DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Moderator: Moderatoren
DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Hallo zusammen,
erstmal entschuldigung, wenn ich hier so überstürzt hereinstolpere ohne vorstellung, aber ich habe gerade grosse Sorgen
Ich weis auch nicht, ob ich den Beitrag in dieser Rubrik richtig eingeordnet habe. Wenn nicht, wird es ein freundlicher Moderator bestimmt verschieben.
Mein PRoblem: Mein Mann und ich sind verheiratet seit 15 Jahren. Seit nunmehr 8 Jahren leben wir aber getrennt und haben seitdem auch Steuerklasse 1. Wir waren beim Rechtsanwalt, um jetzt endlich unsere Scheidung vorzunehmen, bisher war es einfach besser für uns, weiter verheiratet zu sein aus bestimmten gründen (wir haben aber keine Kinder). Mann und ich verstehen uns gut und gehen respektvoll miteinander um. Wir haben beide angegeben, auf den Versorgungsausgleich verzichten zu wollen. Jeder will für sich selbst sorgen. Mein Mann ist selbständig, hat aber auch vorsorge getrieben und dafür Versicherungen abgeschlossen. Ich bin Beamtin Tja, warum der Traurig-Smiley....Der Anwalt sagte zu mir, es könne sein, trotz unseres gegenseitiges Verzichtes, könne das Gericht entscheiden, dass ICH Versorgungsausgleich für meinen Mann zahlen müsste. Man könnte meine Pension bis auf 700 € kürzen. Da mein Standort nächstes Jahr dicht macht und ich keine Kraft mehr habe, zum Kämpfen, wollte ich einfach in DDU gehen. Man will uns sowieso loswerden. Ich frage mich jetzt, ob es sinnvoll ist, meine DDU auf dieses Jahr vorzuziehen, um dann ein niedrigeres Einkommen zu haben, welches zum Versorgungsausgleich herangezogen wird. Ebenfalls habe ich, da mein VAter vor kurzem verstorben ist, ein älteres Haus aus den 30ern geerbt, zusammen mit meinem Bruder. Habe jetzt schon überlegt, auf mein Erbe zu verzichten, da ich ja nicht mal irgendwelche Hilfen bekommen würde, wenn ich tatsächlich so wenig Pension bekäme. Ich war jetzt in den letzten 2 Wochen schon zweimal beim Rechtsanwalt, ich kann es mir kaum nochmal leisten, ein drittes Mal hinzugehen. Aber ich sehe gerade vor lauter Panik nicht, welcher Schritt als nächstes sinnvoll wäre. Bevor ich Mist baue, kennt sich jemand aus? Und weis jemand, ob es tatsächlich sinnvoll ist, so schnell wie möglich in DDU zu gehen? (habe auch so keine Kraft mehr...)
Traurige grüsse, erstmal und Danke vorab
erstmal entschuldigung, wenn ich hier so überstürzt hereinstolpere ohne vorstellung, aber ich habe gerade grosse Sorgen
Ich weis auch nicht, ob ich den Beitrag in dieser Rubrik richtig eingeordnet habe. Wenn nicht, wird es ein freundlicher Moderator bestimmt verschieben.
Mein PRoblem: Mein Mann und ich sind verheiratet seit 15 Jahren. Seit nunmehr 8 Jahren leben wir aber getrennt und haben seitdem auch Steuerklasse 1. Wir waren beim Rechtsanwalt, um jetzt endlich unsere Scheidung vorzunehmen, bisher war es einfach besser für uns, weiter verheiratet zu sein aus bestimmten gründen (wir haben aber keine Kinder). Mann und ich verstehen uns gut und gehen respektvoll miteinander um. Wir haben beide angegeben, auf den Versorgungsausgleich verzichten zu wollen. Jeder will für sich selbst sorgen. Mein Mann ist selbständig, hat aber auch vorsorge getrieben und dafür Versicherungen abgeschlossen. Ich bin Beamtin Tja, warum der Traurig-Smiley....Der Anwalt sagte zu mir, es könne sein, trotz unseres gegenseitiges Verzichtes, könne das Gericht entscheiden, dass ICH Versorgungsausgleich für meinen Mann zahlen müsste. Man könnte meine Pension bis auf 700 € kürzen. Da mein Standort nächstes Jahr dicht macht und ich keine Kraft mehr habe, zum Kämpfen, wollte ich einfach in DDU gehen. Man will uns sowieso loswerden. Ich frage mich jetzt, ob es sinnvoll ist, meine DDU auf dieses Jahr vorzuziehen, um dann ein niedrigeres Einkommen zu haben, welches zum Versorgungsausgleich herangezogen wird. Ebenfalls habe ich, da mein VAter vor kurzem verstorben ist, ein älteres Haus aus den 30ern geerbt, zusammen mit meinem Bruder. Habe jetzt schon überlegt, auf mein Erbe zu verzichten, da ich ja nicht mal irgendwelche Hilfen bekommen würde, wenn ich tatsächlich so wenig Pension bekäme. Ich war jetzt in den letzten 2 Wochen schon zweimal beim Rechtsanwalt, ich kann es mir kaum nochmal leisten, ein drittes Mal hinzugehen. Aber ich sehe gerade vor lauter Panik nicht, welcher Schritt als nächstes sinnvoll wäre. Bevor ich Mist baue, kennt sich jemand aus? Und weis jemand, ob es tatsächlich sinnvoll ist, so schnell wie möglich in DDU zu gehen? (habe auch so keine Kraft mehr...)
