Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Pupsbaer
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Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Beitrag von Pupsbaer »

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe einen Rat zu bekommen.

Wie im Titel schon steht bin ich noch keine Anwärterin, habe allerdings die Zusage im Oktober diesen Jahres eine Laufbahnausbildung im gehobenen technischen Dienst bei einem Bundesamt beginnen zu können. Ich möchte diese Ausbildung auf alle Fälle machen, weil es für mich eine wirklich gute berufliche Chance ist. Ich weiß allerdings nicht, wie ich mich verhalten soll!!!

Zu mir und meinen Umständen:
Mein Ehemann und ich haben bereits eine einjährige Tochter. Ich selbst habe nach meinem Ingenieur-Studium zwei Jahre bei einer Baufirma (freie Wirtschaft) gearbeitet. Das Verhältnis zu meinem Chef wurde durch das Bekanntwerden der Schwangerschaft schlagartig schlecht. Ich habe, besonders durch meinen Chef, zu spüren bekommen, dass eine Schwangere nichts Wert ist, keine gute Arbeit mehr leisten kann und schon gar nicht mehr belastbar ist. Meine Erfahrung, ein solch freudiges Ereignis bei Kollegen und Vorgesetzten bekannt geben zu dürfen, sind daher sehr schlecht!

Ich habe mich im Frühjahr auf eine Anwärterstelle bei einem Bundesamt beworben. Unsere Familienplanung war noch nicht abgeschlossen, aber mein Mann und ich waren uns einig: Bekomme ich die Stelle wird unser Kinderwunsch bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung auf Eis gelegt! Leider kam es anders und so habe ich einige Tage vor dem Vorstellungsgespräch festgestellt, dass ich bereits wieder Schwanger bin. Da ich mir der Stelle nicht sicher sein konnte und die Schwangerschaft erst wenige Tage dauerte, habe ich diese nicht im Vorstellungsgespräch angesprochen. Ich habe dann auch sehr schnell die Bitte erhalten, Bescheid zugeben ob ich die Stelle wirklich haben möchte.
Das Annehmen der Anwärterstelle zieht für meine Familie und mich mindestens einen Umzug nach sich (von NRW nach Ba-Wü, eventuell auch noch innerhalb von NRW). Zudem bedeutet es für mich als Mutter auch, dass ich während der Laufbahnausbildung nur bedingt für meine Tochter da sein kann. Ich habe mich also nicht leichtsinnig auf diese Stelle beworben, sondern wir haben uns als Familie bewusst für diese große Veränderung entschieden!
Die Schwangerschaft ist in drei Wochen so weit, dass das Fehlgeburtrisiko drastisch sinkt! Der Entbindungstermin ist rechnerisch kurz vor Weihnachten, daher würde der Mutterschutz etwa mitte November beginnen. Ich könnte also sechs Wochen an der Laufbahnausbildung teilnehmen! Da ich aber bereits in der ersten Schwangerschaft Probleme mit vorzeitigen Wehen hatte würde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot erhalten und könnte im Oktober gar nicht erst antreten.
Hinzu kommt, dass ich bei meinem jetzigem Arbeitgeber für die Laufbahnausbildung kündigen muss. Dort habe ich weder meine beruflichen und schon gar nicht meine privaten Pläne angesprochen, weil ich befürchte das ich mir spätestens dann einen neuen Arbeitgeber suchen darf. Ich bin Hauptverdienerin unserer Familie und kann es mir nicht erlauben "Arbeit suchend" zu sein!

Ich weiß nicht wie ich mich als Anwärterin in dieser Situation "richtig" verhalte! Auf der einen Seite möchte ich diese Laufbahnausbildung unbedingt machen, auf der anderen Seite ist ein holpriger Start durch die Schwangerschaft kontraproduktiv für meinen weiteren Werdegang bei diesem Bundesamt! Ich bin richtig hin- und hergerissen...
Ich kann auch nicht einschätzen wie die Konsequenzen wären, wenn ich es jetzt bzw. im Oktober sage, dass ich Schwanger bin.

Ich danke Euch für das Lesen meines Beitrages und für Eure ehrlichen Antworten.

Grüße Euer Pupsbaer
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Beitrag von sdh1807 »

Schwangerschaft ist keine Krankheit, mich dürfte also stark wundern wenn diese eine Ernennung zum Beamten auf Widerruf verhindern würde.

Es müsste also möglich sein, die Ernennungsurkunde in Empfang zu nehmen, mit dem Vorbereitungsdienst zu beginnen und dann in Mutterschutz/Elternzeit zu gehen.
Der Vorbereitungsdienst würde dann entsprechend verlängert.
§ 15 Bundeslaufbahnverordnung
Verlängerung der Vorbereitungsdienste
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter
im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen
1.   einer Erkrankung,
2.   des Mutterschutzes,
3.   einer Elternzeit,
4.   der Ableistung eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, freiwilligen sozialen oder
ökologischen Jahres, anderen Dienstes im Ausland, Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, Europäischen
Freiwilligendienstes, Freiwilligendienstes „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung oder Zivilen Friedensdienstes,
5.   anderer zwingender Gründe
unterbrochen wurde und durch die Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des
Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist. Dabei können Abweichungen vom Ausbildungs-, Lehr- oder
Studienplan zugelassen werden.
(2) Bei Teilzeitbeschäftigung gilt Absatz 1 entsprechend.
(3) Der Vorbereitungsdienst kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 6 und des Absatzes 2 höchstens
zweimal, insgesamt jedoch nicht mehr als 24 Monate verlängert werden.
Ich würde mir die Telefonnummer der Gleichstellungsbeauftragten der Behörde besorgen und mit dieser darüber sprechen, wie man sich am besten verhält.
Die erzählt auch nichts weiter und da die "Nicht"-Ernennung wegen Schwangerschaft sowieso ein Gleichbehandlungsproblem wird sitzt die dann eh mit im Boot
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Baumschubser
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Re: Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Beitrag von Baumschubser »

sdh1807 hat geschrieben:
..........Die erzählt auch nichts weiter ..........
Also zumindest darauf würde ich mich nicht verlassen, es sei denn, du arbeitest in einer Musterbehörde.
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Seven111
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Re: Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Beitrag von Seven111 »

Nichts Urkunde annehmen und Schwangerschaft bekannt geben fertig ist der Lack
AlterPinguin
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Re: Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Beitrag von AlterPinguin »

Du brauchst dich nicht rechtfertigen dafür, dass du schwanger bist und entschuldigen schon gar nicht. Im späteren Arbeitsleben wird dir keiner was schenken.
Wie mein Vorposter schrieb, nimm die Urkunde an und gut ist.
Torquemada
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Re: Noch kein Anwärter, aber Schwanger. Was sollte ich tun?

Beitrag von Torquemada »

Schwangere dürfen nicht benachteiligt werden. Das ist absolut einzuhalten. Sofern du den Verdacht hast, dass eine vorzeitige Bekanntgabe deiner Schwangerschaft dir Nachteile bringen könnte, solltest du vor der Verbeamtung gar nichts mitteilen. Du wurdest nämlich aufgrund deiner Fähigkeiten erwählt....
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