Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Andrea5 hat geschrieben:und hab den Absprung zu Vivento gemacht mit Beschäftigung bei der BA, da ich immer mehr
bekam Probleme Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. ..... Das der Schuß mit Vivento nach hintenlos geht, daß wußte ich erst knapp drei
Jahre später. Also hier bin ich.

LG
Andrea
Also eine Freiwillige....Was haben doch seit Jahren die weitsichtigen Kollegen gewarnt, freiwillig zur BA zu gehen. Da haben wir eine typische Geschichte. Bei der BA weggekickt und zum Abschuss bei VCS freigegeben.
Rudolf_2
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Rechtlerin",
2. Warum soll der MA seinen Anspruch auf amtsangemessenen Dienstposten einklagen - eigentlich ist das Recht auf seiner Seite und es gibt nichts zu klagen.
Das BEM hat aber nichts mit diesem Anspruch zu tun - glaub mir, wenn einem MA ein BEM verweigert wird, dann erfüllt die Telekom diese Rechtspflicht erst,
wenn eine Klage eingereicht wird.
Scheinbar haben auch in diesem Forum einige noch nicht so recht verstanden, um was es hier eigentlich wirklich geht!?

Eine Klage wegen des widerrechtlich entzogenen Dienstpostens, Schlagworte sind hier u.a.: Abstrakt-funktionelles Amt, etc. (bitte danach suchen), ist unerläßlich, wenn Du nicht mehr hin- und her geschubst werden möchtest! Alle bisherigen Kläger sitzen zwar auch noch OHNE ein solches Amt, aber eben UNBEHELLIGT bei vollem Gehalt zuhause, und können sich ihre Tage vernünftig einteilen, inklusive eines (Neben-)Jobs! Du könntest sogar theoretisch, und etwas "überspitzt" ausgedrückt, einem Vollzeitjob nachgehen, denn wo
das funktionelle Amt entzogen wurde, da gibt es gar keinen Hauptjob mehr, und wo kein HAUPT-Job IST, da ist auch kein NEBEN-Job möglich... :lol:

Das ist allerdings völlig unabhängig vom Recht auf eine BEM zu sehen! In dem Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt recht! Nur warum sollte ich eine BEM überhaupt durchführen wollen, wenn es mir doch anders wesentlich besser gehen kann, und ich somit gar keine BEM mehr brauche? (Ich habe übrigens eine vorgeschlagene Wiedereingliederungsmaßnahme nach Hamburger Modell abgelehnt, weil die T sich nicht an die Vorgaben aus den Attesten/Gutachten halten wollte! Das ist nämlich auch MEIN gutes Recht!)

Unter´m Strich zählt nämlich letztlich nur Folgendes: Durch die Klage gibt es künftig für Dich keine Vermittler mehr, die Dich hauptsächlich mit Schwachsinn nerven (Du wirst dann künftig nur noch von denen "verwaltet", und wenn es "hoch kommt", ab und an ´mal angerufen, ob Du nicht doch lieber in den evtl. möglichen Vorruhestand wechseln möchtest...). Es wird für Dich keine unhaltbaren Zuweisungsversuche mehr geben, kurzum: Die Telekom ist natürlich und selbstverständlich in der Pflicht, Dir den widerrechtlich entzogenen Dp wieder zu beschaffen, aber eben genau das WILL, und genau das TUT sie nicht! Das tut sie zwar auch mit einer Klage nicht, aber ohne eine Klage stehst Du eben "im rechtlosen Raum"! Die T zieht diese Verweigerungshaltung nach einer Klage sogar trotz Strafandrohung (lächerliche Größenordnung beim Verwarnungsgeld, siehe Bundesfreiwild) durch, denn letztlich ist es der T egal, ob sie ein paar mehr Kläger zu besolden hat, oder nicht. Das sind nur Peanuts für die T! Die Hauptsache ist denn auch, es kommen gar nicht genügend Leute auf die Idee ihre Klage durchzuziehen! DAS ist der sog. "springende Punkt"! Endlich kapiert?

