personalratswahlen nrw

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StevenJVA_neu
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personalratswahlen nrw

Beitrag von StevenJVA_neu »

Hallo liebe Gemeinde.

Ich habe mal eine frage zum Ablauf der Personalratswahlen.
Hauptsächlich interessiert mich, wie man überhaupt in den Personalrat kommt und wie der Vorsitzende ermittelt wird.

Meine Annahme sieht bisher wie folgt aus:

Vor der eigentlichen Wahl findet eine personalversammlung statt, bei der man sich für den Personalrat aufstellen lassen kann und während der Versammlung auch gewählt werden kann.
Alle gewählten werden je nach Anzahl der Stimmen in eine Liste eingetragen.

Diese Liste tritt dann bei den Personalratswahlen gegen eine Liste einer anderen Gewerkschaft an.

Bei Gewinn der Wahl, wählen die Personalratsmitglieder den Vorsitzenden.

1.Sind meine Annahmen soweit richtig?
2. Kann man eine eigene liste erwirken, die gegen eine Liste der gleichen Gewerkschaft antritt?
3. Um einen aktuellen Personalrat "abzuwählen", braucht man also genügend Support der auch zur personalversammlung kommt?
4. Macht es einen unterschied, ob man an erster, Dritter oder fünfter stelle nach der personalversammlung steht?

Ich danke schon mal für eure antworten.

Liebe grüße
Nick
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Re: personalratswahlen nrw

Beitrag von Nick »

Ich kenne das Prozedere nur vom Bund, ob beim Land andere Vorgaben/Gegebnheiten vorliegen ist mir natürlich nicht bekannt.

Das Prozedere läuft im groben folgendermaßen ab.

3 Monate(12Wochen) vor der Wahl wird die anstehende Wahl bekannt gegeben, meistens durch Aushang in den Dienststelle, und der, durch die bisherigen Personalvertreter(Personalratsmitglieder) gebildete Wahlausschuß bekanntgegeben.
Wenn man zur Personalratswahl antreten möchte, schreibt man dem Wahlausschuß seine Kandidatur für die anstehende
Wahl.
Eine Kandidatur kann abhängig gemacht werden von potentiellen Unterstützern, man muss also vorher Unterschriften sammeln gehen und einen gewissen Prozentsatz der Leute ermutigen einen zu unterstützen.
Sollte man genug Unterschriften zusammenbekommen und alle sonstigen Vorschrifften dem nicht entgegenstehen, ist man für die Personalratswahl aufgestellt.
Dies kann man als Einzelperson oder auch mit mehreren Personen machen.
Gewählt wird eine Liste(Listenwahl) auf der die Personen aufgestellt werden.

Du kannst innerhalb einer Gewerkschaften zwei Listen bilden, personalvertretungsrechtlich spricht da nichts gegen.
Unter Gewerkschaftskollegen mach man das eigentlich nur in Ausnahmesituationen.

Das man einen Personalrat abwählen kann ist mir nicht bekannt.
Die Gründe für eine Auflösung/Rücktritt des Personalrats müßten im jeweiligen Gesetz (beim Bund heißt das Bundespersonalvertretunggesetz, in NRW vermutlich Personalvertretungsgesetz NRW?) genannt sein.

Die vierte Frage versteh ich ehrlich gesagt nicht, ich glaube du verwechselt da Begrifflichkeiten.
In einer Personalversammlung trägt der Personalrat gegenüber den Beschäftigten seinen Rechenschaftsbericht vor.

LG

Nick
StevenJVA_neu
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Re: personalratswahlen nrw

Beitrag von StevenJVA_neu »

Hallo nick und danke für deine Ausführungen.

Die Abwahl sollte nicht als solche verstanden werden, sondern eher als Ablösung durch andere bei einer Wahl.

Das Thema mit der personalversammlung... Das angeblich dort eine interne Wahl zur Erstellung einer Liste stattfindet.... Hat mir ein derzeitiges Personalratsmitglied so erzählt.

Dort werden die Kandidaten auf die liste gewählt, welche dann erst zur eigentlichen Wahl antritt.

