55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

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willitrulli
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von willitrulli »

Hallo Packetzusteller,
wo kommt diese Aussage denn her?
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Naja... eigentlich ist das auch bei der T so, dass es ein BEIDseitiges Nicken geben muss, um einen Beamten in die 55-er-Vorruhestand zu schicken. Diese Beidseitigkeit steht auch irgendwo in den Schriften zur 55-er.
Und wenn nun die Gelbe Post nicht will... dann ist es eben so.
pitter1234
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55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von pitter1234 »

Ich hab da mal eine Frage....
Die 55er Regelung ist ja nun "durch", auch im Intranet Telekom bestätigt mit dem Hinweis, schon mal die Bezüge berechnen zu lassen!
Das mit dem Budget dauert ja nun noch. Nun aber meine Frage: Ist es sinnvoll, jetzt schon einen Antrag auf "Vorruhestand" zu stellen, oder bis zur Budgetzuweisung zu warten.
Ich möchte keinen Tag länger als notwendig für dieses "kranke" Unternehmen mehr arbeiten

Der Pitter....
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

An einer Antragstellung hindert dich doch niemand. Wenn dein Fall so gelagert ist !!!
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja, wenn man UNBEDINGT dieses Jahr gehen möchte und dies jetzt schon weiss, dann sollte man den Antrag zeitnah stellen.
Letzes Jahr hiess es, dass die Anträge praktisch spätestens mit dem 55. Geburtstag gestellt werden sollten, weil "wer zuerst kommt, der bekommt auch noch seinen Budgetteil". Wer also dieses Jahr 55 wird, der stellt einfach seinen Antrag.
Am Ende ist klar: Die wissen, wie viele 55 werden (insbesondere bei Viv/VCS/VBS) und ich bin sicher, dass das Budget dafür da sein wird, wenn der Antrag gestellt wird. Jedenfalls wüsste ich im V-Bereich niemanden, den man nicht hätte gehen lassen.

Budget-Genehmigung ist immer erst Ende Februar/Anfang März, wenn der Aufsichtsrat dem gesamten Telekom-Budget seine Genehmgung erteilt. Und da der Personalumbau/Beamtenabbau ja nach wie vor ein Hauptziel sein wird, muss man nicht vermuten, dass das Budget dafür ausgebremst würde.
pitter1234
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von pitter1234 »

Weiß jemand Bescheid, wie sich das Ruhegehalt be der 55er Regelung berechnet. Im Kollegenkreis höre ich z.T. widersprüchliche Aussagen.
Die meißten Kollegen haben ja die 71,75% noch nicht voll. Dann sind da noch die 10,8% der Telekom.
Der Pitter
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

pitter1234 hat geschrieben:Weiß jemand Bescheid, wie sich das Ruhegehalt be der 55er Regelung berechnet. Im Kollegenkreis höre ich z.T. widersprüchliche Aussagen.
Die meißten Kollegen haben ja die 71,75% noch nicht voll. Dann sind da noch die 10,8% der Telekom.
Der Pitter
Es gibt keine "10,8% der Telekom".

Wenn du die 55er-Regelung in Anspruch nimmst, bekommst du GENAU das Ruhegehalt, das du dir bis zu diesem Zeitpunkt erdient hast. Es gibt dann keine Zurechenzeit von Zweidrittel bis zum 60.Geburtstag und KEINEN Abzug von 10,8%.
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ist genau richtig, was Torquemada sagt:
Genau das, was man bis 55 an Pensionansprüchen HAT, wird man auch bekommen.
Keine zusätzlichen Anrechungszeiten bis 60, die man bei DDU bekäme, aber auch kein Abzug der 10,8%.
Wenn man 35 Dienstjahre Vollzeit zusammen hat, kommt man so auf ca. 63%

Was oft nicht erwähnt wird in der 55-er-Info ist, dass evtl. anrechenbare Anrechnungszeiten aus Ausbildungs- oder Angestelltenzeiten zwar hier mitberechnet werden, diese aber dennoch BEANTRAGT werden müssen, wenn es denn wirklich in die Pension geht. Und ein Antrag kann auch abgelehnt werden. Deshalb ist die Berechnung vom PST auch UNverbindlich. Eine verbindliche Berechnung bekommt man erst, wenn man die ersten Pensionsbezüge bekommt. Und erst gegen diese Berechnung kann man evtl. Widerspruch erheben und Klage führen.