Traurige grüsse, erstmal und Danke vorab
- Mikesch
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Moin,
erst mal mein Bedauern für Deine Situation!
Es hilft Dir nun nichts mehr, ich betone immer wieder, wer sich trennt, sollte sich auch scheiden lassen, eben wegen dem Versorungsausgleich, es sei denn, man ist eindeutig in der schwächeren Situation
Der Ausgleich MUSS gemacht werden, den kann man nicht ausschließen! Errechnet wird hier die Anwartschaft während der Ehe, eine Trennung ist grundsätzlich erst mal nicht von Belang. Bei Dir als Beamtin ist das ja leicht auszurechnen. Wie das bei Selbständigen aussieht, weiß ich nicht.
Jedenfalls werden diese Anwartschaften gegenübergestellt und ein Ausgleich wird durchgeführt. Ein Beispiel im Groben: Du hast 200 Euro mehr erwirtschaft als Dein Partner, dann musst Du 100 Euro abführen.
Aber wie gesagt, wie das bei Selbständigen errechnet wird, vermag ich nicht zu sagen.
Das Haus: Solltest Du in die Sozialhilfe abrutschen, könnte das mit dem Haus in der Tat ein Problem werden. Aus der Hüfte geschossen: Alles dem Bruder geben und sich einen Nießbrauch eintragen lassen. Dann gehört Dir das Haus zwar nicht, kannst es aber wie Du willst nutzen und niemand kommt da ran. Selbst wenn Dein Bruder das Haus verkaufen sollte, bliebe der Nießbrauch immer bestehen!
LG Mikesch
erst mal mein Bedauern für Deine Situation!
Es hilft Dir nun nichts mehr, ich betone immer wieder, wer sich trennt, sollte sich auch scheiden lassen, eben wegen dem Versorungsausgleich, es sei denn, man ist eindeutig in der schwächeren Situation
Der Ausgleich MUSS gemacht werden, den kann man nicht ausschließen! Errechnet wird hier die Anwartschaft während der Ehe, eine Trennung ist grundsätzlich erst mal nicht von Belang. Bei Dir als Beamtin ist das ja leicht auszurechnen. Wie das bei Selbständigen aussieht, weiß ich nicht.
Jedenfalls werden diese Anwartschaften gegenübergestellt und ein Ausgleich wird durchgeführt. Ein Beispiel im Groben: Du hast 200 Euro mehr erwirtschaft als Dein Partner, dann musst Du 100 Euro abführen.
Aber wie gesagt, wie das bei Selbständigen errechnet wird, vermag ich nicht zu sagen.
Das Haus: Solltest Du in die Sozialhilfe abrutschen, könnte das mit dem Haus in der Tat ein Problem werden. Aus der Hüfte geschossen: Alles dem Bruder geben und sich einen Nießbrauch eintragen lassen. Dann gehört Dir das Haus zwar nicht, kannst es aber wie Du willst nutzen und niemand kommt da ran. Selbst wenn Dein Bruder das Haus verkaufen sollte, bliebe der Nießbrauch immer bestehen!
LG Mikesch
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Danke Euch....
ich habs befürchtet
Vielleicht zählt ja, dass wir seitdem auch getrennte Steuerklassen hatten.
Den wertvollen Tip mit dem Übertragen an den Bruder werde ich mir auch merken, auch das hatten wir schon überlegt, mein Bruder und ich. Auch er steht zum glück voll hinter mir.
Das mit dem Scheidungsforum werde ich auch mal machen. Muss mich aber erstmal von diesem Schock wieder erholen. Es kostet mich viel Kraft, da jetzt durchzumüssen.
ich habs befürchtet
Vielleicht zählt ja, dass wir seitdem auch getrennte Steuerklassen hatten.
Den wertvollen Tip mit dem Übertragen an den Bruder werde ich mir auch merken, auch das hatten wir schon überlegt, mein Bruder und ich. Auch er steht zum glück voll hinter mir.
