Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsantrag

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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noexite1
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Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsantrag

Beitrag von noexite1 »

Hallo zusmamne,

kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, da ich Rücken und weitere Leiden habe. Antwort Versorgungsamt 20%. Damit bin ich nicht einverstanden, was kann ich unternehmen? Wie geht es weiter?
Ich habe zunächst einen Eisnpruch eingelegt.
sdh1807
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Re: Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsan

Beitrag von sdh1807 »

Sehr komplexe Materie. Die Aufrechnung der einzelnen Schäden ist ein Buch mit 7 Siegeln. Da ist z.B. 20%+10%+10% keinesfalls 40%

Ich habe selbst am eigenen Leib erfahren müssen, das das dann ein langer Weg wird.
-Widerspruch/Einrede/Einspruch
-Klage/Berufung/Revision...

Ich selbst habe bei einem Dienstunfall in AFG reichlich Schäden davon getragen und musste um 50% kämpfen.
Ohne die anderen Leiden zu kennen sage ich mal, dass 20% für Rücken und weiteres schon ordentlich ist.

Ich sage mal grob wie meine 50% sich zusammen setzen:
-Verlust Auge 30%
-Hörverlust mit Tinitus beidseits 10 %
-Hautschäden Kopf/Gesicht/Hals/Oberarm/Unterarm 10%
-Brüche Jochbein/Nasenbein/Ellbogen/Unterschenkel unter 10%
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Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsan

Beitrag von Ruheständler »

Hallo,schau mal in Deinen Posteingang...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Buzzi
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Re: Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsan

Beitrag von Buzzi »

Zunächst freundlich Einwände erheben, Widerspruch einlegen ist der gewöhnliche Vorgang. In der Regel geht es dann zu einem Gutachter, den Weg kann man bereits anregen.
Bei der Beurteilung eines Rückenleidens ist die Vorstellung "(nicht) altersgemäss" zu berücksichtigen. Ein Rückenleiden mit über 50 Jahren ist nicht eine definierte Behinderung, da es dem Alter gerecht und üblich ist. Bei einem 30jährigen Altenpfleger ist das was ganz anderes.
Wichtig ist ebenso, dass der SBA sinnvoll gebraucht wird, z.B. der Kündigungsschutz, bzw. Verwendung des Schwerbehindertenrechts. Also nicht nur für in die Schublade legen, sondern weil Probleme offenbar sind, die der SBA Abhilfe verschafft. Eingliederung Schule / Beruf an erster Stelle. Entlassungssorgen, Ruhestandverfahren, Antrag für einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz sind ganz klar Merkmale für GdB mind. 50.
Bei dem Vorgang braucht man Geduld, es geht über Jahre und im Gesamtbild kann man gar nicht früh genug anfangen ;)

PS: Willkommen in der Welt Schwerbehinderter. Wenn Du glaubst der 1. Arbeitsmarkt ist hart ... - dies ist der wilde Westen!
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsan

Beitrag von sdh1807 »

Das ist ja das Problem des TE.
Mit 20% ist er eben noch nicht schwerbehindert. Ab einem GdB von 30% kann er sich gleichstellen lassen und beim Arbeitgeber die selben "Vorzüge" erhalten wie ein Schwerbehinderter.

Um die 30% zu kämpfen lohnt auf jeden Fall.
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
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Re: Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsan

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo noexite

du hast einen Bescheid erhalten (Schreiben mit Auskunft GdB 20, das sind übr. keine % ) und unter diesem steht die Rechtsbehelfsbelehrung, oder? Dort stünde dann eine Frist und dass/wo du Widerspruch einlegen kannst.

Du musst innerhalb der Frist reagieren, dein Schreiben muss, damit die Frist gewahrt ist, bei Fristende dem Versorgungsamt vorliegen.

Zunächst musst du nur schreiben, dass du dem Schreiben vom ... Az ... mit Betreff ... widersprichst und eine Begründung nachreichst (das Versorgungsamt teilt dir dann vermutlich weiteres und eine Frist für die Begründung mit).
Wichtig ist, dass du mit dem Schreiben gleichzeitig die Akteneinsicht anforderst!!! und schreibst, dass du diese für die Widerspruchsbegründung benötigst.

Die Kopien aus der Akte kosten Geld. Vermutlich wird dir mitgeteilt, du sollst es überweisen. Alternativ zu der teuren Lösung kannst du direkt zum VA gehen und Einsicht nehmen, frage dort ggf. nach.

In deiner Akte siehst du, welche Ärzte angeschrieben wurden und das ärztliche Gutachten darüber, welche Funktionsbeeinträchtigungen Berücksichtigung fanden.

Verfasse eine Schilderung aus persönlicher Sicht und lege sie (dann binnen der Frist) mit der WSbegründung ein:
Bei welchen alltäglichen Verrichtungen verursacht meine Krankheit welche Beschwerden, wobei schränkt sie mich ein?
Du kannst je nach Akte sehen, was du bemängeln musst, zB:
Von meinem behandelnden Arzt wurden keine weitergehenden Informationen eingeholt. Dadurch blieb .... unberücksichtigt.

In anderen Foren dürftest du weiterkommen, per www lässt sich das Wesentliche finden.

LG, L.
noexite1
Beiträge: 54
Registriert: 28. Jul 2015, 16:43
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Re: Grad der Behinderung Versorgungsamt Schwerbehinderungsan

Beitrag von noexite1 »

Vielen Dank an alle für die Tipps und Rückmeldungen (auch per Mail) es hat mir sehr weiter geholfen. Ich werde Einspruch einlegen und mich dann melden wie es weiter geht.
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