Problem bei einer einzigen liste meiner Gewerkschaft ist mMn... Das dort wieder die üblichen Leute aus der bisherigen Vetternwirtschaft sich gegenseitig auf die liste wählen und "neue" es eher schwierig haben überhaupt in den Personalrat zu kommen.
Zumal die personalversammlung als Veranstaltung von vielen, die mich eventuell Supporten würden wegen Entfernungen und zeitlichem Aufwand meist erst garnicht besucht wird.

Ich werde mich eventuell mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzten.
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Ruheständler
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Re: personalratswahlen nrw

Beitrag von Ruheständler »

Nick hat geschrieben:
Du kannst innerhalb einer Gewerkschaften zwei Listen bilden, personalvertretungsrechtlich spricht da nichts gegen.
Unter Gewerkschaftskollegen mach man das eigentlich nur in Ausnahmesituationen.
Hallo,das ist richtig so zumal sich die Gewerkschaft dann entscheiden muss welche Liste sie favorisiert,und meines Kenntnisstandes nach brauch man wenn eine Liste von der Gewerkschaft untestützt wird keine Unterschriften sammeln :mrgreen: .Um dem alten Sumpf von Leuten zu entkommen bleibt nur wirklich selber eine freie Liste zu erstellen und diese mit möglichst vielen Unterschriften zu festigen,und natürlich vieeeeel Glück :wink:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Nick
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Re: personalratswahlen nrw

Beitrag von Nick »

Da scheint mir, dass Begriffe unterschiedlich verwendet werden.
Normalerweise stellt der Vorsitzende einer Organisationseinheit einer Gewerkschaft, z.B Ortsverbandsvorsitzender, Ortsgruppenführer, Kreisverbandsvorsitzender, die Liste in Absprache mit den anderen Vorstandsmitglidern der jeweiligen Organisationseinheit auf.
Wenn man das innerhalb der Gewerkschaftsorganisation ändern möchte sollte man folgendermassen vorgehen.
ACHTUNG, sowas kann die gesamte Struktur auf Jahre hinaus schwächen und dazu führen, dass statt der angedachten Verbesserung zunächst eine deutliche Verschlechterung der Gewerkschafts- und Personalratstätigkeit eintritt.
Für einen solchen Fall bietet es sich an, alte erfahrene, bestenfalls aus den gleichen Gründen frustrierte, zur Zeit in der Sache nicht mehr aktive Mitstreiter ins Boot zu holen.

Zur Vorgehensweise.
Jede Organisatinseinheit einer Gewerkschaft führt in regelmäßigen Abständen Versammlungen durch.
Turnusmäßig werden hierbei Wahlen zum Vorsitz abgehalten.
Jedes Gewerkschaftsmitglied kann sich von anderen Gewerkschaftern zur Wahl vorschlagen lassen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung der jeweiligen Organisationseinheit.
Zu diesem Termin musst du deine Unterstützer(Wähler) mitbringen.
Wirst du zum neuen Vorsitzenden gewählt, bestimmst du für die nächste Wahl die Liste deiner Gewerkschaft für die Wahlen.
Sinnvoller ist meist die Erneuerung von innen heraus, weil man bestehende Strukturen und Erfahrungen der anderen nutzen kann.

Die Option von Ruheständler hat seinen Reiz, allerdings hat die Praxis bei uns gezeigt, dass die freien Listen recht kurzlebig sind.
Man braucht für erfolgreiche freie Listen Spitzenleute.
Die haben sich in der Regel ihr Wissen innerhalb einer Gewerkschaft angeignet und sind diesen meist treu.
Findest du einen der mit seiner Gewerkschaft gebrochen hat und frei kandidiert, hast du das grosse Los gezogen.
Nick
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Re: personalratswahlen nrw

Beitrag von Nick »

StevenJVA_neu hat geschrieben:
.... dort wieder die üblichen Leute aus der bisherigen Vetternwirtschaft sich gegenseitig auf die liste wählen und "neue" es eher schwierig haben überhaupt in den Personalrat zu kommen.
Da bin ich nochmal :?
So by the way, gerne auch per PN, hast du bestimmte Vorstellungen was du ändern möchtest, oder soll "nur" der alte Filz weg.
Oftmals sind die "neuen" nach kurzer Zeit im Personalrat ob der begrenzten rechtlichen Möglichkeiten welche die Personalvertretungsgesetze bieten, schnell demotiviert/enttäuscht.

LG

Nick
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