Unfallrente nach Dienstunfall

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Klaus1717
Beiträge: 41
Registriert: 10. Aug 2015, 10:14
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Unfallrente nach Dienstunfall

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo,

da ich hier im Forum neu bin, weiß ich nicht ob dieses Thema irgendwo schon aufgegriffen wurde.
Nach einem ziemlich heftigen Unfall mit einem unserem Gefangenentransporter, werde ich wohl
für immer einen bleibenden schmerzenden Schaden an meiner Schulter behalten, der mich
im Leben , sowie Dienst negativ beeinträchtigt.
Der Unfall wurde von unserer Anstalt auch schon als Dienstunfall anerkannt.
Von einem Kollegen habe ich nun gehört, dass man eine Unfallrente beantragen kann. Nicht zu verwechseln mit
Vorruhestand ( Frühpension). Bevor ich einen Anwalt konsultiere, würde ich gerne wissen
ob jemand einen ähnlichen Fall erlebt hat oder gerade durchlebt.
Bitte kein Halbwissen. Evtl auch ein Hinweis, wo ich hier im Forum einen ähnlichen Fall finde.

Euch einen schöne Woche, und im vorraus schon einmal Danke für evtl. gute Tips.
ich bins
Beiträge: 45
Registriert: 20. Mär 2013, 17:31
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Re: Unfallrente nach Dienstunfall

Beitrag von ich bins »

Hi Klaus,
das Du einen anerkannten DU hast ist schon mal gut.Um einen Unfallausgleich zu bekommen must Du diesen beantragen. Du must aber einen Wert von 30 Punkten bekommen, im Gegensatz zur gesetzlichen Zusatzrente die schon bei 25 Punkten zahlt.
Du kannst im Internet die Tabelle von dauerhaften Beeinträchtigungen einsehen um vorab schon mal einschätzen zu können ob Du da eine Chance hast.
Fallst Du es noch nicht weißt....Du kannst alle Rechnungen, auch Fahrtkosten zu deinen Ärzten etc. und alle Folgekosten die mit deiner Verletzung aufgrund des DU zusammenhängen, bei Deinem Dienstherren geltend machen. Falls Du noch Fragen hast die wir telefonisch klären können, schreib mir ne PN. Ich geb Dir dann meine Telefonnummer.

Mfg
ich bins
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Unfallrente nach Dienstunfall

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Klaus1717,

wenn ich dich richtig verstehe, war es ein Verkehrsunfall.
Bei Dienstunfällen ist zu unterscheiden, ob "normaler" DU oder einer, bei dem ein Angriff aufs Leben stattfand (zB im Pol.dienst, JVA häufiger vorkommend), was evtl als "qualifizierter" DU gewertet wird. Bei letzterem gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten, die ich hier nicht erläutere.
Ich gehe davon aus, du hattest keinen qualifizierten DU und dass du bereits schriftlich hast, dass der DU anerkannt wurde.

Im Internet kannst du nach deinem (Länder)Beamtenversorgungsgesetz suchen, dort ist geregelt, wie die Versorgung (auch finanziell) nach einem anerkannten DU aussieht. Frage aber trotzdem bei Unsicherheiten nach, denn nicht immer findet man, ob erst ein Antrag für die Leistungen gestellt werden muss - wie zB bei dem Unfallausgleich.

Die Auskunft von ichbins ist nicht richtig bzgl 25 und 30.

Arbeitnehmer/Arbeitsunfall: wenn 6 monate nach Arb.unfall daraus Schäden verbleiben, wird festgestellt, welche MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) daraus verbleibt und diese in % bemessen, daraus wird im Verhältnis zum Jahresarbeitsverdienst vor Unfall eine Versorgungsrente berechnet. Die MdE muss mindestens 20% betragen, um eine VRente zu erhalten. Ist die MdE niedriger, dann kann -sofern es später im Leben zu einem weiteren Aunfall kommen sollte- diese mit einer anderen addiert werden, insofern sollte man nicht darauf verzichten, auch niedrige % aus einem Arb.unfall feststellen zu lassen.

