Referendariat trotz fehlender Aussicht auf Verbeamtung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
polarbär
Beiträge: 1
Registriert: 28. Mai 2016, 09:09
Behörde:

Referendariat trotz fehlender Aussicht auf Verbeamtung

Beitrag von polarbär »

Einen guten Tag zusammen

Folgendes: Ich spiele mit dem Gedanken, mich für eine Referendariatsstelle als Wissenschaftlicher Bibliothekar zu bewerben, die normalerweise in einer Laufbahn im höheren Dienst münden soll. Nun bin ich gesundheitlich in einer Verfassung, mit der ich mit Sicherheit nicht verbeamtet werde, mit der ich aber das Referendariat (und mittelfristig auch die darauffolgende Tätigkeit) ohne Probleme schaffen kann. Mir stellen sich nun folgende Fragen:

1.) Hat man überhaupt eine Chance, "Beamter auf Widerruf" zu werden, wenn man die Voraussetzungen für die spätere Verbeamtung eindeutig nicht erfüllt?

2.) Können Absolventen von Referendariaten grundsätzlich auch als Angestellte beschäftigt werden?


Kann jemand von euch dazu etwas sagen? Ich hoffe, es ist nicht zu allgemein formuliert. Viele Dank im Voraus
KaijuRim
Beiträge: 6
Registriert: 22. Mai 2016, 15:44
Behörde:

Re: Referendariat trotz fehlender Aussicht auf Verbeamtung

Beitrag von KaijuRim »

Eine Chance hast du immer. Vor einer Verbeamtun kommt eine Untersuchung beim Amtsarzt. Dieser wird dann beurteilen ob du für eine Verbeamtung in Frage kommst oder nicht. Diese Empfehlung reicht er dann an den Dienstherren weiter. Ob er sich daran hält ist dann seine Sache.

Zu 2.) hängt von Dienstherren ab und davon wie die Stelle ausgeschrieben wurde.
Florek
Beiträge: 100
Registriert: 15. Feb 2013, 08:25
Behörde:

Re: Referendariat trotz fehlender Aussicht auf Verbeamtung

Beitrag von Florek »

Ich kann nur für den Schuldienst in Bayern sprechen, aber dort ist es so, daß, wenn jemand aufgrund seiner Leistungen in I. und II. Staatsprüfung für eine Planstelle in Frage kommt, der Ernennung zum Beamten auf Probe aber gesundheitliche Gründe entgegenstehen, dann bietet man demjenigen einen unbefristeten TV-L-Vertrag an.
Antworten