Erfahrung mit Unfallruhegehalt gesucht

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Dienstunfall_L
Beiträge: 886
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Erfahrung mit Unfallruhegehalt gesucht

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo zusammen,
ich suche jemanden, der sich mit dem Unfallruhegehalt und mit MdE nach einem Dienstunfall gut auskennt.
Ich vermute, dass für meine Fragen nicht relevant ist, ob Bund oder Land, deshalb schreibe ich in der Rubrik "Allgemeines".

In den entsprechenden §en finde ich die Regelung, wann Anspruch auf Unfallruhegehalt entsteht.
Mir sagt jemand, dass die Zahlung von Unfallruhegehalt voraussetzt, dass mindestens MdE 25% vorliegt. Das finde ich aber nirgends in dem §en.
Zur MdE finde ich die entsprechenden Tabellen und Voraussetzungen bezüglich Unfallausgleich, ich weiß auch, dass die Einschätzung der MdE u.U. bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung verändert werden kann.

Nehmen wir an, ein BaL wird durch einen Dienstunfall verletzt, hat anerkannte Unfallfolgen, gilt mindestens 1 weiteres Jahr als dienstunfähig und wird in Frühpension geschickt. Die Voraussetzungen für Unfallruhegehalt sind erfüllt.

Nach 1 Jahr erfolgt bei diesem Beamten eine Wiedervorstellung beim AA.
Nehmen wir an, der AA hält den Beamten nun weiter für dienstunfähig, ändert aber die MdE.
Stimmt es, dass der Anspruch auf Unfallruhegehalt wegfiele, wenn die MdE unter 25% eingeschätzt würde?

Für alle Antworten schon einmal ganz herzlichen Dank!
LG, L.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
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Re: Erfahrung mit Unfallruhegehalt gesucht

Beitrag von Dienstunfall_L »

Nachtrag:
Bei weiterer Recherche bin ich auf den Begriff "Unterhaltsbeitrag" gestoßen, wo ein Zusammenhang zwischen MdE (bzw GdS) und der weiteren Zahlung besteht.

Kennt sich jemand mit diesem Fachgebiet des Beamtenversorgungsgesetzes, speziell der anfangs gestellten Frage zum Unfallruhegehalt aus?
elmi58
Beiträge: 1
Registriert: 20. Mär 2014, 09:37
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Re: Erfahrung mit Unfallruhegehalt gesucht

Beitrag von elmi58 »

Hallo und guten Tag

ich schließe mich an; §§§ würden mich auch sehr interessieren,


wo steht das ab 25 auf 30 % aufgerundet wird; wir hier analog Sozialgesetze angewendet

UND
wieso ab 25% MdE Unfallruhegehalt gezahlt werden kann

Danke auch von mir an Euch
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Erfahrung mit Unfallruhegehalt gesucht

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

1) Unfallausgleich
Dazu findest du eigentlich alles im www,suche nach >Dienstunfall Unfallausgleich MdE Tabelle<, es gilt das Beamtenversorgungsgesetz (Unfallfürsorge), das gibts auch länderspezifisch, m.W. aber keine Unterschiede bei Unfallausgleich.
Bei Beamten gilt (anders als bei AN), dass MdE für Unfallausgleich mind. 25 betragen muss, 25 wird 30 gleichgesetzt.
Im www findest du, woran sich die Höhe bemisst und eine Tabelle, wieviel € bei wieviel MdE gezahlt wird.
(Bemisst sich nicht an deinem JAV wie bei AN, es gibt also Unterschiede zur Sozialgesetzgebung).

Wichtig zu wissen: Den Unfallausgleich musst du beantragen, wird nicht "automatisch" bezahlt, wenn die (vorhandenen) Bedingungen erfüllt sind.
Unfallausgleich ist steuerfrei.
MdE kann bei erneuter Überprüfung verändert werden.

2) Unfallruhegehalt
a) Die Seite von Bertling im www, auf die man immer wieder bei Internetrecherchen zum Thema Dienstunfall stößt, hat die Voraussetzungen gut verständlich dargestellt, schau da mal rein.
Auch das Unfallruhegehalt gehört zur Unfallfürsorge und ist im Beamtenversorgungsgesetz geregelt, dort findest du den genauen Wortlaut. Dein länderspezifisches Beamtenversorgungsgesetz kannst du ja mit dem für Bund ggf vergleichen, m.W. gelten gleiche Regeln.

b) Ich selber sehe nicht, dass irgendwo etwas von einer MdE als Voraussetzung für das Unfallruhegehalt steht.
Diesen Floh hat mir jemand ins Ohr gesetzt und ich versuche herauszufinden, ob das überhaupt stimmt.
Vermutlich geht man ohne MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) nicht in Ruhestand ... insofern ja, aber der Zusammenhang steht m.W. nicht im Gesetz.

c) Die Beantwortung von b) ist mir wichtig, weil ich mich frage, was im Verlauf passiert:
Die Höhe der MdE wird i.d.R. (ebenso wie die weitere Dienst(un)fähigkeit) in gewissen Abständen überprüft und angepasst.
Was ist, wenn sie nun unter MdE 25 eingestuft wird und man weiter dienstunfähig bleibt??? Bleibt es dann beim Unfallruhegehalt oder wird der Grund der Zurruhesetzung dann verändert?
Na, Sorgen ...

LG, L.
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