Psychologische Begutachtung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Amtsdackel
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Psychologische Begutachtung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,
habe eine Frage zur psychologischen Begutachtung im Rahmen der ueberpruefung der Dienstfaehigkeit.

Muss dies ein Arzt sein mit dem Zusatz Psychologie und Psychiatrie, oder kann diese Begutachtung durch einen Diplom - Psychologen durchgeführt werden? Mein Dienstherr hat mir das nicht beantworten können.

LG Amtsdackel
egyptwoman
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von egyptwoman »

Ein Psychologe ist ja an sich kein Arzt. Ein Gutachten wie du es brauchst, muss von einem Psychiater oder einem Psychotherapeuten (das erstere wäre aber sinnvoller) ausgestellt werden.

egyptwoman
Buzzi
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Buzzi »

Wäre wichtig zu wissen in wessen Auftrag Du ein Psych. Gutachten brauchst.
Denn über Dienstfähigkeit entscheidet schlussendlich die Amtsärztin auf Grundlage eingereichter Berichte.
Wenn die Amtsärztin Dich beauftragt med. Berichte einzureichen, genügen erst einmal Atteste behandelnder Ärzte, Psychologen.
Wenn sie ein psychiatrisches Gutachten verlangt, also von einem Psychiater mit Gutachter-Qualifikation (haben die meisten), soll sie ihn auch bestellen. Sie wird es sowieso tun, wenn ihr eingereichte Gutachten missfallen.
Niemand kann von Dir verlangen selbsttätig eine dienstentscheidende Begutachtung zu veranlassen. Je nach Fallsituation kann es natürlich auch sinnvoll sein, selbsttätig zu werden.
Dienstunfall_L
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Bitte beantworte Buzzis Frage, sonst ists ein Stochern im Nebel.
Wurde das GA angefordert, wenn ja, von wem?

LG
Torquemada
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Torquemada »

Dienstunfall_L hat geschrieben:Bitte beantworte Buzzis Frage, sonst ists ein Stochern im Nebel.

Welche Frage?
Amtsdackel
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
die Amtsaerztin wollte einen Termin bei einer Aerztin der Fachrichtung vereinbaren, jedoch war der vorgeschlagene Termin erst im Spätherbst, weshalb der Dienstherr dagegen war. Danach wollte die Amtsaerztin ihr Fazit zur Dienstfaehigkeit ohne das psychologische Gutachten erstellen, was der DH ebenfalls ablehnte. Also sagte die Amtsaerztin zum DH, er solle sich selbst drum kümmern, da sie was besseres zu tun habe, als alle Aerzte in Sachsen-Anhalt abzuklappern um ein Gutachten erstellen zu lassen und zwar noch vor dem Herbst.
Danach war erstmal Ruhe, nach 4 Wochen habe ich nochmal bei der Amtsaerztin und danach beim DH angefragt, was nun los waere. Dieser meinte, er habe den Amtsarzt in Bayern um mithilfe gebeten, ob ich das Gutachten beim Arzt/Psychologin, die mich damals für die KV begutachten hatte. Ich meinte, es waere doch sinnvoller hier vor Ort in Sachsen-Anhalt einen Termin zu vereinbaren, worauf hin er fragte ob ich den einen Arzt mit Termin habe. Ich habe dann gefragt, ob ich mich auf die Suche begeben soll und ob auch ein Diplom - Psychologe das Gutachten erstellen dürfte. Eine Antwort blieb bisher aus. Natürlich habe ich keine Lust 450 Km zum Gutachten zu fahren und danach zurück, mal abgesehen davon schaffe ich derzeit solche Strecken konzentrationsfaehig nicht durchzuhalten (mit dem Pkw).
Das ist der Hintergrund der Frage, dachte es gibt vll. klare Richtlinien wie bei der KV.
Lf
Torquemada
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Torquemada »

Für solche Sachen sollte man niemals selbst einen Arzt suchen. Und 450 Km mit dem Auto zu fahren, verlangt kein Mensch von dir. Das ist nur deine Überlegung.
Dienstunfall_L
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Amtsdackel,

die Amtsärztin hält also für erforderlich, dass ein Arzt mit entspr. Fachrichtung das Zusatzgutachten erstellt.
Dies ist nicht durch ein Gutachten durch Nicht-Ärzte oder Ärzte anderer Fachrichtung ersetzbar.
Ein anderes Beispiel macht dir das vllt deutlich: Wenn ein orthopädisches Gutachten gefordert wird, kann nicht der Physiotherapeut ersatzweise etwas (das wäre kein Gutachten streng genommen) schreiben oder der Arzt für innere Medizin.

Ist es für dich nicht sogar von Vorteil, die internen Uneinigkeiten abzuwarten?
Welche Gründe hast du, die Begutachtung zu beschleunigen?

LG
Amtsdackel
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Re: Psychologische Begutachtung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
jetzt steht zumindest mal fest, wo die Untersuchung stattfindet, jedoch habe ich noch keinen Termin. Nur dass es im Dezember, oder erst im Januar stattfinden wird. Ich denke, bis ich die Entscheidung über meine weitere Dienstfaehigkeit erhalten werde, wird die komplette Untersuchung ein Jahr in Anspruch genommen haben. Das zerrt an den Nerven.

Gruß Amtsdackel
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