Das mit dem Scheidungsforum werde ich auch mal machen. Muss mich aber erstmal von diesem Schock wieder erholen. Es kostet mich viel Kraft, da jetzt durchzumüssen.
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Da muss ich dich leider enttäuschen. Solltest du dann innerhalb von 10 Jahren auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII angewiesen sein, wird die zuständige Behörde die Rückabwicklung der Schenkung verlangen bzw. selbst durchführen. Es handelt sich also nicht um einen "wertvollen Tipp" sondern eher um die Vorstellung von sozialrechtlich Unkundigen.Foxi hat geschrieben: Den wertvollen Tip mit dem Übertragen an den Bruder werde ich mir auch merken, auch das hatten wir schon überlegt, mein Bruder und ich.
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Ob die Ausschlagung des Erbes als rückforderbare Schenkung an den Bruder zu werten ist, sei mal dahingestellt da niemand ein Erbe annehmen muss, es ändert sich IMHO lediglich die Erbfolge. Allerdings hat die TO hier nur 6 Wochen Zeit zu...Torquemada hat geschrieben:Solltest du dann innerhalb von 10 Jahren auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII angewiesen sein, wird die zuständige Behörde die Rückabwicklung der Schenkung verlangen bzw. selbst durchführen. Es handelt sich also nicht um einen "wertvollen Tipp" sondern eher um die Vorstellung von sozialrechtlich Unkundigen.
Anders verhält es sich, wenn sie dem Bruder ihren Anteil schenkt, dann kann die Schenkung im Laufe der 10 Jahre auf jeden Fall zurückgefordert werden, richtig. Selbst hier wäre es ein Versuch wert, da die 10 Jahre für die TO als Beamtin aller wahrscheinlichkeit locker zu überbrücken sind. Unterhalt an ihren Ex wird sie ja nicht leisten müssen, selbst dann käme sie nicht in den Bereich von Sozialleistungen.
Durch den Versorgungsausgleich wird sie bestenfalls bei Erreichen ihrer Pension in die Bredouille kommen, also noch viel Zeit...
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Sie schrieb, dass ihr Standort nächstes Jahr zumacht und sie keine Kraft habe. Wollte demnach ohnehin 2016 in DDU gehen und überlegt sich jetzt, das schon 2015 zu machen. Also NICHT mehr viel Zeit...
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Schon wieder vergessen, mein Alzheimer...Torquemada hat geschrieben:Wollte demnach ohnehin 2016 in DDU gehen....
Da braucht man das in der Tat erst gar nicht mit einer Schenkung versuchen...
Aber die Ausschlagung des Erbes bleibt, wenn sich die TO noch innerhalb der Frist befindet...
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Hallo zusammen,
ja ich befinde mich noch in der Frist.
ja ich befinde mich noch in der Frist.
Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Vielleicht habe ich mich noch etwas unklar ausgedrückt, dafür sorry.
Ich meinte natürlich nicht eine Schenkung, sondern dass ich das Erbe ausschlage, und mein Bruder alles bekommt. Aber auch das will natürlich wohlüberlegt sein. Habe jetzt noch etwas über 1 Woche Zeit, mich zu entscheiden, evtl auch etwas länger. (Wir waren bei einem Anwalt, um die genaue Erbfolge, bzw das Testament zu klären, ich weis also nicht, ob es erst dann zählt, wenn uns der RA darüber aufklärt).
Kann mir jemand rein zufällig sagen, wie hoch der Selbstbehalt ist? Ich habe jetzt schon verschiedene Aussagen gelesen.
Mein Ex übrigens schreibt mir, ich soll mir keine Sorgen machen, wir verzichten gegenseitig, und damit wäre doch alles geklärt...
Ich meinte natürlich nicht eine Schenkung, sondern dass ich das Erbe ausschlage, und mein Bruder alles bekommt. Aber auch das will natürlich wohlüberlegt sein. Habe jetzt noch etwas über 1 Woche Zeit, mich zu entscheiden, evtl auch etwas länger. (Wir waren bei einem Anwalt, um die genaue Erbfolge, bzw das Testament zu klären, ich weis also nicht, ob es erst dann zählt, wenn uns der RA darüber aufklärt).
Kann mir jemand rein zufällig sagen, wie hoch der Selbstbehalt ist? Ich habe jetzt schon verschiedene Aussagen gelesen.
Mein Ex übrigens schreibt mir, ich soll mir keine Sorgen machen, wir verzichten gegenseitig, und damit wäre doch alles geklärt...
Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Hallo Foxi,
Im Hinblick auf den Versorgungsausgleich rege ich mal folgende Seite an:
http://www.finanztip.de/versorgungsausgleich-scheidung/
Die Hinzuziehung eines Notars hinsichtlich des Versorgungsausgleich würde ich nicht in Erwägung ziehen - aus Kostengründen. Das wird bei Gericht ohnehin geklärt, was nicht schlimm ist, wenn ihr euch diesbezüglich geeinigt habt.
