Ablehung Prüfung beamtenrechtliche Voraussetzung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Heidelbergensis
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Ablehung Prüfung beamtenrechtliche Voraussetzung

Beitrag von Heidelbergensis »

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst bei einer Großstadt und nach meinem derzeitigen Arbeitsvertrag nach TVÖD 13 eingestellt. Und das obwohl die ursprüngliche Stellenausschreibung BesGr. A 13 BesO gelautet hat und diese lediglich mit dem Hinweis "Bei Nichterfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Beschäftigung im Arbeitsverhältnis nach EGr. 13 TVöD möglich" versehen war.
Auf meine Nachfrage hin, wann die Verbeamtung vorgesehen ist, wurde mir nur gesagt, dass das bei dieser Position gar nicht vorgesehen sein und die Entscheidung in welchem Status ich letztendlich beschäftigt werde dem Dienstherrn obliegt.

Meine Frage wäre jetzt, ob jemand ähnlich Erfahrungen gemacht hat und weiß, ob es in meinem Fall zuläßig ist, eine Verbeamtung von vornerein auszuschließen, ohne die beamtenrechtlichen Voraussetzungen bei mir überhaupt überprüft zu haben.

Über Rückmeldungen zu Euren Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
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Ruheständler
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Re: Ablehung Prüfung beamtenrechtliche Voraussetzung

Beitrag von Ruheständler »

Heidelbergensis hat geschrieben:die Entscheidung in welchem Status ich letztendlich beschäftigt werde dem Dienstherrn obliegt.
das ist grundsätzlich richtig,der Dienstherr behält sich immer vor ob er einen Dienstposten als Angestellter oder als Beamter besetzen will,dabei sind meistens interne Vorgänge und Vorgaben der Grund.
Bei mir war es damals als Bundesbeamter so, das massiv dafür geworben wurde vom Angestelltenverhältnis in das Beamtenverhältnis zu wechseln,dafür muss aber der Dienstposten als sogenannter ,,Wechseldienstposten,, im Stellenbesetzungsplan ausgewiesen sein.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
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Re: Ablehung Prüfung beamtenrechtliche Voraussetzung

Beitrag von Torquemada »

M.E. kommt es im Einzelfall auf die Details an, weil wir uns hier eigentlich im ARBEITSRECHT bewegen.

Das Arbeitsrecht (Richterrecht) ist komplex.
Sollte allen Beteiligten vor/bei Abschluss des Arbeitsvertrages nacgweislich klar gewesen sein, dass laut Stellenausschreibung einen Verbeamtung quasi beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt avisiert wurde, ergäbe sich bei einer Kündigung eventl. eine deutlich höhere Abfindung bzw. es könnte auch ein Schadensersatzanspruch entstehen.

Hier wäre eine Beratung bei einem versierten Arbeitsrechtler angeraten.

Willst du weiterhin bei dieser "Großstadt" arbeiten, bleibt dir nichts übrig, als Kontakte spielen zu lassen, eventl. deine Wechselbereitschaft anzudeuten oder zu einer anderen Kommune zu wechseln, die die verbeamtet.
Die Kommunen in Baden-Württemberg haben große Schwierigkeiten, hochmotiviertes und sehr kompetentes Personal zu gewinnen und zu HALTEN. Liegt an der Vollbeschäftigung hier und den hohen Gehältern, die für Fachleute in der freien Wirtschaft gezahlt werden. Eigentlich kann man da sicherheitsbewußte Menschen nur mit dem Beamtenverhältnis locken.
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Speedito
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Re: Ablehung Prüfung beamtenrechtliche Voraussetzung

Beitrag von Speedito »

Hasz du denn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Laufbahnprüfung) oder müsstest du das Verfahren als anderer Bewerber durchlaufen?
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