Verlust Status "auf Lebenszeit"

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Fragender1
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Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Fragender1 »

Hallo in die Runde, ich habe eine Frage, weil ich es nicht ganz verstehen kann...

Meine Freundin ist Bundesbeamte auf Lebenszeit, gehobener Dienst.

Sie wechselt jetzt zum Land, in eine Stelle höherer Dienst.
Für diese Stelle wird sie zurückgestuft auf "Beamtin auf Probe" für drei Jahre.

Sollte sie in den drei Jahre mal krank werden, z.B. Bandscheibenvorfall, wird der Amtsarzt eine "Verbeamtung auf Lebenszeit" nicht befürworten und sie wird keine Beamte, sondern Angestellte.

Für mich führt dieser Ablauf des Stellenwechsels den ursprünglichen Status "auf Lebenszeit" ad absurdum.
Gibt es eine Möglichkeit, den Status "auf Probe" zu umgehen?

Bitte entschuldigt, wenn ich ggf. nicht die richtigen beamtenrechtlichen Formulierungen benutzt habe.

Vielen Dank im voraus!
Silencium
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Silencium »

Die Konstellation kann nur dann entstehen, wenn der Beamte einen Antrag auf Entlassung beim alten Dienstherrn stellt und beim neuen ein neues Beamtenverhältnis eingeht.

Geschieht der Wechsel im Rahmen einer Versetzung bleibt der Status "auf Lebenszeit" erhalten.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Torquemada
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Torquemada »

freshair hat geschrieben:..spricht man eigentlich mit böser Zunge, wenn man behauptet, dass man von jemanden, der bald im höheren Dienst tätig sein wird, erwarten kann bzw muss, dass er/sie solche geregelten Dinge wissen muss bzw. bzw. weiß, wo er/sie dies nachlesen kann?... :roll:
Eigentlich kann man da sowas erwarten.

Zumal die Beamtin aus dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst wechselt. Da sollte alles formlae vorher abgeklärt und auch verstanden worden sein.
Tesla
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Tesla »

Vor allem könnte man auch von Torquemada und freshair erwarten, dass sie im Bereich "verstehendes Lesen" wenigstens die Grundlagen beherrschen!

"Hallo in die Runde, ich habe eine Frage, weil ich es nicht ganz verstehen kann...

Meine Freundin ist Bundesbeamte auf Lebenszeit, gehobener Dienst."

Die Freundin ist die Beamtin, der Fragende hat den Sachverhalt noch nicht hinreichend erfasst!

Alles klar ihr Schlaumeier?
DerHagn
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von DerHagn »

Warum spricht dann der Fragende nicht zuerst mit der Freundin? ;)
DerHagn
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von DerHagn »

Oder so. ;)
Aber immer herrlich diese Fragen "für einen Freund, für einen Bekannten".... :)
Torquemada
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Torquemada »

Tesla hat geschrieben:Vor allem könnte man auch von Torquemada und freshair erwarten, dass sie im Bereich "verstehendes Lesen" wenigstens die Grundlagen beherrschen!

"Hallo in die Runde, ich habe eine Frage, weil ich es nicht ganz verstehen kann...

Meine Freundin ist Bundesbeamte auf Lebenszeit, gehobener Dienst."

Die Freundin ist die Beamtin, der Fragende hat den Sachverhalt noch nicht hinreichend erfasst!

Alles klar ihr Schlaumeier?
Ich kann lesen.
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Mikesch
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Mikesch »

Auf Wunsch des TO mach ich noch mal auf, aber bitte sachlich bleiben ;-)
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Monty
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Monty »

Deine Freundin kann froh sein, dass ein Wechsel überhaupt möglich ist.
Da sich ja immer die Frage stellt wie deine Freundin die notwendige berufspraktische Zeit in der höheren Laufbahn gesammelt hat um in dieser verbeamtet zu werden ?!?
Das Studium und Tätigkeiten im gehobenen Dienst reichen ja normal nicht aus.

Regelung beim Bund:
§24 BLV
(1) Abweichend von § 17 Absatz 3 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes können Beamtinnen und Beamte, die die für eine höhere Laufbahn erforderliche Hochschulausbildung besitzen, für eine höhere Laufbahn zugelassen werden, wenn sie an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.

(2) Sie verbleiben in ihrem bisherigen beamtenrechtlichen Status, bis sie
1. im gehobenen Dienst die in § 17 Absatz 4 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes oder im höheren Dienst die in § 17 Absatz 5 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes geforderten sonstigen Voraussetzungen erfüllen und
2. sich nach Erlangung der Befähigung sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt haben.
Ergo: Beim Bund würde man nach erfolgreicher Bewerbung noch drei Jahre als Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst bleiben und würde dann erst befördert/höhergruppiert (nach §24 (2) Nr.1 ergeben sich "2,5 Jahre" + nach §24 (2) Nr.2 "0,5 Jahre" = 3 Jahre).
Fragender1
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Fragender1 »

Danke für die Rückmeldungen. So einfach scheint der Wechsel nicht zu sein. Und bislang war wohl die Antwort beider Personalabteilungen "Antrag auf Entlassung beim alten Dienstherrn und beim neuen ein neues Beamtenverhältnis beginnen" mit der Konsequenz Verlust Status Beamter auf Lebenszeit.

Kann man denn diesen doppelten Wechsel (Dienstherr und Laufbahn) mittels einer "Versetzung" abwickeln?
Wie würde die "Erprobung" laufen?

Der Beitrag von Monty würde die Aussagen der Perso bestätigen...?!
Monty
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Re: Verlust Status "auf Lebenszeit"

Beitrag von Monty »

Ich kann dir sagen wie es bei uns laufen würde:

Voraussetzung abgeschlossenes passendes Masterstudium:
1. Bewerbung auf eine extern ausgeschriebene Stelle im hD.
2. Erfolgreiche Durchsetzung im Auswahlgespräch.
3. Versetzung auf die neue Stelle nach Absprache der Behörden.
4. 2,5 Jahre im Ursprungsamt: Heranführung an die Tätigkeiten im hD (man macht einfach den hD-Job; man bleibt gD, aber auf Lebenszeit)!
(zu 4. alternativ geht auch eine Referendarsausbildung die nach dem Ursprungsamt als Beamter auf Probe besoldet wird)
5. 0,5 Jahre Bewährung im neuen Amt (den Zweck habe ich bis heute nicht verstanden)!
6. Erst danach ('4.' + '5.' = 3 Jahre) erfolgt die Verleihung des neuen Laufbahnamts A13 (auf Lebenszeit) mit Beibehaltung der Erfahrungsstufe.

Wesentlich schlechtere Alternativ:
Entlassung aus dem gD, dann 2,5 Jahre als Tarifbeschäftigter in E13 und im Anschluss Verbeamtung in A13 Erfahrungsstufe 1 (noch mal Beamter auf Probe für 3 Jahre).
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