Wer natürlich meint, auch ohne Klage wären "alte Zeiten" bei dieser Firma möglich, der muss schon mit dem vorlieb nehmen, was die T für ihn in petto hat, und wie sie mit ihm umzugehen gedenkt! Und sie will nachweislich alle Beamten loswerden! Die Methoden sind ja mittlerweile hinlänglich bekannt! Also: Klage, oder alles schlucken! Das ist ganz allein Eure Entscheidung!
Gruß
Rudolf
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Torquemada,

willst du mir jetzt sagen, daß alles ich falsch gemacht habe, was man nur falsch machen konnte? Vielleicht hast du
recht im nachhinein., aber irgendwie mußte ich ja diesen Psychoterror dort entkommen. Und dieses Forum kannte ich damals noch
nicht. Das einzigste was wir zu hören bekamen, ausgerechnet von Teamleitern, seht zu das ihr euch wegbewerbt, es
wird immer schlimmer hier.

Aber was nützen mir jetzt Selbstvorwürfe, nämlich garnichts? Das ist auch nicht mein Ding. Wenn ich damals ge-
blieben wäre, hätte ich wohl schon längst Burnout. Die Kollegen, die nach langer Zeit nach Krankheit wiederkamen
und BEM gemacht haben, waren ganz schnell wieder weg, weil sie dann gleich mit Schichtarbeit anfangen sollten.

Was ich damit sagen möchte, nicht nur mit der VCS-Geschichte ist Stress angesagt, sondern auch überall auch
in anderen Spaten. Hab ich neulich wieder beim Bewerbungstraining gehört. Die Leute sind nicht zum Spaß da, es
gab verschiedene Hintergründe wie Standortschließungen,-verlegungen. Da war sogar eine Kollegin (Angestellte) von
der VCS (neue Bundesländer), der geht das Gerücht herum, daß der Standort verkauft werden soll an einen privaten
Anbieter. Das heißt neue Arbeitsverträge, noch schlechtere Arbeitsbedingungen. Und das Schlimmste vielleicht,
der neue Anbieter macht den Laden dicht und Angestellte und Arbeiter sitzen arbeitslos auf der Strasse. Also das
übliche Spielchen mit den ehemaligen, VCS-Standorten.

Und das mit freiwillig zur BA gehen, hab ne Kollegin, die wurde als Bundesbeamtin von der BA übernommen. Vielleicht
hat sie einfach nur großes Glück gehabt.

Gruß
Andrea
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Rudolf_2 hat geschrieben: Alle bisherigen Kläger sitzen zwar auch noch OHNE ein solches Amt, aber eben UNBEHELLIGT bei vollem Gehalt zuhause, und können sich ihre Tage vernünftig einteilen, ...

Durch die Klage gibt es künftig für Dich keine Vermittler mehr, die Dich hauptsächlich mit Schwachsinn nerven (Du wirst dann künftig nur noch von denen "verwaltet", und wenn es "hoch kommt", ab und an ´mal angerufen, ob Du nicht doch lieber in den evtl. möglichen Vorruhestand wechseln möchtest...). Es wird für Dich keine unhaltbaren Zuweisungsversuche mehr geben, ....

Du bist leider nicht mehr aktuell informiert.
Derzeit laufen massive Zuweisungsversuche AUCH für die Kläger zu VCS und anderen Tätigkeiten. Der/die zuständige Vermittler behandelt diese Kollgen jetzt wie alle anderen. Grund: die Telekom sieht nach ihrer Rechtsauffassung nunmehr Tätigkeiten bei VCS auch als Erfüllung des Anspruchs auf eine amtsangemessene Tätigleit.

Und wieder bleibt nur der Rechtsweg.
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

vielleicht wissen es schon einige oder auch nicht. Bei der Telekom sind 12.000 Stellen in Gefahr
Quelle: Schweizer Handelsblatt vom 06.12.12

