55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

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DObermann
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von DObermann »

Hallo zusammen,

Ich habe ein Schreiben der BES aus Berlin bekommen:

Sehr geehrter Herr Dxxxxxxxx,

wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages auf Zurruhesetzung gemäß §4Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEDBPStruktG) im Rahmen des vorzeitigen Ruhestandes mit Ablauf des 31.03.2013

Wie geht das nach der Bestätigung weiter ?
Was passiert wann als nächstes ?

Ist ja nicht mehr so lange hin...

Grüße
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

DObermann hat geschrieben: Wie geht das nach der Bestätigung weiter ?
Was passiert wann als nächstes ?

Ist ja nicht mehr so lange hin...

Grüße
Locker bleiben, abwarten.
DObermann
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von DObermann »

Bruddler hat geschrieben:Falls du dich mit dieser Unsicherheit nicht abfinden willst hilft wohl nur ständiges Nachbohren oder den Antrag zurückzuziehen.
Letzteres mit Sicherheit nicht.... :lol:

Grüße
D
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Immer mit der Ruhe. Wenn man gehen will und der Antrag ist gestellt, wird es schon werden. Bearbeitungszeit muss man halt eben einkalkulieren.
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

Es ist bei den Führungskräften bekannt, dass der Telekom die Zahlung von ca. 250.000 Euro in die Pensionskasse inzwischen zuviel ist. Kein Wunder bei einem Konzern, der eigentlich finanziell fertig ist.
Zudem hat man erkannt, dass vielen der 55er-Leute im Vorruhestand die Chance auf eine normale Dienstunfähigkeit genommen wird.
Beamtentraum
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Beamtentraum »

Hallo,
es steht die Aussage des Personalvorstand von T-Deutschland im Raum, dass der Vorruhestand in 2014 keine Berücksichtigung mehr bei T-Deutschland findet. Die Telekom benötigt das Geld für den Ausbau der Netze.

Die Alterteilzeitregelung für die Beamten ist wohl zurzeit beim Bundesfinanzministerium in Vorbereitung, wie die Regelung genau ausschaut, kann man zurzeit nur vermuten. Wahrscheinlich ähnlich wie die Altersteilzeit bei den Angestellten der Telekom:
- ab 55 Jahre oder später
- Blockmodell (z.B. 8 Jahre --> 4 Jahre aktiv und 4 Jahre passiv)
- oder tatsächliche Teilzeit (50% Arbeitstszeit)
- 83% des letzten Nettoeinkommens
- Pensionsbeginn mit 63 Jahren (auf Antrag)
- 9/10 der Dienstzeit während der Altersteilzeit wird als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet

Das Problem an der Geschichte ist der Pensionseintritt mit 63 Jahren, man muss sich vertraglich Verpflichten den Antrag zu stellen. Bedeutet allerdings erhebliche Abschläge (max. 14,4%) vom "erdienten" Ruhegehalt.

Die Altersteilzeit ist erheblich billiger als der Vorruhestand, daher ist zu vermuten, dass die Telekom sehr stark darauf setzen wird. Ob alldings in 2014, dann doch noch ein "last minute" Angebot für den Vorruhestand kommt (wie jedes Jahr) ist nicht auszuschließen. Wird sehr stark davon abhängen, ob und wie die Bundesnetzagentur der Telekom beim Netzausbau (vectoring, usw.) hinsichtlich der Regulierung entgegenkommt.

Daher einfach abwarten.

Viele Grüße
Beamtentraum
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

Beamtentraum hat geschrieben: Bedeutet allerdings erhebliche Abschläge (max. 14,4%) vom "erdienten" Ruhegehalt.


