Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen.

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Garelli
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Registriert: 28. Nov 2013, 16:18
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Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen.

Beitrag von Garelli »

Hallo zusammen,
Ich bin nach nach fast 40 Jahren Justizvollzugdienst nun seit einigen Monaten pensioniert und bekomme 71,75 % Versorgungsbezüge. Ich bin 62 Jahre alt.
Die Ausgleichszahlung nach §48 Beamtenversorgungsgesetz für Justiz- Feuerwehr- und einige andere Beamte, die auf Grund ihrer Tätigkeit zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr pensioniert werden habe ich bisher nicht bekommen. Meine Frage: Muss man die Zahlung beim LBV NRW beantragen ? Hat ev. schon jemand Erfahrung damit ? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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