Auch verrät dieser Link einige interessante Informationen, die ggf. für dich hilfreich sein könnten.
Gruss Gerda
Im Hinblick auf den Versorgungsausgleich rege ich mal folgende Seite an:
http://www.finanztip.de/versorgungsausgleich-scheidung/
Die Hinzuziehung eines Notars hinsichtlich des Versorgungsausgleich würde ich nicht in Erwägung ziehen - aus Kostengründen. Das wird bei Gericht ohnehin geklärt, was nicht schlimm ist, wenn ihr euch diesbezüglich geeinigt habt.
Auch verrät dieser Link einige interessante Informationen, die ggf. für dich hilfreich sein könnten.
Gruss Gerda
Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Unsere Ehe hat 15 Jahre gedauert, aber wir beide waren immer voll berufstätig. Mein Mann selbständig, ich eben als Beamtin. Mein Mann hat auch selbst vorgesorgt und hat entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Nun kann ich nur noch das beste hoffen. Zum Glück verstehen wir uns gut.
Ich danke Dir noch mal für Deinen Tip, freshair, und Dir, Gerda, für diesen interessanten Link. Er nimmt mir ein wenig die Angst.
Ich danke Dir noch mal für Deinen Tip, freshair, und Dir, Gerda, für diesen interessanten Link. Er nimmt mir ein wenig die Angst.
Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Hab da keine Erfahrung und denke nur mal so;Foxi hat geschrieben: ...
Zum Glück verstehen wir uns gut.
...
Wenn ihr euch gut versteht, könnte dein Ex seine Einkünfte (Rücklagen) nicht so hoch rechnen (Achtung wg der Steuer), das der Versorgungsausgleich +/- 0 ergibt ?
Und bevor mich die anderen schlagen,
ich kenn mich da nicht aus !
arme Sau
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Das rechnet der doch nicht selber aus.
Wenn ich das richtig verstanden habe hat er selber vorgesorgt, ich nehme an mit einer privaten Rentenversicherung.
Diese bescheinigt dem Amtsgericht nun, welche Anwartschaften in der Ehezeit entstanden sind.
Selbiges macht die Stelle die für die Versorgung der Beamten zuständig ist. Der Überschuss bei einem wird dann geteilt.
z.B.
Selbständiger Rentenanspruch 500 € (aus privater RV)
Beamter Versorgungsanspruch 700 €
Differenz 200 €/2= 100 €
Der Verorgungsausgleich zu Lasten des Beamten beträgt 100 €
Wenn ich das richtig verstanden habe hat er selber vorgesorgt, ich nehme an mit einer privaten Rentenversicherung.
Diese bescheinigt dem Amtsgericht nun, welche Anwartschaften in der Ehezeit entstanden sind.
Selbiges macht die Stelle die für die Versorgung der Beamten zuständig ist. Der Überschuss bei einem wird dann geteilt.
z.B.
Selbständiger Rentenanspruch 500 € (aus privater RV)
Beamter Versorgungsanspruch 700 €
Differenz 200 €/2= 100 €
Der Verorgungsausgleich zu Lasten des Beamten beträgt 100 €
Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Danke sdh1807,
das war mir fast nicht klar
Nein, ich dachte so, das er zB. sagt er hätte noch 50.000 Sparguthaben in seinem Schreibtisch liegen oder ähnlich.
das setzt natürlich schon, ein sehr gutes Verhältnis untereinander voraus!
das war mir fast nicht klar
Nein, ich dachte so, das er zB. sagt er hätte noch 50.000 Sparguthaben in seinem Schreibtisch liegen oder ähnlich.
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Re: DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
Hallo
sollte deinem Mann ein Versorgungsausgleich zu seinem Gunsten, also von deinem Pensions/Rentenkonto,z.B 200Euro, vom Gericht zugesprochen werden, und du gehst z.b mit Mindestpension in Vorruhestand, wird dir dieser Betrag von deiner Pension sofort abgezogen, dein Mann /EXmann erhält das Geld aber erst wenn er in Rente geht, in der Zwischenzeit kassiert das Vater Staat ein.
Gruß Richard
sollte deinem Mann ein Versorgungsausgleich zu seinem Gunsten, also von deinem Pensions/Rentenkonto,z.B 200Euro, vom Gericht zugesprochen werden, und du gehst z.b mit Mindestpension in Vorruhestand, wird dir dieser Betrag von deiner Pension sofort abgezogen, dein Mann /EXmann erhält das Geld aber erst wenn er in Rente geht, in der Zwischenzeit kassiert das Vater Staat ein.
Gruß Richard