Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

ca. 1,5 Jahre - ich habe mich seinerzeit auf einen Grl-Posten beworben, obwohl ich im mittleren Dienst bin...

Der Vivento-Berater wollte meine Bewerbung nicht an an die ARGE weiterleiten und hatte mir mitgeteilt, dass
für mich eine Bewerung keinen Sinn macht...

Dann habe ich einfach bei der ARGE angerufen und mit dem Geschäftsführer ein Gesprächstermin vereinbaren
können...die ARGE hatte zu diesem Zeitpunkt händeringend einen Grl.-Ltr. gesucht und nach zwei Gesprächen
hat man mich bei der Telekom "angefordert"...
Der Viventoberater war aber überhaupt nicht amuesed über diese Vorgehensweise, bis ich Ihn mal freundlich
aber bestimmend darauf hingewiesen habe, dass ich mit der Vivento in keinster Form eine rechtliche Vereinbarung
habe und schon gar nicht dieser Berater in irgendeiner Form weisungsbefugt oder sonst in irgendeiner Form über
mich bestimmen kann...

Ich sage euch, die Vivento-Berater haben im Regelfall überhaupt keine Ahnung - das sind ja sowieso nur ehemalige
Kollegen/innen, die ohne Qualifikation diese Tätigkeiten durchführen - das kann jeder halbweg gescheite MA bei
der Telekom auch machen - und ich glaube auch mit einer besseren Qualität...
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das stimmt - aber die Vermittler kennen es nicht anders, und werden ja nicht dafür bezahlt, dass es dem MA gut geht...

Dafür sorgt schon der AG - denn welcher AG läßt unqualifizierte Mitarbeiter auf die Menschheit los - das gibt es sonst nur
im Versicherungsgewerbe - da ist dem Vermittler alles Recht - egal wie gut oder schlecht es dem Kunden geht - und jetzt
hat der AG auch was davon, nämlich mal wieder unzufriedene MA die dann aus dem Unternehmen rausgeekelt werden...

Die Telekom zäht nicht erst seit heute zu den arbeitnehmerfeindlichsten Unternehmen - ich glaube die Telekom hat mittlerweile
die Bahn ein- bzw. überholte - das ist die traurige Realität...
Man muss dann aber auch bedenken, wie unproduktiv solche MA arbeiten, ohne Motivation, schlechte Beurteilung, miese
und unqualifizierte Vorgesetze gepaart mit einem AG der diese Bezeichnung nicht (mehr) wert ist...

Was meinst du, wie vielen MA es egal ist, wie es um die Telekom steht - und den Bea. sowieso - weil die fallen letztendlich
zum Bund zurück...
Diese Verhalten hat sich die Telekom aber selber zuzuschreiben - denn in den vergangenen Jahren hat sie rein gar nicht dazu
beigetragen, dass es den MA gut geht - und das unter Mithilfe von verdi...
watschenmann
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von watschenmann »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Die Telekom zäht nicht erst seit heute zu den arbeitnehmerfeindlichsten Unternehmen - ich glaube die Telekom hat mittlerweile
die Bahn ein- bzw. überholte - das ist die traurige Realität...
..
Die Bahn ist noch nicht so weit wie Telekoms aber zieht immer mehr nach

Gruss Watschenmann
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

meinst du die Bahn ist humaner zu den Mitarbeitern...oder anders herum...?
LiSiBo1974
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von LiSiBo1974 »

Hier ist die Antwort aus der Ausländerbehörde:


im Hamburgischen Beamtengesetz (HmbBG) und der Hamburgischen Laufbahnverordnung (HmbLVO) ist geregelt, dass für den Zugang zu einem Amt als hamburgischer Landesbeamter entweder der entsprechende Vorbereitungsdienst erfolgreich abzuleisten ist bzw. Ausnahmen hierzu vom Personalamt (als oberste Dienstbehörde) auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 BeamtStG zugelassen werden können.

