Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,

hat hier jemand Ahnung, was genau bei einer Abordnung oder Zuweisung an Kosten (Zweitungwohnung, Fahrkosten usw.) erstattet wird ?

Wo genau kann man das nachlesen (Reisekostenrichtlinie o. ä.) und wie lange wird das bezahlt ?

Wenn möglich die Antworten mit Hinweis auf Rechtslage oder Richtlinie/Verordnung angeben...

Vielen Dank
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Torquemada »

Eine Anfrage an den Personalservice dürfte dich weiterbringen.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

1. Reisekostenrichtlinie des Konzern
2. Mail-Anfrage an den Vermittler
Falls du mir deine e-Mail-Adresse per PN zur Kenntnis gibst, kann ich dir die "Nationale Konzernrichtlinie Umzug und doppelte Haushaltsführung" zumailen!
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

Nationale Konzern-Reiserichtlinie und doppelte Haushaltführung habe ich gefunden...

Hat die Konzernrichtlinie Einsatz- und Pendlerentschädigung auch etwas mit einer Versetzung mit Zweitwohnsitz zu tun?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Torquemada »

ILO_29 hat geschrieben: Interessant "Erstattungen von Fahrmehrleistungen und Zeitaufwand" - hat jemand Infos bzw. Erfahrung zum Thema "Zeitaufwand"?!

Gruß
ILO_29

Das ist eigentlich Augenwischerei. Der monatliche Betrag (wird aber nicht in Monatsraten einzeln ausgezahlt) setzt sich rein formal aus zwei Beträgen zusammen: dem für die Fahrmehrleistung und dem für den Zeitaufwand. Der Betrag wird versteuert.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand ist auf jeden Fall steuerfrei - wenn vom AG aber z. b. das Essen bezahlt würde, dann musst du bestimmte Pauschbeträge versteuern - das ist aber nicht die Welt, die Ansätze sind gering und erhöhen dann das Einkommen - Beispiel:
Frühstück: 2 Euro Mittag: Euro Abend: 3 Euro = 10 Euro pro Tag und somit für z. B. 22 AT = 220,00 Euro
Diese 220 Euro musst du mit deinem invivuellen Steuersatz versteuern - wenn wir einen Steuersatz von 30 % rechnen, dann zahlst du pro Monat 66 Euro - aber überlegt dir mal,
wie teuer das Essen mit Vollpension wäre, wenn du es selber kaufen musst...

Die Erstattung des Zeitaufwand ersehe ich in der Konzernrichtlinie "Umzug und Doppelte Haushaltsführung" nicht...

@ Torquemade
Was meinst du mit Zeitaufwand???
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Torquemada »

Da werden jetzt verschiedene Sachen durcheinander geworfen.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

was meinst du denn, was da durcheinander geworfen wird - ich habe jetzt die Reisekostenrichtlinie zitiert.

Und dort gibt es keinen Ersatz für bestimmte Zeitaufwendungen...oder habe ich da was überlegen?

Wo hast du denn was von einer Erstattung für einen bestimmten Zeitaufwand gelegen???
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Torquemada »

Es geht doch nicht um die Reisekostenrichtlinie sondern um die Regelungen bei Zuweisung samt Erstattungsbetrag zum Ausgleich von Fahrmehrkosten
und eines zeitlichen Mehraufwandes gem. (bzw.) analog zum TV Ratio in der Fassung von 2004.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Einerseits die Reisekostenrichtlinie, andererseits der TV-Ratio.
Am Besten wäre es, man würde eine Mail-Anfrage an seinen Berater/Vermittler stellen, ob der TV-Ratio für einen noch gilt und welche Regelungen es für Viventos evtl. eben außerhalb der Konzernreisekostenrichtlinie gibt.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

gilt der TV Ratio denn auch für die zur PBM NL versetzten Mitarbeiter - das glaube ich eben nicht...
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Soweit ich weiss, ist der TV-Ratio für Beamte vor 2? Jahren ausgelaufen und gilt nur noch für Tarifkräfte.
Es wäre also die Konzernreisekostenrichtlinie anzuwenden. Nichtsdestotrotz könnnte es bei PBM oder TMA auch noch gewisse persönliche Lösungsansätze geben.
Da müsste der Berater was zu sagen können.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

Ich gehe davon aus, dass es bei der PBM NL keine persönliche Lösungsansätze gibt, da hier auf die Reisekostenrichtlinie / doppelte Haushaltsführung verwiesen wird.

@ Bundesfreiwild
Einen Berater habe ich zwar, aber seit 1,5 Jahren Null Kontakt und Null Angebote

Kannst du dir vorstellen, dass der BR bei der PBM NL (das ist ja der BR vom SBR) einem helfen könnte aber keinerlei Interesse hat, diesen Beschäftigungslosen in irgendeiner Form zu helfen - das wäre das Gleiche, als wenn ein BR von der Vivento einem Kollegen/in von der DT KS helfen sollte - nur beim BR des SBR ist es noch schlechter, da dieser übergestülpte BR nur die Interessen des Arbeitgebers vertritt - das ist eine Unverschämtheit !
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Am Ende hilft eine Fragestellung über die PST-Hotline vielleicht weiter.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz

Beitrag von Rechtlerin »

Die verweisen auf die Reisekostenrichtlinie mit doppelter Haushaltsführung...
Antworten