Frage zur Mindestversorgung und zur Dienstunfähigkeit

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barnabeus
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Frage zur Mindestversorgung und zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von barnabeus »

Hallo,

ich bin seit einigen Monaten krank geschrieben und befürchte das ich von der Telekom dienstunfähig geschrieben werde, da momentan keine Aussicht auf Besserung besteht.

Um mich auf diese evtl. eintretende Situtation besser vorbereiten zu können, würde ich gerne die Randbedinungen abklopfen.

Ich bin Mitte 40 und Bundesbeamter. Da wird mir wohl nicht mehr als die Mindesversorgung zustehen.
Wie hoch ist denn genau diese Mindestversorgung? Spielt da evtl. auch ein Schwerbehinderungsgrad eine Rolle?

Ist es richtig das sich im Falle einer Dienstunfähigkeit die Beihilfe auf 70% erhöht und die Krankenkassenbeiträge sinken?

Angenommen, die DU dauert bis zum tatsächlichen Pensionsalter an, erhöht sich die Mindestversorgung dann ggf. um die gesetzliche Rente? Ich habe 7 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.

Wie kann ich mir eigentlich den Ablauf näher vorstellen? Bis jetzt hat mich "T" noch nicht angeschrieben oder vorgeladen, das wird aber sicher kommen.

Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten, gerne auch per PM.
Vielleicht findet sich ja auch jemand, der/die sich in der gleichen Situtaion befand und sein Erfahrungen schilden würde.

Vielen lieben Dank

Gruß Barny
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Haben wir hier im Forum auch schon breit drüber geschrieben - aber nochmal:

Mit 40 Jahren und vielleicht 20 Dienstjahren ist nur die Mindestpension drin.
Nein, für eine Schwerbehinderung gibts keine Zusatzzahlungen.
Ja, Rentenansprüche, die die BfA berechnet hat (oder berechnen wird, falls Sie es noch nicht angestoßen haben) werden erst mit Eintritt ins reguläre RENTENalter dazukommen.
Eine Rentenberechnung wird in Ihrem Falle auch für die Pensionsberechnung gebraucht, man sollte sie also dann auch in der Hand haben.
Da man die reguläre Pension in Frühpension bei weitem nicht erreicht, wird es die Rente dann oben drauf geben (sofern sich nichts an der rechtlichen Situation bis dahin ändert)

Ablauf:
Ab 6 Wochen krank am Stück oder 6 Wochen verteilt übers das jeweils letzte Halbjahr, kann der Dienstherr eine betriebs- oder amtsärztliche Untersuchung auf DDU einleiten.

Man bringt seine Atteste mit (die werden dem Arbeitgeber nicht zugeleitet) und unterhält sich mit dem Arzt über die Perspektiven.
Möglicherweise führt der Arzt auch eine Untersuchung durch.

Dann wird besprochen, wann man evtl. gesundet, ob eine Reha-Maßnahme etwas bringen kann, das kann eine nochmalige Frist zur Gesundung sein und danach nochmal eine Untersuchung. Der Arzt kann auch zu dem Schluss kommen, dass man dienstunfähig ist und der DDU-Akt rollt durch die Verwaltung.

Falls man sich nicht zwangspensionieren lassen will, erfordert dies einige Bereitschaft zum Widerstand, gute Argumenation im Arztgespräch und evtl. weitere Atteste oder ein Gutachten des behandelnden Arztes um nochmal Zeit zu schinden, in der man wieder körperlich oder geistig - oder beides - fit wird. Eine gute Belegbasis ist wünschenswert.

Falls der Arzt auf dienstunfähig entscheidet, kommt irgendwann der Bescheid, dass man in den Ruhestand versetzt wird. Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen.

Über die Pensionsberechnung und Nebentätigkeiten haben wir uns im Forum schon recht ausführlich ausgelassen, da sollten sie mal die Suchfunktion bedienen.
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

@Bundesfreiwild:

Soweit alles Richtig.

Nur bei der "Berechnungsgrenze" von Krankheitszeiten, die zur DDU führen, habe ich andere Informationen.

Nach meinem Kenntnisstand ist diese Thematik seit einiger Zeit ja geregelt, und zwar muss der Beamte zur Vermeidung von einer "Zwangspensionierung" aufgrund von Krankheitszeiten mindestens 51 % der möglichen Arbeitsleistung erbringen, d.h. in dem Berechnungszeitraum von 6 Monaten muss er mindestens 3 Monate und 1 Tag "dienstfähig" sein.

Wie kommst Du in Deinem Beitrag auf 6 Wochen je Halbjahr?