Bitte belegen. Meines Wissens ist der prozentuale Betrag gedeckelt und niedriger.
Beamtentraum
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Beamtentraum »

Mit 63 Jahren kann ein Beamter auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Die Abschläge sind 3,6% pro Jahr (oder 0,3% pro Monat) des früheren Pensionseintritt, max. 14,4% (bei Pensionsalter 67 Jahre). Der tatsächlich Betrag ist individuell, je nachdem welches reguäre Pensionsalter vorliegt (z.B. 65 Jahre 6 Monate oder 67 Jahre). Details siehe Beamtenversorgungsgesetz.
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

GUT: Ich habe das jetzt mal detailliert nachgelesen. Demnach ist ein Beamter blöd, wenn er das mit 63 Jahren macht, weil er einen besseren Effekt mittels Dienstunfähigkeit erreichen könnte. Hier gibt es eine Deckelung bei 10,8 Prozent.
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Einfach mal über den Versorgungsservice ausrechnen lassen.
55-er-Vorruhestand (obwohl der mit 63 wahrscheinlich gar nicht mehr gewährt wird) oder DDU. Dann kann man vergleichen.
Obowohl... ich meine ich hätte auch nocht "55"-er gesehen, die schon vor der 60 waren.

Bei der 55-er ist ja der Gag, dass die 10,8 (oder 14,4 %) Strafzoll eben NICHT abgezogen werden. Man geht mit den Pensionsansprüchen, die man erworben hat - ohne Abzüge.

Bei der DDU wird der Strafzoll abgezogen, allerdings werden die Jahre zwischen 55 und 60 zu 2/3 wieder auf die Pension draufgerechnet. Da du schon 63 bist, hat das für dich natürlich überhaupt keinen positiven Effekt mehr.

Eine andere Lösung wäre die Altersteilzeit. Da sind sie dran - es gibt sozusagen ab diesem Jahr einen Freifahrtschein vom Gesetzgeber für die Postnachfolgeunternehmen, wie sie ihre ATZ-Regelungen gestalten wollen. Da wird das eine oder andere drin sein, wenn man geschickt verhandelt. Warte mal ab, bis Mitte des Jahres. Ich denke, bis dahin werden sie mit ATZ-Lösungen ankommen.
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

ATZ ist was für wohnortnahe und gesunde Beamte.
Wenn du nämlich mit 57 dann vier Jahre lang 40 Km zur Arbeit fährst für 83 Prozent vom Netto ist das toll. Vor allem, wenn du mit 60 so krank wirst, dass du in DDU musst.
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

War auch nur der Hinweis aus Gründen der Vollständigkeit.
Mit 63 würde ich einfach mal versuchen, mit dem 55-er-Antrag zu landen. Da die Telekom jeden Beamten gerne von hinten sieht...
Versuchen kann man es ja mal. Wenn er abgelehnt wird, muss man eben einen anderen, individuellen Lösungsweg finden.
Schaden kann eine Antragsstellung nicht. Vielleicht gibts dann auch Gespräche, mit welchen anderen Lösungen man zum beidseitigen Ziel kommen könnte.
Kater-Mikesch
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Kater-Mikesch »

kannst du es einfach mal lassen, hier immer wieder ellen lange Texte zu zietieren - dass bläht den ganzen Bereich auf
und interessiert niemanden - kommentier doch einfach wie in diesem Fall das angeblich falsche Alter oder kopiere diesen
Teil heraus,m anstatt immer den kompletten Text zu zitieren...
Kater-Mikesch
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Kater-Mikesch »

nee - aber es bringt rein überhaupt nichts, wenn die kompletten Texte zitiert werden...

Du kannst doch einfach den Ausschnitt auswählen, der deiner Meinung nach falsch bzw. nicht richtig formuliert wurde...
Wenn das jeder macht, dann besteht ein Beitrag aus hunderten Worten die keinen mehr interessieren...

Oder sehe ich das falsch?
Beamtentraum
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Beamtentraum »

Hallo,

der Pensionseintritt "auf Antrag" ist 63 Jahre, egal ob Du mit 65 Jahre oder mit 67 regulär in den Ruhestand gehst. Das unterschiedliche reguläre Pensionsentrittsalter (65 bis 67 Jahre) kommt über den Abschlag zum tragen.

zwei Beispiele:
Pension auf Antrag 63 Jahre
reguläres Pensionsalter 65 Jahre
Abschlag 7,2%

Pension auf Antrag 63 Jahre
reguläres Pensionseintrittsalter 67 Jahre
Abschlag 14,4%

Viele Grüße
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