Aufstieg mD-> gD vergl. Vorschr. § 48 II HLV Bayern/Bund

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Mask
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Registriert: 8. Mär 2016, 14:28
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Aufstieg mD-> gD vergl. Vorschr. § 48 II HLV Bayern/Bund

Beitrag von Mask »

Hallo alle zusammen,

ich stehe aktuell vor einem beamtenrechtlichen Problem und würde mich über die eine oder andere Fachmeinung aus einer Personalstelle (vorzugsweise aus Bayern oder vom Bund) sehr freuen.

Ich bin aktuell Kommunalbeamter einer hessischen Großstadt, Amtsinspektor mit Amtszulage und studiere im letzten Jahr an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (mache also meinen Aufstieg in den gD).

Da das Studium in wenigen Monaten abgeschlossen ist, durchforste ich regelmäßig Interamt und bleibe hierbei auch regelmäßig an der ein oder anderen interessanten Stelle hängen. Problem hierbei ist, das diese Stellen (zumindest manchmal)den Wechsel in den Bereich eines anderen Dienstherren und damit anderen Beamtengesetzes bedingen würden, in dem ich mich nicht auskenne.

Konkretes Problem: Wenn ich bei meiner aktuellen Behörde verbleibe bleibe ich nach Abschluss des Studiums für ein Jahr in meinem bisherigen Amt ( § 36 IV HLV ), kann dafür aber nach Ablauf dieses Jahres direkt die Ernennung zum Oberinspektor nach § 48 II HLV entgegennehmen.

Jetzt meine Frage, wie würde es sich verhalten wenn ich vor Ablauf dieses Jahres zu einer Behörde des Bundes oder des Freistaates wechseln würde ? (Da ich ja während dieser Zeit trotz bestandenen Studiums immer noch Amtsinspektor wäre.)

Gibt es in Bayern oder beim Bund vergleichbare Regelungen wie den § 48 II HLVO ?

Vielen Dank für eure Hilfe
es grüßt
Der Mask
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