Ist dies bei der T. anders geregelt als bei der Bahn, gibt es vielleicht Sondervereinbarungen?
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Die 6 Wochen pro Halbjahr sind bei der Telekom jedenfalls so geregelt.
Es gibt aus dem Personalbuchführungssystem mittlerweile eine automatische Meldung, sobald die Anzahl Kranktage pro zurückliegendem Halbjahr (oder am Stück) erreicht sind und der DDU-Prozess wird "angeworfen", also der Beamte erstmal zum Betriebsarzt geschickt.

Kannst mir glauben, die sind ganz scharf darauf, Dauerkranke in die DDU zu schicken, vor allem wenn sie noch so jung sind, dass sie die nächsten Jahre nicht für die 55-er-Regelung in Frage kommen.
seppel
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Beitrag von seppel »

ich habe auch Fragen zur DDU. Ich war bisher einmal beim BAD-Arzt. Der wollte eine Prognose wissen, welche mein Facharzt aber nicht aufs Attest aufgeschrieben hatte. Habe ich es richtig verstanden, daß ich 3 Monaten nach der Erstuntersuchung nochmal zum BAD muß? Wenn ich dann (also nach der Zweituntersuchung) innerhalb von z.B. 3 Monaten wieder dienstfähig sein sollte, komme ich dann nicht in die DDU?
Und muß ich zwangsweise zu einer Kur-Maßnahme fahren?

Kann man die Krankschreibung unterbrechen, um seinen zustehenden Jahresurlaub zu nehmen?
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Hallo Seppel,

diesbezüglich gibt es keine definitiven Richtlinien.
Wird von jeder Personalstelle anders gehandhabt.

Ich z.b. musste insgesamt 4 mal zum BAD-Arzt, obwohl ich gar nicht krank war. Mein Personaler wollte mich unbedingt zu einem Laufbahnwechsel pressen. Den ich nicht wollte.
Argument war, für mich wäre keine Tätigkeit mehr vorhanden und man wollte mich innerbetrieblich "umschulen".

Wichtig ist, dass Du dem BAD-Arzt klar sagst was Du willst und dies auch evtl. durch entsprechende Atteste vom Hausarzt untermauerst.
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man mit den BAD-Ärzten vernünftig redet und die Sachlage erklärt, werden diese auch i.d.R. entsprechend diagnostizieren.....

Günstig ist auch, wenn man seine Krankheitszeit gelegentlich unterbricht um einen Arbeitsversuch zu wagen.
Dadurch kann man seinem DH signalisieren, dass man weiterhin beschäftigt werden möchte und nicht in die DDU geschickt werden möchte.

Gegen die Vorladung zum BAD kann man sich nicht wehren, dies liegt im Ermessen des DH bzw. AG. Der bezahlt ja auch dafür.

Wichtig ist wie gesagt, dass man keine "ungünstige Prognose" bekommt, sondern seine grundsätzliche Dienstwilligkeit geltend macht -wenn man denn will-.
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

@seppel:

Noch mal zur Kur und zum Urlaub:

Zur Kur würde ich auf alle Fälle fahren, wenn mein DH bzw. der BAD-Arzt dies empfielt.
Zwingen kann Dich niemand, es könnte aber als fehlender Gesundungswillen ausgelegt werden, wenn Du eine empfohlene Kur ablehnst.

Weiterhin würde ich im Vorfeld meines Urlaubs mit meinem Hausarzt darüber reden und von ihm das "ok" holen.
Ebenfalls würde ich -wenn ich das schriftliche Einverst. meines Hausarztes habe- mich ordnungsgemäß bei meiner Dienststelle abmelden.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Nein, man muss seine Krankheit nicht unterbrechen, um den Jahresurlaub abzuwickeln. Krank ist krank.

Gibt dazu auch mittlerweile Gerichtsurteile: Der Urlaub verfällt nicht, wenn er wegen Dauerkrankheit nicht genommen werden KONNTE.
Bei Angestellten kann er in passenden Fällen finanziell abgewickelt werden, bei Beamten ist das meines Wissens noch nicht möglich.

Und eine plötzliche Gesundung NUR zur Abwicklung des Jahresurlaubes sähe aber auch sehr merkwürdig aus und müsste als Grund zu der Annahme gesehen werden, dass man nur simuliert. Darauf muss man sich nicht einlassen.

Tritt man aber als gesundet ernsthaft wieder an, führt das dazu, dass man natürlich erstmal den Alt-Urlaub abwickeln muss.

In einer AG führt nicht abgewickelter Urlaub zu auch finanztechnischen Rückstellungen, die jeder Bilanzler gar nicht haben will. Deshalb auch der Druck.
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