http://www.handelszeitung.ch/unternehme ... len-gefahr

Gruß
Andrea
Rudolf_2
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Torquemada",
für ECHTE Kläger, oder doch wieder nur für die, die sich "nur" auf einen Antrag auf das abstrakt-funktionelle Amt beschränkt haben, und sich mit einem entsprechenden Bescheid der T haben abspeisen lassen????
Natürlich muss man sich auch nach einer Klage weiterhin wehren, aber dann bleibt es eben bei den ZuweisungsVERSUCHEN! Versuchen wird es die T wohl immer wieder, denn sie lernen es einfach nicht! Da diese Zuweisungsversuche aber in den meisten Fällen nicht ziehen, wird die T auch künftig auf "neue" Ideen verfallen, und es dann wieder erneut versuchen! Auch das ist zentraler Bestandteil der Zermürbungsstrategie des liebe- und (für-)sorgevollen Arbeitgebers mit Dienstherrenbefugnis! Damit muss man leben können. Dass VCS keine dauerhafte Beschäftigung bieten kann, und die tollen Tätigkeiten ausschließlich auf dem rosaroten T-Papier "amtsangemessen" sind, wird nur durch Beharrlichkeit vor den Verwaltungsgerichten erkennbar werden! Lasst Euch nicht unnütz bange machen! Ihr werdet dann auch Obermann und Folge-Konsorten überleben!
Gruß
Rudolf
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Rudolf, hallo Torquemada,

dass die Telekom ja wieder Zuweisungen ins Land versendet ist doch klar. Die Rechtsauffassung der Telekom ist eben, dass diese
Posten nicht nur amtsangemessen sind - weil für die Beamtent im mittleren Dienst dies alles Posten nach A 9 sind, sondern auch
für die A7-er ein überbewerteter Posten vorliegt - man haben dies es gut...ich finde es auch toll, dass die Telekom so viel wert auf
MA-Zufriedenheit legt und so viele Arbeiten verrichten, die ein bis zwei, manchmals auch drei Stufen über der aktuellen Stufe liegen.

Die Telekom hat ein 100 %iges Vertrauen in die Mitarbeiter. Ich würde so gar noch sagen, ein mehr als 100 %iges Vertrauen - man ist
die Telekom ein suuuuuuuuuper Arbeitgeber - mir kommen fast die Tränen und es rührt mich sooooooo vor Weihnachten...
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Ilo,

zum Thema Einigungsstelle kann ich dir sagen, dass hier die Akteneinsicht immer vom BR verwehrt wird - es heißt, dass es sich um ein
internes Verfahren von AG und BR handelt - also der Betroffene Mitarbeiter hätte demnach kein Recht, die Entscheidung zu überprüfen...

Es kommt mir vor, als wenn gerade der BR etwas zu verbergen hat...

Mir ist auch schon zu Ohren gekommen, dass noch nicht mal der Name des Einigungsstellen-Vorsitzenden vom BR bekannt gegeben wird.
Das kann doch nicht sein...

Vielleicht kann Bundesfreiwild mal was mitteilen, ob Ergebnisse durch Akteneinsicht vom betroffenen Mitarbeiter überprüft werden können
bzw. ob der BR oder AG den Namen des Einigungsstellen-Vorsitzenden nennen müssen...
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Man könnte z.B. gegen den Einigungsstellenvorsitzenden Verwaltungsrichter Trüdelfingersheimer dann Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten und Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgerichtspräsidenten ..... kotzt den Mann zumindest an. Und warum denn nicht ein BILD-Artikel: "Richter Trüdelfingersheimer quält Behinderte"
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemada,

ich spreche vom Einigungsstellen-Vorsitzenden der PBM NL Berlin - dort geht es nach Berichten von Beamten so wie im Vorbeitrag beschrieben
zu...

Es werden keine Entscheidungen bzw. keine Ergebnisse der Einigungsstellen-Sitzung mitgeteilt - schon gar nicht Zwischenergebnisse oder ob
mal wieder der Vorgang nicht in der Sitzung behandelt wird...
Und wird auch nach wiederholter Anfrage beim BR der Einigungsstellen-Vorsitzende nicht mitgeteilt...

Vielleicht hat ja hier einer einen rechtlichen Hinweis, ob der Name bekannt gegeben werden muss und ob Ergebnisse mitgeteilt werden müssen...
Ich habe nichts darüber erfahren können, dass z. B. der betroffene Mitarbeiter ein Auskunftsrecht hat...

Wie sieht es bei den anderen aus...

Ist der Name des u. a. Richters richtig oder nur ein Gag???
Und bei welcher Einheit ist dieser Richter?

