen.
Na schön, unter dem Strich hat man Zinsen gewonnen......ist aber die Rede nicht wert.

Ich hatte 5 Jahre VAP-Ansprüche (3 Jahre Ausbildung+2 Jahre aus Arbeitsvertrag) das ergab so um die 3000 Euro als Auszahlungsbetrag.
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Gruß

drahtiger Esel ;)
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