Damit niemand überrascht wird, von dem, was er kriegt - oder auch nicht kriegt - sollte man mal eine 55-er-Pensionsberechnung übers PST vornehmen lassen, sobald man den Antrag stellen könnte. Am Besten lässt man mal gleichzeitig DDU und 55-er zum gleichen Termin ausrechnen, da sieht man dann, dass der Unterschied evtl. sehr klein ist.
Und dran denken: Auch als Pensionär zahlt man weiterhin Krankenkasse und EKSt wird auch noch abgezogen (Steuerrechner benutzen).

Ich kann euch aber schon mal sagen: Wer im mittleren Dienst 35 Jahre Vollzeit und für eine eigene, GESICHERTE Altersversorgung arbeiten gegangen ist, wird sich überlegen, ob er mit 55 schon geht.
Egaho
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Egaho »

Hallo Bundesfreiwild,

Was oft nicht erwähnt wird in der 55-er-Info ist, dass evtl. anrechenbare Anrechnungszeiten aus Ausbildungs- oder Angestelltenzeiten zwar hier mitberechnet werden, diese aber dennoch BEANTRAGT werden müssen, wenn es denn wirklich in die Pension geht.

Was sind das denn für Zeiten? Etwa wenn man vor der Beamtenlaufbahn eine Lehre, und evtl. einige Zeit als Angestellter gearbeitet hat?

Gruss
egaho
Telephobie
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Telephobie »

Habe bei der DPVKOM folgendes gefunden:


Deutsche Telekom verlängert Vorruhestandsregelung für Beamte

Deutsche Telekom bietet ihren Beamten auch in diesem Jahr die Möglichkeit des Vorruhestandes an. Hierfür stellt sie ein begrenztes Finanzbudget
zur Verfügung, wie das Unternehmen gestern mitteilte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Vollendung des 55. Lebensjahres. Außerdem müssen
die Beamten in einem Bereich mit Personalüberhang beschäftigt sein und dem gewünschten Vorruhestand dürfen keine betrieblichen oder
betriebswirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Anträge auf Vorruhestand werden vom Unternehmen nur solange genehmigt, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Für Interessierte gibt es in Sachen Vorruhestand Folgendes zu beachten:

1. Die Vorruhestandsanträge werden in der Reihenfolge des beantragten Zurruhesetzungszeitpunkts genehmigt.
Erster Zurruhesetzungszeitpunkt ist der 31. März 2013. Der Antragsschluss hierfür ist auf den 25. Januar 2013
datiert. Die weiteren Zurruhesetzungszeitpunkte lauten (in Klammern Antragsschluss): 30. April 2013 (15. Februar 2013), 31. Mai 2013 (8. Mai 2013),
30. Juni 2013 (5. April 2013), 31. Juli 2013 (3. Mai 2013). Für die Monate August bis Dezember 2013 ist der Antragsschluss für Beamte im
Segment Deutschland der 31. Mai 2013. Für Beamte des höheren Dienstes gelten vier Wochen (Besoldungsgruppen A13h-A16 und C-Besoldung)
beziehungsweise acht Wochen (B-Besoldung) längere Antragsfristen.

2. Bei Ausschöpfung des Finanzbudgets einer Organisationseinheit gehen hinsichtlich der Genehmigung des Vorruhestands
die lebensälteren Antragsteller den jüngeren Antragstellern vor.

3. Auf den Zeitpunkt des Antragseingangs kommt es nicht an. Wichtig ist nur, dass die für den gewünschten Zurruhesetzungszeitpunkt
geltende Antragsschlussfrist eingehalten wird.

4. Je früher der Zurruhesetzungszeitpunkt gewählt ist, desto höher ist die Chance, dass das Budget für die Vorruhestandsregelung noch ausreicht.