Vielen Dank
Rechtlerin
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rechtlerin »

Guten Morgen,

kann es sein, dass die PBM NL Berlin überhaupt keine Einigungsstelle hat???
Und demzufolge gibt es auch keinen Einigungsstellen-Vorsitzenden

Ich habe durch ein/e ehemalige Mitarbeiter/in vom SBR erfahren, dass sich der AG und BR regelmäßig (meistens einmal die Woche) zusammen
setzen und beraten - hier werden aber nur Strategien entworfen, wie für den betroffenen Mitarbeiter die Entscheidungen "überbracht" werden
und wie sich der BR am Besten aus dieser Affäre ziehen kann.

Desweiteren werden diese (wöchentlichen) Sitzungen oftmals als Einigungsstellen-Sitzung kommuniziert - dabei handelt es sich nach dem Gesetz
nicht um eine Einigungsstellen-Sitzung sondern um eine normale Sitzung zwischen AG und BR - das wäre schon ein Hammer...
Die/der ehemalige MA wird über diese Vorgehensweise auch Zeugnis ablegen - obwohl sie dabei selber diese Entscheidungen mitgetragen hat.
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Ilo,

eine Entscheidungsstelle handelt nur im Sinne des Betroffenen, wenn die Vertreter (also der BR) eine rechtlich starke Position vertreten.
Aber bei der PBM NL in Berlin soll es ja so sein, dass diese i. d. R. kein Interesse haben diese Beschäftigungslosen vernünftig zu vertreten
und auch nicht die Man-Power besitzen - das sind 2-3 BRM die Ihre eigenen Mitarbeiter vertreten und dann sollen diese auch noch das untere
Volk der Beschäftigungslosen vertreten - das geht auch gar nicht von der Zeit her...

Zweitens ist es ein Unding, dass ein Betriebsrat von Mitarbeitern auf der Arbeitgeberseite vertreten, dann auch noch Partei für die Beamten
ergreifen sollen/müssen...
Das wäre so, als wenn der Staatsanwalt einen Angeklagten vertritt...

Die Personen die beim SBR entscheiden ja in den meisten Fällen gegen dich, schicken dich immer und immer wieder zu sinnlosen DUU-Untersuchungen,
bewegen sich permanent an der Gesetzesgrenze und wollen diese Klientel loswerden - und dann soll mich einer von denen auch noch vertreten und
Partei für mich ergreifen, wenn ich ein Problem mit dem AG habe...

Hier liegt bereits der Fehler im Prozessbeginn - so lange die MA der PBM NL keinen BR wählen können und sich auch nicht zu Wahl aufstellen lassen
können, so lange wir der AG machen was er will...
Rudolf_2
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "ILO_29",
Da es sich hier um eine Zuweisung handelt, bei der die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei über 4 Stunden täglich liegt, ist so eine Entscheidung nicht nachvollziehbar. Es zeigt den Anschein, dass sogar seitens der neutralen Position des Vorsitzenden Druck auf den Betriebsrat ausgeübt wurde, damit dieser seinen Widerspruch zurücknimmt!!! Dass hier ein Richter seiner Pflicht zu neutralem Verhalten und einer - in Abwägung der Verhältnismäßigkeit - gerechten Entscheidung nicht nachkommt, ist mit meinem Rechtsverständnis nicht mehr vereinbar. Da eine klare Sachverhaltsentscheidung fehlt, ist die Entscheidung auch nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen - also ein effektiver Rechtsschutz unmöglich.

Sobald man mit unserer Justiz in Berührung kommt, muss man erfahren, wie weit sich manche "Amtsträger" von Recht und Gesetz entfernt haben. Und da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, scheint unser "Rechtsstaat" bestens zu funktionieren.
Hallo Leute, es handelt sich um Einigungsstellen-Verfahren! Ihr argumentiert hier nicht vor Gerichten! Daher sind hier Begriffe wie "Rechtsschutz", und "Justiz" völlig fehl am Platze!

Außerdem sind die Einigungsstellen-Richter allesamt von der T AUSGESUCHT worden! Und nach welchen Kriterien ist dieses wohl erfolgt? Damit sie sich neutral verhalten? Wo lebt ihr eigentlich, dass ihr meint, in einem solchen Verfahren ginge es nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu? Zudem ist ein Einigungsstellenverfahren ja schließlich nur eine für den AG wunderbare Möglichkeit, um Unbedarften vorzugaukeln, dass hier ihre Argumente gehört - und vermeintlich sogar rechtlich abgewogen werden! Letztlich dient so ein Verfahren aber nur dazu denen zu suggerieren, dass es eh keinen Zweck hat zu klagen!
Ich würde daher auch erst gar kein solches Verfahren durchlaufen wollen, sondern SOFORT klagen!

