zeerookah hat geschrieben:
Um wieviel?
Und was hat das mit §50 bei den Versorgungsempfängern auf sich?[/quote]
2017 = Pflegereform = 5 Pflegestufen = höhere Beiträge Wieviel ?
§50
Dieser Betrag wird fällig bei Eintritt in den Ruhestand.
Abzug für Pflegeleistungen (70 Prozent Beihilfe)
Im Moment 1,175 % 2017 1,275 ?
Aktive Beamte bezahlen nur die "billige" Pflegepflichtversicherung.
Ich hab mich vor ein paar Jahren immer gewundert warum meine Mutter
in der GKV 60 Prozent mehr für die Pflegepflichtversicherung bezahlt.
Mit Eintritt in den Ruhestand schlägt dann der Hammer zu
Von den 71,75 % bleiben dann weniger , erstmal wird umgerechnet mal 0,99010
und dann der Abzug vom Bruttobetrag §50 für Pflegeleistungen.