Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von Klaus »

In BaWü behält man seine Pensionsansprüche, soweit ich weiß. Anderswo verliert man sie, wenn man kündigt.

Die Föderalismusreform war der große Wurf unserer Politiker.
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
Behörde:
Wohnort: Niedersachsen

Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von wesermeister »

Beim Altersgeld (zumindest in Niedersachsen) gilt es allerdings zu beachten, daß das Altersgeld erst mit Vollendung des 63. LJ, Schwerbehinderung oder voller oder teilweiser Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit beansprucht werden kann.

Bei Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit erfolgt in der Regel eine befristete Bewilligung auf drei Jahre, eine befristete Verlängerung ist möglich.
Wird das Altersgeld aufgrund teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit vorzeitig gezahlt, vermindert es sich um die Hälfte, und zwar so lange, bis einer der Gründe für die vorzeitige Zahlung des Altersgeldes nach § 83 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 NBeamtVG vorliegt.
Der Bezug von Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen wirkt sich in der Regel mindernd auf das Altersgeld aus.
Bei vorzeitigem Bezug von Altersgeld sind Abschläge hinzunehmen.

Bei der Zahlung des Altersgeldes und Hinterbliebenenaltersgeldes handelt es sich nicht um Alimentation aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Deshalb besteht kein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, familienbezogene Leistungen, Mindestaltersgeld oder Sterbegeld.
Auf das Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld sind viele Vorschriften aus dem NBeamtVG anzuwenden, wie z. B. die Vorschriften über die Kürzung wegen Versorgungsausgleichs, über die anteilmäßige Kürzung, über die Rückforderung von überzahlten Beträgen und vieles mehr.

Insofern ist es eine m. E. nach eine Ausstiegsmöglichkeit mit vielen Fallstricken oder hat keinen Nutzen für den betreffenden Beamten.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
versuch
Beiträge: 41
Registriert: 12. Sep 2012, 19:12
Behörde:

Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von versuch »

Du denkst also, man bekommt nichts, wenn man beispielsweise eine gute andere Versorgung wie eine Pension im Ausland erhält?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von Torquemada »

Hojopa hat geschrieben:Schau mal Hier:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/neu ... -1.1716512
Bitte prüfen, ob der jeweilige Dienstherr diese Möglichkeit eröffnet.
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von egyptwoman »

Nebenbei erwähnt: Wer sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt, zahlt dann auch seine KV zu 100%, die meisten sind ja in ner PKV und dort kommt man grad in nem Alter von 55 nicht mehr in eine GKV, diese Kosten die man dann selbst zu tragen hat sollte man schon im Hinterkopf behalten, zumal man ja weiß das die Beiträge grad im Alter rasant ansteigen. Beihilfeberechtigt ist man nach einer Entlassung nicht mehr.
Antworten