Im Übrigen: Der Klageweg steht Euch selbstverständlich auch nach einem Einigungsstellenverfahren jederzeit OFFEN!
Gruß
Rudolf
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

nochmals zur Erinnerung - die Einigungsstelle ist je zur Hälfte an Personen von AG und AN bzw. BR. Diese einigen sich dann auf einen
Vorsitzenden - bei einer vernünftigen AN-Vertretung und einem starken BR, wird auch ein starker Vorsitzender benannt, der dieses Amt
auch in der Weise ausführt, in der es vorgesehen ist...

Bei Vivento ist das so und bei Vivento ist proT-in am Hebel - ich muss dabei sagen, dass ich kein Mitglied von proT-in bin sondern von
einer anderen Vertretung...
Aber wenn der Möchtegern-BR von der PBM NL bzw. diese ist ja der BR des SBR, der überhaupt kein Interesse daran hat die Beschäftigungslosen
zu vertreten, sich dann mit dem AG einigt, braucht man kein Gelehrter zu sein, um sich ausdenken zu können, dass dies ein AG-Freundlicher
Vorsitzende ist...
Und wer denkt, dass dieser BR vom SBR dem AG mal Gegenwind gibt, der hat sich getäuscht - der BR vom SBR hat für die Beschäftigungslosen
nur eine Alibi-Funktion...wes Brot ich ess usw. usw...

Wie kann es sein, dass Mitarbeiter beim SBR, die eben eine sinnlose Entscheidung über eine Zuweisung getroffen haben, mich jetzt in der
Einigungsstelle vertreten und scheinheilig behaupten, wir haben alles mögliche getan...
Und dann auch noch die Begründung abgeben, der AG hat alles aus der Fürsorgepflicht des DH unternommen...

So lange die Beschäftigungslosen keinen BR wählen können, so lange wird das Spielchen noch weiter gehen - aber wenn diese MA endlich einen
BR wählen könnten, dann kann sich die Telekom warm anziehen...

Welcher Rechtler kann denn endlich mal prüfen lassen, ob die Beschäftigungslosen nicht den BR des SBR mitwählen können. Denn nach dem
ZuordnungsTV gehört die PBM NL zur Aussenstellen der SBR Berlin - und die Aussenstelle SBR Berlin gehört zur Haupt-Org.Einheit SBR...
Hier sind doch viele Rechtsexperten - wäre mal schön, wenn proT-in dass mal ernsthaft prüfen würde - ich kenne viele die sich sofort als
BRM wählen lassen würden...

Und stellt euch mal vor, wenn dies wirklich umgesetzt würde - wenn festgestellt wird, dass die Telekom dieses Konstrukt PBM NL benutzt, um
Beamte und AN von einer Wahl faktisch auszuschließen - das würde gegen das BetrVG und gegen den Art 3 des GG verstoßen...
Und wenn diese MA dann wirklich bei der nächsten Wahl des SBR mitwählen könnten und dann über den Betrieb SBR entscheiden können bzw.
über die gesamte Vorgehensweise und vor allen Dingen über den Betrieb SBR, dann würde das bisheriger Vorgehen der Telekom sich ins Gegenteil
kehren und endlich würde die Telekom einmal Gegenwind bekommen...es gibt viele Kollegen/innen die das unterstützen...
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo an Alle,

die Einigungsstelle bei der Vivento ist durch proT-in in einer starken Stellung und winkt eben nicht alles durch - im Zweifelsfall wird für den
MA entschieden...

Die Einigungsstelle bei der PBM NL bzw. beim SBR ist eine reine Showveranstaltung und dient nur dazu, den Zweck zu erfüllen.
Weder werden Ergebnisse von BR aus mitgeteilt, die Betroffenen müssen immer und immer wieder nachfragen und bekommen dann nur
spärliche Auskünfte...
Es werden anscheinend noch nicht einmal die Mitglieder der Eingigungsstelle offen kommuniert und der Einigungsstellen-Vorsitzende wird
nicht genannt - hat da einer etwas zu verberger?

Und nochmals:
Ohne eine legitimierte Vertretung wird sich an diesem Problem nichts ändern...
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