Zum Beamtenrecht: Beim Bund und in den meisten Bundesländern wird nicht mehr MdE bemessen, sondern GdS, Grad der Schädigung(sfolgen). Um Anspruch auf Unfallausgleich zu haben, muss der GdS mind. 25 betragen, denn 25 wird aufgerundet auf 30 , ab 30 hat man Anspruch auf Unfallausgleich, in manchen Ländergesetzen steht auch 25.
Der GdS kann festgestellt werden, wenn mind. 6 Monate nach Dunfall Schäden verblieben sind.
Bei Beamten bemisst sich der Unfallausgleich nicht am eigenen Jahresarbeitsverdiesnt, es gibt eine Tabelle, in der man die Höhe nachlesen kann, im www findest du natürlich auch, wie die Höhe zustande kommt. Aktuell seit 1.7.15 beträgt der Unfallausgleich monatlich bei GdS 30 (also auch bei 25) steuerfrei (!) 132€.
In Bundesländern, wo noch MdE bemessen wird, gilt das entsprechend.

Der Unfallausgleich wird (theoretisch, je nach Fall) rückwirkend ab Unfalldatum bezahlt und nicht automatisch gezahlt. Du musst ihn beantragen. Dann wirst du normalerweise amtsärztlich untersucht, vom AA wird die Höhe des GdS vorgeschlagen, der Dienstherr entscheidet.
Es gibt Verjährungsfristen. Ich habe sie nicht ganz durchschaut, aber du gehst auf Nr Sicher, wenn du 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres des Unfalls den Antrag stellst. Beispiel: Unfall 5/2015 -> Antrag bis Ende 2018

Je nach Fall und Schädigung ist damit zu rechnen, dass neue Begutachtungen in best. Abständen erfolgen, bei denen festgestellt wird, ob der GdS sich verändert hat, der Unfallausgleich kann also auch wieder wegfallen.
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands bzw der unfallbedingten Gesundheitsschäden kann man einen Verschlechterungsantrag stellen, was eine Neubegutachtung uur Folge haben müsste.

Ich hoffe, das hilft dir weiter, auch um im Internet gezielter suchen zu können.
Im Forum findest du mit dem Suchbegriff Dienstunfall auch Infos.

Dies war natürlich keine Rechtsberatung. Wir haben nur hypothetische Fälle ;-) und sind Laien.
Solltest du Mitglied deiner Gewerkschaft sein, so hast du dort Rechtsschutz und auch eine Rechtsberatung.

LG, L.

P.S. Es kann durchaus sinnvoll sein, vor der Feststellung durch den Amtsarzt (oder entsprechenden Arzt je nach Regelung) einen Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung einer Schwerbehinderung zu stellen!
Klaus1717
Beiträge: 41
Registriert: 10. Aug 2015, 10:14
Behörde:

Re: Unfallrente nach Dienstunfall

Beitrag von Klaus1717 »

Vielen Dank für die !! wirklich !!sehr hilfreichen Antworten.
Kam heute Nachmittag von einer wichtigen Untersuchung aus dem Krankenhaus und werde im Oktober operiert, was mir dann 7 Monate nach dem Unfall laut Chirugen Linderung bringen wird.
Hätte nie gedacht, was so ein 7 m Freiflug durch unseren GTO (Gefangenentransportomnibus) für einen Aufwand nach sich ziehen wird.

Werde dann nach der OP sehen, ob bleibende Schäden da sind und mir eventuell ein UA zusteht. Wobei mir die Gesundung
wesentlich lieber wäre.
Nach 21 Dienstjahren kann sowas aber auch mal passieren, und da muss man durch.

Nochmals einen Dank an euch, und an "ich bins" für das freundliche Angebot mit der tel. Hilfe !!!!
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
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Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Unfallrente nach Dienstunfall

Beitrag von egyptwoman »

Gute Besserung und das die von dir erwähnten bleibenden Schäden sich im Rahmen halten und dich nicht zu sehr einschränken.

egyptwoman
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