Die von Ihnen absolvierte Ausbildung bei der Telekom und die damit erreichte Laufbahn wird vom Personalamt nicht als Ausnahme für eine Laufbahnanerkennung zugelassen. Eine Einstellung wäre somit nur im Angestelltenverhältnis (Entgeltgruppe 9 TV-L) möglich.


DARAUF muss ich heute Abend mal herum denken.... :?:
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Ilo,

wenn ich richtig informiert bin, dann sind die 4 Stunden für Hin- und Rückfahrt gerechnet...ich finde diese Zeit aber auch zu hoch.

Aber gerade verdi hat mitgestimmt, dass bis zu 4 Stunden Fahrzeit in Ordnung sind - also die Fahrzeit von mehr als 50 % der Arbeit,
und dabei sind z. B. keine Umsteigezeiten mitgerechnest, wenn du mit der Bahn fährst...
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich weiß - mir brauchst du das nicht zu sagen...

Bei 4 Stdn. reine Fahrzeit kannst sein, dass da noch eine Menge an Umsteigezeiten dabei kommt...

Ich habe den § 12 mal durchgelesen, wo steht denn dort was von Unzumutbarkeit und mehr als drei Stunden Fahrtzeit?
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Ilo,

das hat aber nichts mit der Zumutbarkeit zu tun, die für Fahrten herangezogen werden, wenn es um
eine Versetzung oder Zuweisung geht...

Die Zeitspanne ist nur für den Anspruch von Trennungsgeld anwendbar, wenn du mehr als 3 Stunden Fahrzeit hast...also dann
bekommst du Trennungsgeld...

Wie schon erwähnt, leider haben sich die Tarifparteien und auch die Rechtsprechung auf eine Fahrzeit von ca. 2 Stunden für
eine Strecke eingependelt...ob das gut oder schlecht ist, liegt im Auge des Betrachters...und hier werden auch meines Wissens
nur die Fahrtzeiten ohne Umsteigezeiten berücksichtigt...

Einen schönen Gruß
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

das ist ja klar...aber man muss bedenken, dass die Telekom dass nicht interessiert - die schicken einen von
A nach B und wenn du die Tätigkeiten nicht machten kannst auf Grund eines Gutachtens, dann ist das der Telekom
egal...
Wenn die Telekom schon nicht Gutachten der eigenen Ärzte beachtet (Fahrzeit max. 1 Stunde) und diese MA dann
zu einer VCS zuweist, die 2 oder 3 Stunden entfernt ist, dann braucht man sich nicht mehr zu wundern..

Aber die Telekom ist ja ein sehr arbeitnehmerfreundliches Unternehmen...wers glaubt wird seelig...und sie spart
jedes Jahr soviel CO² ein - hat jemand eigentlich mal ausgerechnet, wieviel unsinnige KM die Kollegen/innen täglich
alleine zur VCS fahren müssen - ich denke mal NEIN...
Ist der Telekom aber auch egal...ich mache meine Arbeit aber genauso, wie der AG mit mir umspringt...

Gewissenhaft und fürsorglich...
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Bundesfreiwild
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mal eine Nachricht für alle, die noch mit ihren geplanten Zuweisungen in der Einigungsstelle Vivento schweben, bzw. schwebten:
Man kann davon ausgehen, dass die meisten davon noch dieses Jahr abgekaspert werden. Und da die Zielerreichungsprämie anscheinend erheblich an der Zahl der erfolgreichen Zuweisungen hängt, kann man davon ausgehen, dass die auch noch mit 2012 datiert an die Beamten verschickt werden.
Arbeitgeberseitig wirds -fürchte ich- trotz aller Bemühungen der Einigungsstellen-BRs wohl kaum Gnade geben, also rate ich allen, die noch eine Zuweisung in der Schwebe haben/hatten, sich mal umgehend mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, wie man den Widerspruch und den einstweiligen Rechtsschutz zwischen oder direkt nach den Feiertagen beim Gericht anlanden kann und die Klage vorbereitet. Ich gehe davon aus, dass der AG-Seite bewusst ist, dass es Klagen geben wird und dass sie das in Kauf nimmt. Ich denke, das ist denen völlig schnuppe, Hauptsache, die Prämie ist erfolgreich im Sack - um alles andere kümmert sich ja dann der Rechtsservice.
Arielle
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Arielle »

