Antwort warum man nicht um Entlassung bittet

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wolfi049
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Antwort warum man nicht um Entlassung bittet

Beitrag von wolfi049 »

Guten Tag,

eine Freundin (55 )muss zur Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit zum Amtsarzt. Sie kann in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten. Gründe möchte ich nicht nennen.

Nun die Frage.

Was kann man auf die Frage des Amtsarztes antworten, warum man nicht selber um Entlassung bittet?

Hoffe ihr könnt helfen.
Torquemada
Moderator
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Re: Antwort warum man nicht um Entlassung bittet

Beitrag von Torquemada »

wolfi049 hat geschrieben:
Was kann man auf die Frage des Amtsarztes antworten, warum man nicht selber um Entlassung bittet?

Eine sonderbare Frage !!

So eine Frage steht dem Amtsarzt nicht zu, zumal sie eigentlich Quatsch ist.
Ein Beamter, der seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr versehen kann, kann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Kein Amtsarzt wird erwarten, dass der Beamte um die Entlassung nachsucht.

Die Beamtin ist normalerweise krank geschrieben. Dann gibt es auch eine ärztliche Diagnose.
Ist es allerdings so, dass die Beamtin immer wieder kurzfristig krank ist, sollte auch ein Arzt dahinterstehen.

Ich kann mir schon denken, was der Hintergrund hier ist.
Die Beamtin kann den Dienst im Strafvollzug wegen irgendwelcher Faktoren (sexuelle Belästigung, Mobbing bzw. Bossing, Persönlichkeitstörung etc.) nicht mehr ausüben.

DANN immer vom Hausarzt krank schreiben lassen, bis ein Psychotherapeut gefunden wurde.
Ohne ärztlich Diagnostik geht es nicht.
herr b
Beiträge: 308
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Re: Antwort warum man nicht um Entlassung bittet

Beitrag von herr b »

Also in allen meinen amtsärztlichen Untersuchungen, glaube das waren 8 an der Zahl, kam diese Frage nie auf.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
ich bins
Beiträge: 45
Registriert: 20. Mär 2013, 17:31
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Re: Antwort warum man nicht um Entlassung bittet

Beitrag von ich bins »

Man möchte immer weiterarbeiten, egal wo....wenn es dienstlich nicht mehr geht soll der Dienstherr die Entscheidung treffen...
Selbst um Entlassung zu bitten bringt nur finanzielle Nachteile für einen selbst.
Würde mich immer von einem RA für Beamtenrecht beraten laasen...eine Stunde kostet nicht viel und ist sehr hilfreich .
Eine private Rechtschutzversicherung wäre nicht schlecht . Leider ist der Rechtschutz der Gewerkschaften, spreche aus eigener Erfahrung, nicht so gut wie ein freier Anwalt.
Wenn ich auf die gehört hätte wäre ich schon im Ruhestand und ein 5 stelliger Betrag + X wäre mir entgangen.
egyptwoman
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Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
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Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Antwort warum man nicht um Entlassung bittet

Beitrag von egyptwoman »

Deine Freundin ist 55, wie du geschrieben hast, hat also sicher schon einige Jährchen in der JVA gearbeitet. Es macht in dem Alter keinen Sinn selbst um Entlassung zu bitten. Kein Amtsarzt wird fragen, warum man nicht um Entlassung bittet, das steht diesem auch nicht zu (und nebenbei schon gar nicht bei dem Alter deiner Freundin). Sie sollte zu ihrem Hausarzt gehen, sich krankschreiben lassen und einen Facharzt (zb. Psychotherapeut falls Depressionen etc vorliegen) aufsuchen. Sie kann dann einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen stellen oder - die bessere Variante - abwarten bis der vom DH beauftragte Amtsarzt sie zu einer Untersuchung einlädt. Dort sollte sie alle ärztlichen Befunde die sie zu dem Zeitpunkt hat, vorlegen. Der Amtsarzt schreibt dann ein Gutachten (ohne medizinische Details) und schickt dies dem DH, dieser entscheidet dann ob deine Freundin in Ruhestand versetzt wird und kann Auflagen machen zb. Therapie, Rehamaßnahme (all dies steht dann auch im Gutachten des AA). Gut ist auch schonmal vorab ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Beamtenrecht zu vereinbaren. Kostenpunkt ohne Rechtsschutz ca. 260 Euro.
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