Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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gD2012
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Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Beitrag von gD2012 »

Hallo,
ich bin neu hier und bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe um meine Fragen loszuwerden. :D
Kurz zu mir, ich bin Anwärter des gehobenen Dienstes einer Landesfinanzverwaltung und werde dieses Jahr im September fertig. Da das nicht mehr solange hin ist, tauchen immer wieder ein paar Fragen auf, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Ich habe noch einige Urlaubstage, die ich bis zum Ende des Studiums nicht nehmen kann. Wenn ich die Laufbahnprüfung bestehe, werden diese übernommen, was passiert aber, wenn ich die Prüfung
a) nicht bestehe (Nachprüfung ebenfalls nicht)
b) die Prüfung bestehe, aber das Bundesland wechsel
C) die Prüfung bestehe, die Ernnenung auf Probe nicht annehme und direkt im Anschluss in die freie Wirtschaft wechsel?
Erfolgt wie bei Pensionären mit nicht genommenen Urlaubstagen eine Auszahlung?

Für den Fall, dass ich bestehe und in die freie Wirtschaft wechsel möchte, besteht im Nachhinein weiterhin die Möglichkeit wieder in den öffentlichen Dienst zu wechseln?
Mir ist klar, dass ein anteilige Rückzahlung der Anwärterbezüge gefordert wird. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass diese Rückzahlung gestundet werden kann bzw. eine Ratenvereinbarung abgeschlossen werden kann. Ist das generell der Fall oder kann der Arbeitgeber auch den kompletten Betrag sofort verlangen?


LG gD2012
DerHagn
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Re: Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Beitrag von DerHagn »

Lernt man sowas nicht in der Ausbildung bzw. Studium? :)
gD2012
Beiträge: 3
Registriert: 14. Jan 2015, 17:44
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Re: Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Beitrag von gD2012 »

Lernt man natürlich nicht, da es kein Normalfall ist.
1. Sollten alle Urlaubsansprüche bis zum Ende aufgebraucht sein, geht bei mir aber nicht
2. Wird einem nicht erzählt, was passiert wenn man wechselt, da man ja bleiben soll
DerHagn
Beiträge: 379
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Re: Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Beitrag von DerHagn »

Natürlich, natürlich ;)
sdh1807
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Re: Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Beitrag von sdh1807 »

Gerade als Student sitzt man doch an der Quelle.

Wenn die Beamtenrechtler und Besoldungsfachlehrer das nicht beantworten können glaube ich ist die Frage hier im Forum falsch aufgehoben
gD2012
Beiträge: 3
Registriert: 14. Jan 2015, 17:44
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Re: Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums

Beitrag von gD2012 »

Auch wenn es unglaublich klingt, sowas ist im gesamten Studium nicht enthalten. Ein Teil, der Richtung (wirklich nur Richtung) Beamtenrecht ging, wurde von einem nebenamtlichen Dozenten unterrichtet, der mit dem ÖD gar nichts zu tun hat. Logischerweise hätte ich sonst einen Dozenten gefragt. Die Personalverwaltung bzw. Besoldungsstelle kann ich leider nicht fragen, da mir das Ganze negativ ausgelegt werden kann.

Daher stelle ich hier die Frage und hoffe auf konstruktive Beiträge.
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