Hallo Bundesfreiwild.
Du hast recht, genauso ist es mir ergangen. Ich habe auch die Zuweisung bekommen, obwohl Betriebsrat und auch der Arzt der B.a.D. dagegen waren. Bei mir enden die Fristen auch zwischen den Feiertagen. Ich habe meinen Anwalt schon kontaktiert. Wir werden auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Bei mir sind die Stellungnahmen des Arztes vom B.a.D. überhaupt nicht beachtet wurden.
Man will mir sogar einen Umzug bezahlen, obwohl in der Stellungnahme des B.a.D. steht das mir ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist und meinen Gesundheitszustand sogar verschlechtern könnte. Es ist einfach nur traurig. Na ja, mal sehen wie es weitergeht.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Bewusste Missachtung jeder Fürsorgepflicht, absichtliches Ruinieren von menschlichen Schicksalen. Die Telekom. Und Bundespräsident Gauck besucht derweil Asylbewerberheime in Brandenburg...
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

ich kann euch mal einen Tipp geben:
Wir gehen mal davon aus, dass jeder bei dem ein Gutachten vorliegt, mit Sicherheit eine längere Zeit (also länger als 42 Tage) krank war.
Wenn das so ist, dann SOFORT das BEM beantragen bzw. Widespruch einlegen gegen die Ablehung - als Grund reicht hier der § 84 SGB IX...
Wenn die Telekom nicht einlenkt SOFORT zum Anwalt und klagen - ich kann euch versichern, dass die Telekom zu 100 % einlenkt und die
Bedingungen anerkennt...

Oder im Klageverfahren gegen die Telekom unbedingt mit aufnehmen, dass vor einer Zuweisung ein BEM durchzuführen ist - das ist nämlich
Voraussetzung für eine Zuweisung, wenn ich ein BEM beantrage und der AG sich nicht dran hält..

Und dann alle möglichen Teilnehmer einladen:
Vom BR bis Intergrationsamt - dann wird innerhalb dieses BEM entschieden, ob eine Zuweisung zur VCS unter den Auflagen eines Gutachten
durchgeführt werden kann...
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Bundesfreiwild
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Bundesfreiwild »

Kater, das ist leider - oder zum Glück, in den meisten Fällen eben genau NICHT so, da die meisten, die es jetzt betrifft, schon länger zwangsweise zu Hause sitzen und dadurch überhaupt keine Kranktage haben. Deshalb kommt das ganze WE, BEM, etc. Zeugs überhaupt erst ans Laufen, wenn die Leute -zumindest auf dem Papier oder in echt - in eine Zuweisungstätigkeit gezwungen werden. Man darf es ja nicht schreiben, dass die T Leute mit Absicht in den gesundheitlichen Ruin treiben will, aber ich will es anhand meiner eigenen Betroffenheit mal behaupten. Denn die Zielsetzung ist ja klar: Sind die Leute massiv unter Druck, entweder mit täglicher Fahrerei oder mit Zweitwohnsitz und anstrengenden Wochenendheimfahrten, mit dem Chaos von zu pflegenden Angehörigen im Pflichtenrucksack, dann werden eine ganze Menge Leute die "gelbe Karte" ziehen. Erst dann könnte ein BEM-Verfahren starten, dass dann aber wieder am Ort des negativen Geschehens (VCS) unter den gleichen Bedingungen durchgezogen werden soll, da es ja angeblich keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten im Konzern vor Ort gibt.

