Dienstunfall - Hilfen Unfallfürsorge / gilt auch BBG?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Dienstunfall_L
Beiträge: 896
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Dienstunfall - Hilfen Unfallfürsorge / gilt auch BBG?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,
ich weiß nicht, ob mein Thema in dieser Rubrik richtig steht, sonst bitte verschieben und danke.

1.
Ich benötige seit meinen Dienstunfall wegen der entstandenen Beeinträchtigungen Hilfe im Haushalt.

Gibt es einen Weg, die Kosten für diese Hilfe im Haushalt bei der Unfallfürsorgestelle ( Heilbehandlung / Erstattung von Schäden ? ) geltend zu machen?
Im BBG gibt es m.W. so einen Passus, aber gilt für einen Dienstunfallbeschädigten in dieser Frage überhaupt das BBG, wenn er dem Landesgesetz unterliegt?

2.
Durch Unfallfolgen bin ich nicht mehr mobil (kein Rad, kein Auto). Ich bin gehfähig, darum im SchwBAusweis kein Merkzeichen G und somit keine "Wertmarke" für eine Monatskarte. Ohne eine ist mein Radius auf Gehstrecken beschränkt.
Der SB der Unfallfürsorgestelle sagt, eine Monatskarte könne ich nicht geltend machen.
Hat da jemand Erfahrung, ob das so richtig ist?
Welche Möglichkeiten habe ich noch, an welche Stellen müsste ich mich wenden?

Und 3. Zu "Hilfe bei Reisen" hätte ich auch noch Fragen, wenn jemand sich auskennt in diesen Schattenseiten.

Danke!
LG, L.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
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Re: Dienstunfall - Hilfen Unfallfürsorge / gilt auch BBG?

Beitrag von Gerda »

...Dienstunfall, das Landesrecht dürfte die eigenen Vorschriften haben, aber auch hier gilt wieder Bundesrecht geht vor Landesrecht.

Vielleicht kontaktierst du mal einen kompetenten Rechtsanwalt, der sich mit Dienstrecht auskennt, manchmal hilft schon ein Beratungsgespräch.

Grüßle Gerda
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Dienstunfall - Hilfen Unfallfürsorge / gilt auch BBG?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Gerda,

einen RA zu finden, der Beamtenrecht kennt und Versicherungsfragen bei Dienstunfall, ist nicht so einfach. Ich habe bereits mehrere Beratungen hinter mir. Die o.g. Fragen habe ich dort aber noch nicht gestellt, werde ich nachholen.

Im Eingangsbeitrag meinte ich nicht BBG sondern BVG.
In diesem Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf gibt es eine Regelung zu meinem 1. Problem, aber in Landesregelungen finde ich nichts.

Du schreibst Bund geht über Land.
Was bedeutet das? Wenn das Landesbeamtengesetz zB sagt "71,75%" und der Bund sagt "75%" dann gilt für mich doch die Aussage meines Landes, etwa nicht? (Die Zahlen sind egal, war nichts Konkretes gemeint.)
Ich bin nicht fit in dem Dschungel von §§ und den verschiedenen Gesetzen, BeamtenStatus, BeamtenVersorgung, Beamtengesetz etc, für mich ist es schwierig, mich zurechtzufinden, verstehen möchte ich es trotzdem, es geht um Einiges.

LG, L.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
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Re: Dienstunfall - Hilfen Unfallfürsorge / gilt auch BBG?

Beitrag von Gerda »

Bundesgesetz geht über Landesgesetz, das heißt, dass Landesgesetze nicht die Gewichtung wie Bundesgesetze haben und die Landesgesetze im Einklang mit dem Bundesrecht stehen müssen. Du darfst grundsätzlich im Landesrecht nicht schlechter gestellt als im Bundesrecht sein, aber da gibts wieder entsprechende ergänzende Regelungen. So hab ich es mal in der Schule gelernt ;-)

Gerda
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