Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ossibabe
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Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von Ossibabe »

Hallo ihr Lieben,

mein Lebensgefährte ist bei der Berufsfeuerwehr. Dort wurde in 03.15 eine neue Zeiterfassung eingeführt. Jetzt wurde festgestellt, dass diese Zeiterfassung falsch programmiert wurde und dementsprechend falsche Stunden erfasst wurden. Bei Stundenguthaben durfte er damals mit Überstunden zu Hause bleiben, da er Anwärter war und für die Schule lernen sollte. Nun wurde eine Kommission zur Prüfung der Stundenkonten gegründet, da festgestellt wurde, dass die Zeiterfassung falsch ist. Jetzt stellte sich heraus, dass er fast 290 Minusstunden hat! Ist es rechtlich richtig?
Ich bin selbst Beamtin und bei uns ist es so, dass die Stundenkonten regelmäßig überprüft werden, damit keine extremen Überstunden oder Minusstunden anfallen.
Er hat auch die Stundenzettel zur Prüfung bekommen, da sind jedoch Notizen die kniemand versteht und die Stundenzettel sind auch nicht vollständig. Er hat jetzt aber auch Angst, bei der Personalabteilung nachzufragen, weil er denkt es wird ihm daraus ein Strick gedreht. Er möchte nämlich noch innerhalb der Feuerwehr aufsteigen und hat Angst, dass ihm das am Ende der Kopf kostet. Kann er etwas dagegen tun?
Bei der ganzen Sache sind wohl auch etliche Köpfe gerollt.

Ich würde mich über Eure Antworten freuen.

Ossibabe
Varetek
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Re: Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von Varetek »

Von meinem Kenntnisstand ausgehend, dass bei der Berufsfeuerwehr regelmäßig 48h/Woche Dienst angesagt ist, von denen 19h auf die Bereitschaft entfallen, bedeutet das, dass dein Lebensgefährte binnen der letzten 1,5 Jahre ganze 10 Wochen länger zu hause war (zzgl. der "vermeintlichen" Überstunden, die er zusätzlich abgefeiert hat) als eigentlich möglich. Hat er sich nicht irgendwann mal gefragt, wieso er bei vollem Sold so selten das Haus verlässt?!

Unabhängig davon, in welchem Rahmen er sich möglicherweise dagegen wehren könnte, diese 290h nun nachzuarbeiten, dürfte der Versuch nicht gerade auf Gegenliebe stoßen, denn immerhin steht dem stattlichen Minuskonto deines Lebensgefährten irgendwo ein Kollege mit entsprechendem Guthaben gegenüber.

Aber gib uns doch vielleicht mal ein paar mehr Infos an die Hand. Ich verstehe z.B. gerade nicht wirklich, wieso es einerseits eine "neue, programmierte Zeiterfassung" gab, aber dennoch scheinbar Stundenzettel auf Papier geführt wurden. Oder sind das Ausdrucke aus dem System? Wie funktionierte das System, bzw. wie hätte es funktionieren sollen? ;-)
bettelmusikant
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Re: Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von bettelmusikant »

Schau doch mal ins Feuerwehrforum viewforum.php?f=27 die sind vielleicht eher mit vergleichbaren Problematiken vertraut. Und er sollte doch recht zügig die Sache in Angriff nehmen, sonst wird ihm daraus erst recht ein Strick draus gedreht, indem ihm unterstellt wird, er hätte versucht die Sache auszusitzen. Also ab zur Personalabteilung. Sicherlich ist er doch nicht der einzige Betroffene? Ist er denn noch Anwärter? Dann hat er doch auch sicher einen festen Ansprechpartner an den er sich vertrauensvoll wenden kann.
Torquemada
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Re: Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von Torquemada »

Offensichtlich durfte er als ANWÄRTER seine Stunden zu Hause (zum LERNEN) verbringen.
Er sollte sich freundlich an seinen Ansprechpartner zur Klärung wenden und (im Zweifelsfall) eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen.
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Hauseltr
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Re: Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von Hauseltr »

Wieso sollte man Jemanden aus so einer Situation einen Strick drehen können?

Der Beamte ist ja nicht aus freien Stücken zu Haus geblieben, sondern es wurden ihm ja wohl Vorgaben vom Dienstplan bzw. vom Vorgesetzten gegeben, die er befolgt hat. Selbst wenn er jetzt angeblich 290 Minusstunden hat, wann soll er die denn wieder aufarbeiten? Hier liegt doch ein Versäumnis der Vorgesetzten vor und kein schuldhaftes Verhalten des Beamten.

Für mich ist fraglich, ob der Arbeitgeber überhaupt ein Anrecht darauf hat, dass diese Stunden nachgearbeitet werden müssen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
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Bananen-Willi
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Re: Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von Bananen-Willi »

Editierdoppelpostdummheit :o
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Bananen-Willi
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Re: Falsche Zeiterfassung - Minusstunden

Beitrag von Bananen-Willi »

Hauseltr hat geschrieben:Für mich ist fraglich, ob der Arbeitgeber überhaupt ein Anrecht darauf hat, dass diese Stunden nachgearbeitet werden müssen.
Meiner Meinung nach ist das ein falscher Denkansatz. Der Dienstherr hat ein Anrecht darauf, dass für ihn die regelmäßige verbindliche Arbeitszeit durch die Beamten erbracht wird, nicht er muss dafür sorgen, dass die Leute auch Arbeiten. Jeder Beamte weiß, wieviel Stunden er leisten muss, also kann er sich später nicht darauf berufen, wenn er zuwenig Stunden hat, da es für ihn eine Dienstpflicht ist. Darüberhinaus bezweifle ich, dass das BGB im allgemeinen auf Dienstverhältnisse von Beamten angewandt werden kann, da es hierfür über die diversen Beamtengesetze und -Verordnungen jeweils speziellere Regelungen gibt.

Meiner Meinung nach geht Torquemadas Vorschlag in die richtige Richtung. Hier sollte gegenüber dem Dienstherrn argumentiert werden, dass man zwar wusste, wieviele Stunden man ableisten muss, und dass man hierzu jederzeit auch bereit war. Das Zuhausebleiben zum Lernen wurde vom TE dann als "Freistellung zum Zwecke der Prüfungsvorbereitung" verstanden, deren Rechtmäßigkeit er nie angezweifelt hatte, da vom Dienstherrn hier auch nie ein Einwand kam. Und in dem Punkt hat Hauseltr natürlich recht...für Versäumnisse und Fehler des Dienstherrn kann der Beamte nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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