Die einzige Karte, die die Betroffenen jetzt ziehen können, ist Anwalt, Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz bis zum Klageverfahrenstermin.
Und ich gehe mal davon aus, dass sich viele Richter die Augen reiben werden, wenn sie die Unterlagen sehen und der T eine rote Karte zeigen werden.
Man sagt ja immer: Auf See und vor Gericht ist alles möglich... aber bei dem, was viele an Unzumutbarkeitsgründen anführen können, da denke ich, dass die meisten Richter sich dem nicht entziehen können werden.
Aber wie gesagt, das nimmt die T in Kauf, man lässt sich eben nur zwingen und wenn die Zuweisung im nächsten Jahr zurückgezogen wird, dann hat man seine Jahreszielerreichungsprämie ja schon ausgegeben.

Und leider zieht die T jetzt lieber die Zuweisung zurück, statt sich ein Urteil aufbrummen zu lassen, mit der Gefahr, dass ein oder mehrere Richter die Angelegenheit des Umzuges mal in der nächsten oder höchsten Instanz prüfen lassen könnten.
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,
ich muss dir in zwei Punkten widersprechen:

1. ein BEM MUSS durchgeführte werden, wenn 42 Krankentage erreicht werden. Es muss auch keine aktuelle Krankheit bzw. eine AU vorliegen.
Bei dem besagten Fall war es so, dass die Beamtin seit ca. 10 Monaten zu Hause ohne Beschäftigung war UND nicht krank geschrieben...

Die Telekom sagte auch immer wieder und wieder, es wird ein BEM in der Zuweisungsstelle durchgeführt - das wäre bereits mit der VCS geklärt.
Obwohl kein Verwaltungsakt ergangen war und die Gutachten sowieso gegen die VCS sprachen, hat der AG, der BR und sogar die SBV gegen das
BEM gestimmt...
Nach einer Klage vor dem VG hat die Telekom auf einmal gaaaaaaaaz schnell alles anerkannt und das BEM durchgeführt...
Zwar ohne Urteil, aber mit Übernahme aller Kosten...

Also, ein BEM wurde ich auf jeden Fall beauftragen, wenn ich noch bei der PBM NL/SBR oder bei Vivento bin und die Zuweisung noch nicht rechtskräftig
ist - es gibt eine Grundlage für ein BEM, und das ist das SGB IX § 84 - nichts anderes zählt für einen gerichtlichen Erfolg...

Und lasst euch nicht unterkriegen, wenn die Telekom behauptet, die Arbeitsplatzsicherung (also dann bei der VCS) ist das oberste Ziel eines BEM.
Das oberste Ziel in § 1 der GBV BEM ist die Beschäftigungssicherung - notfall muss der AG im ganzen Konzern nach einer BESCHÄFTIGUNG suchen - das
soll nicht unser Problem sein...

2. Die Telekom zieht gerne mal kurz vor einer Urteilsverkündung die Zuweisung oder anderes zurück - so wie bei dem ablehnenden Widerspruch
des BEM...
Es besteht aber die Möglichkeit, eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu führen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Dies kann z. B. eine Schadensersatzforderung wegen Verletzung der Dienstherrenpflicht sein, oder ein Urteil bei der Fortsetzungsfeststellungsklage
kann eine grundsätzliche Bedeutung haben...

Ein Problem bei dieser Fortsetzungs-Feststellungsklage ist, dass trotz Anerkenntnis der Telekom ein gewisses Prozessrisiko wieder vorhanden ist.
Dann nämlich, wenn z. B. der Richter keinen Grund für einen Schadensersatz sieht und die Fortsetzungs-Feststellungsklage nicht haltbar ist...

Mit einer RS-Versicherung würde ich aber bei einer Möglichkeit diese Fortsetzungs-Feststellungsklage durchführen und somit ein Urteil gegen die
Telekom "erzwingen" - denn dann hätte man wieder "Futter" für zukünftige Auseinandersetzungen in der Hand...
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