Versetzung innerhalb der Dienststelle aus gesundheitlichen Gründen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Gummibaumgießer
Beiträge: 1
Registriert: 29. Dez 2013, 16:29
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Versetzung innerhalb der Dienststelle aus gesundheitlichen Gründen

Beitrag von Gummibaumgießer »

Liebe Forumgemeinde,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Es ergibt sich folgendes Problem:

Nehmen wir an, ein BaL in der allgemeinen Verwaltung erhält, nachdem er sich auf diese ausgeschriebene Stelle beworben hat,
eine äußerst spezielle Stelle. Diese Stelle ist im Haus hoch angesehen und er muss sich gewisses Fachwissen aneignen, was der Beamte auch umgehend und fortlaufend tut.
Mit Besetzung der Stelle erhält der Beamte jedoch nicht nur die ausgeschriebene Stelle, sondern im Nachhinein noch diverse Zusatzaufgaben, die ihn so massiv einnehmen, sodass er mit der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes, der Bewältigung entsprechender Zusatzaufgaben und der zeitaufreibenen Einarbeitung in das neue Fachgebiet überfordert ist. Zunächst versucht der Beamte mit eigenen Kräften die Situation zu meistern.
Nach einer gewissen Zeit wendet sich der Beamte an seinen Vorgesetzen und erklärt diesem die Situation. Leider kann oder möchte der Vorgesetzte dem Beamten nicht helfen. Innerhalb eines längeren Zeitraumes zeigt der Beamte immmer wieder seine Überlastung und die damit verbundenen Probleme erfolglos an. Leider erkrankt der Beamte zwischenzeitlich ernsthaft (z.B Herzinfarkt) und als Auslöser kommt insbesondere die berufliche Situation in Betracht.

Hat der Beamte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit, sofern er selbst einen Antrag stellt, einen Anspruch auf Versetzung auf eine reguläre Sachbearbeiterstelle? Kann er die Amtsleitung, insbesondere durch Vorlage entsprechender Atteste und ärztlicher Stellungnahmen dazu bewegen,
auf seine nunmehr vorliegenen gesundheitlichen Einschränkungen einzugehen?

Danke für jede Hilfe
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Versetzung innerhalb der Dienststelle aus gesundheitlichen Gründen

Beitrag von Silencium »

Eine pauschale Antwort kann man hier nur schwer geben; entscheidend sind hier viele Faktoren. Grundsätzlich ergibt sich aus der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG bzw. § 78 BBG) durchaus eine generelle Pflicht des Dienstherrn im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, den Beamten mit Blick auf sein gesundheitliches und persönliches Wohlergehen einzusetzen. Natürlich stößt das aber auf vielfältige praktische Grenzen, z. B. müsste für den fiktiven Ausgangsfall zunächst eine freie Stelle vorhanden sein auf die der Beamte wechseln kann. Sinnvoll wäre es zudem mit dem direkten Vorgesetzen, der Personalstelle und dem Personalrat das Gespräch zu suchen. Einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine konkrete ("alte") Stelle gibt es aber nicht.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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