Psychosomatische Akut Einweisung

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sonnenblume70
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Psychosomatische Akut Einweisung

Beitrag von sonnenblume70 »

Hallo Zusammen,

nachdem ich bei dem ganzen "Beihilfen-Fachchinesisch" nicht mehr durchblicke, möchte ich mich heute mit meiner Frage an Euch wenden.

Ich arbeite seit 25 Jahren in einer bayrischen JVA und soll nun in Kürze (Akut ... dauert wegen Platzmangel aber noch 3 Monate!!!) in eine Klinik an den Chiemsee eingewiesen werden. Meine Ärztin hat mich dort schon angemeldet, ebenso hat die Beihilfe die Bescheinigung über meine 50% beihilfefähigkeit geschickt. Die private KV steht noch aus.
Da der Brief der Beihilfestelle nur fachchinesisch enthält .... hier meine Frage:

Auf wieviel Euro Eigenanteil seit Ihr sitzen geblieben???
Stimmt es dass bei einer Krankenhauseinweisung die Beihilfe sowie die PKV komplett zahlen müssen???

Mir ist klar, dass ich den Unterschied zwischen 2-Bett und Einzelzimmer selbst tragen muss .... was kommt noch auf mich zu???

Da ich alleinerziehend bin, ist das doch sehr wichtig das zu wissen!

Bitte um viele Antworten!!!!

VG sonnenblume70
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tiefenseer
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Re: Psychosomatische Akut Einweisung

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Sonnenblume,

Schau bitte in deinen Beihilfevorschriften.
Dort sind Eigenbehalte und Belastungsrenzen klar definiert.

http://www.die-beihilfe.de/bayern_beihi ... uebersicht
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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tiefenseer
Beiträge: 484
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Psychosomatische Akut Einweisung

Beitrag von tiefenseer »

Nachtrag:
sonnenblume70 hat geschrieben:Stimmt es dass bei einer Krankenhauseinweisung die Beihilfe sowie die PKV komplett zahlen müssen???
Mir ist klar, dass ich den Unterschied zwischen 2-Bett und Einzelzimmer selbst tragen muss .... was kommt noch auf mich zu???
VG sonnenblume70
Die Kosten für einen Klinikaufenthalt, d.h. Leistungen von Krankenhäusern der Maximalversorgung, sind in der Regel durch die Beihilfe und PKV gedeckt.
Mehrleistungen wie 1-Bett-Zi., Chefarztbehandlung oder andere Wahlleistungen (wenn sie denn in der PKV als Tarif versichert sind) gehören nicht dazu.

Solltest Du weitergehende Fragen dazu haben, so wende Dich doch einfach mal an Deine Beihilfestelle oder gar an die PKV.

Alles Gute ---> und werd schnell wieder gesund.... :D :D :D
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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