Insichbeurlaubung

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Linus
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Insichbeurlaubung

Beitrag von Linus »

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, worauf wir nirgends einen Hinweis finden.

Ein Bekannter von mir war bis 2000 bei der Deutschen Telekom und wechselte dann zu T-Mobile. Seitdem ist er als "Insichbeurlaubter Beamter" tätig und verdient auch mehr, also nicht nur brutto, sondern auch netto.

Wenn er irgendwann in Pension geht, dann ist er wieder "normaler" Beamter. Er war zum Zeitpunkt der Beurlaubung A8. Die weitläufige Meinung ist, dass er später auch nur diese Pension erhält, also die eines A8,obwohl er im Moment wesentlich mehr als ein A8 verdient.

Unsere Frage ist, entsteht nicht für die Zeiten der Beurlaubung ein höherer Pensionsanspruch, um den dann die A8 Pension aufgestockt wird ?

Bevor T-Mobile wieder zur DTAG gehörte, wurde monatlich ja sogar ein Betrag für die spätere Pension von T-Mobile an die DTAG gezahlt, und zwar für den Verdienst, den er hatte.

Kennt sich jemand aus oder kann uns sagen, wo wir das in Erfahrung bringen können ? Keine der hotlines kann dazu definitiv eine Auskunft geben.

Vielen Dank.
Rudolf_2
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Beitrag von Rudolf_2 »

Unsere Frage ist, entsteht nicht für die Zeiten der Beurlaubung ein höherer Pensionsanspruch, um den dann die A8 Pension aufgestockt wird ?
Nein!

Der Beamte wird nach Beendigung der sog "Insich"-Beurlaubung wieder nach A8 zurück fallen und bei Erreichung des Pensionsalters (oder möglicherweise wegen DDU auch vorher) "nur" diese Pension erhalten. Nicht mehr und nicht weniger. Die Pension bemisst sich nach dem zuletzt erreichten "Amt", vorausgesetzt, dieses ist ihm entsprechend früh übertragen worden.

Die sog. "Insichbeurlaubung" dient eigentlich nur dem Zweck eines Laufbahn-übergreifenden Einsatzes und der damit verbundene Angestellten-Status ist tatsächlich nur "auf dem Papier" vorhanden! (Es existiert sogar ein eigener "Arbeitsvertrag", den aber niemand unterschreibt!) Es werden in dieser Zeit keine(!) Sozialabgaben fällig, bzw. von der Firma abgeführt! Der Beamte zahlt auch weiterhin nur seine Lohn- und ggfs. Kirchensteuer, nebst Soli. Das hat dann selbstverständlich zur Folge, dass der Betreffende durch das erhöhte (Angestellten-)Brutto letztlich tatsächlich auch mehr Netto in seinem Portemonnaie vorfindet! (Außerdem kann der Betreffende entsprechend der Punktezahl seiner Beurteilung noch ein Leistungsentgelt erhalten. Das sieht bei aktiven Beamten schon völlig anders aus!)
Gruß
Rudolf
Linus
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Beitrag von Linus »

Danke für die Antwort Rudolf.

Es ging wirklich nur um die spätere tatsächliche Pension, eine DDU wird ihn wohl hoffentlich nicht vorzeitig ins AUS kicken. (wie mich)
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Genauso ist es.
ABER:
Die Insichbeurlubung hat ja meistens den Zweck, als Beamter eine deutlich höherwertigere Tätigkeit (als das originäre Amt hergäbe) auszuführen und dafür im aktuellen Einkommen auch mehr zu verdienen. DAS bedeutet aber auch, dass er auch auf der Beförderungsliste der beurlaubten Bea zu sitzen hat, eben wegen der deutlich höherwertigeren Tätigkeit und eindeutig darauf spekulieren darf, dass auch im Hintergrund eine Beförderung erfolgt. (Noch auf getrennten Listen, nächstes Jahr sind alle Telekomiker wieder in einem "Topf").

Man sollte es also in einer längeren Insichbeurlaubung auch schaffen, dass man während des höherwertigen Einsatzes auch im Hintergrund in seinem Beamtenstatus befördert wird, damit sich das Höherwertige auch mal auf die spätere Pension oder das aktuelle Gehalt auswirkt, falls die ISB mal beendet wird.

Wer es versäumt hat, im dauerhaft höherwertigen Einsatz bei seinem Vorgesetzten auch mal etwas Engagement für das Heranziehen einer Beförderungsplanstelle zu produzieren, hat m. M. nach auch selbst etwas versäumt. Der Beamte muss sich halt auch manchmal um seine Belange selbst kümmern, wenn das "System" von alleine nicht "anspringt".

Normalerweise sollte das funktionieren.
Linus
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Beitrag von Linus »

Vielen Dank für Deine Antwort Bundesfreiwild.

Also auf dieser Liste steht er wohl, wird aber aufgrund Deiner Auskunft noch einmal nachhaken.
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