Die DPVKOM hat sich im Gesetzgebungsverfahren vehement für die Verlängerung des Vorruhestands eingesetzt. Mit den Budgetvorgaben für die Nutzung
der Vorruhestandsregelung legt die Deutsche Telekom nun wieder eine „Schlussverkaufsmentalität“ an den Tag, die von der DPVKOM sehr kritisch gesehen
wird. Beamte sollten sich vor der Antragsstellung jedenfalls ausgiebig beraten lassen.

Link: http://www.dpvkom.de/archiv/2013/130111_telekom.html
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ehago: Genau die Zeiten meine ich. Vor allem die knapp 4,7 Jahre, die ich z.B. bei der Deutschen Bundespost damals als Beamtenanwärter verbracht hat, bis zur Beamtenprüfung und ersten Amtsübertragung. Es werden ganz oder teilweise die Zeiten angerechnet, die NÖTIG waren, um überhaupt Beamter werden zu können. Was genau berechnet und anerkannt wird, ist unterschiedlich, auch je nach Laufbahn. Ich meine, bei mir sind 3,5 Jahre aus den 4,5 Jahren Beamtenanwärterzeit anerkannt worden. Warum nur 3,5, obwohl es ja 4,7 waren bis zum Beamtenprüfungstermin und der ersten Amtsübertragung, da muss man sehr genau in den Berechnungsgesetzen nachlesen.

Meine Zeiten, die ich vorher mit Ausbildung und Fachschule in der freien Wirtschaft verbracht habe, die fließen in die Rentenansprüche (die man aber im Falle der Überschreitung der Höchstpension der Laufbahn nicht oder nur teilweise und erst zum regulären Rentenalter bekommt, weil sie gegen die Pension aufgerechnet werden).

Wenn man also seine Pensionsansprüche berechnen lässt, sollte man seinen Rentenbescheid mit zur Berechnung einreichen und sehen, was sie in der unverbindlichen Berechnung anerkennen.
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und FAkt ist: Der Konzern weiss SEHR genau, wer in diesem Jahr 55 Jahre alt wird. Und es wird ein Budget aufgesetzt, dass den vermutlichen Prozentsatz an 55-er-Abgängen auch abdeckt.
Ich kenne nur einige Fälle aus dem inneren Konzerngetriebe, die ihren 55-er nicht genehmigt bekommen haben, weil sonst das Ressort verweist und die Arbeit liegen geblieben wäre.
In Vivento-Betrieben (Viventi, VBS, VCS und angehängte) sind mir keine Fälle bekannt, denen die 55-er nicht genehmigt worden wäre. Im Gegenteil, man wird direkt zum Geburtstag mit einem Anschreiben und Antrag versorgt und zur Jahresmitte hin nochmal angestossen, ob man den Antrag nicht doch stellen möchte.
Wenn man den Antrag nicht stellen will, kann es sein, dass das für einen vorgesehene Budget schon mal im Konzern Füsse bekommt und einem anderen Kollegen zu Gute kommt. In der Regel wird zum 30.6. über die 55-er-Budgetumverteilung im Konzern "meditiert". Bis dahin sollte man also seinen Antrag dann auch gestellt haben, wenn man im Laufe des Jahres 55 wird.

Offiziell wird das Budget vom Aufsichtsrat Anfang März abesegnet sein. Das hindert einen aber nicht daran, seinen Antrag (wenn man gehen will) auch jetzt schon abzugeben.
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Uiii, da waren sie dieses Jahr aber schnell! Ansonsten sind die Regelungen genau so wie im letzten Jahr.
Kater-Mikesch
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Kater-Mikesch »

wenn jemand von der Vivento oder PBM NL oder VCS in Vorruhestand gehen will, der kann auch gehen...macht einfach eine Testanfrage - das ist dann schlimmer, als wenn ihr eure Tel-Nr. bei einem Gewinn-Spiel weggeben habt...die Telekom ist doch froh, wenn dieses Klientel geht...
Beamtentraum
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Beamtentraum »

Hallo Zusammen,

habe im Intranet der Telekom gelesen, dass es für 2014 bei T-Deutschland kein Abfindungsmodell und keinen Vorruhestand geben soll. Stattdessen soll Altersteilzeit angeboten werden.

Gruß
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