Beförderung trotz Abordnung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Hecker
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Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von Hecker »

Hallo zusammen,
zur Zeit bin ich in ein anderes Amt abgeordnet.
Ist es dennoch möglich, dass ich auf meiner "eigentlichen" Stelle befördert werden kann?
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Baumschubser
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von Baumschubser »

Ja, das ist durchaus möglich. Die Abordnung darf dich ja nicht benachteiligen und wenn du aufgrund deiner Beurteilungsergebnisse an der Reihe bist, dann wirst du auch befördert, egal wo du gerade arbeitest.
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Hecker
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von Hecker »

Danke für die Info. Klingt doch vielversprechend. :-)
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Mikesch
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von Mikesch »

Es ist ja so, dass Du deine Stelle inne hast, bist ja nur abgeordnet. De Facto bleibst Du ja auf Deiner Stelle, von daher steht einer Beförderung nichts im Wege.
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xman124
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von xman124 »

Hallo allerseits,

wie sieht es denn in folgendem Fall aus:
Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nach 6 Monaten. Beförderung soll 3 Monate rückwirkend zu einem Termin wirksam werden, der noch in der Abordnungszeit läge. Der eigentliche Ernennungsakt (also die Pappen-Verleihung) würde aber erst zu einem Termin stattfinden, der hinter dem Versetzungstermin läge.

Grüßle und frohe Ostern
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Baumschubser
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von Baumschubser »

Wenn ich das noch recht erinnere, ist das so nicht ok.

Was hindert die alte Dienststelle, den Beamten mal für einen halben Tag zum Zwecke der Beförderung in die alte Dienststelle zu holen? So wurde das bei uns auch mit dem abgeordneten Kollegen gemacht.
xman124
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von xman124 »

Hmm, was sollte die alte Dienststelle respektive abgebende Behörde (siehe Versetzung) dazu bewegen, die Urkunde nach Wirksamwerden der Versetzung zur anderen Behörde an den Beamten, für den sie dann gar nicht mehr verantwortlich ist, auszuhändigen bzw. postalisch zuzustellen? Der neuen aufnehmenden Behörde ist es auch egal, denn die Beförderungsrunde hat ja in der alten Behörde stattgefunden.
Grüßle
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Baumschubser
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von Baumschubser »

Ich meinte das so, dass eine spätere Vergabe der Urkunde eigentlich nicht zulässig ist.
xman124
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Re: Beförderung trotz Abordnung?

Beitrag von xman124 »

OK, dann muss ich präzisieren. Die Ernennung selbst darf nicht rückwirkend erfolgen, wohl aber die Einweisung in die Planstelle bis zu 3 Monate rückwirkend. Der Ernennungszeitpunkt läge im Juli, der Versetzungstermin im Juni und die Planstelleneinweisung wäre auf den 01.05. datiert.
Grüßle
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